Organisatorische Informationen

Jede/jeder Studierende erstellt sich seinen/ihren Stundenplan selbst. Hierzu dienen folgende Orientierungsmöglichkeiten:

Studienordnung

Als Grundlage für das individuelle Studium dient die Studienordnung für den jeweiligen Studiengang. Sie enthält eine detaillierte Gliederung und inhaltliche Aufteilung des Studiums.
Weiterhin sind darin Richtstundenzahlen für das gesamte Studium vorgegeben. Die Richtstundenzahlen sind in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben: beispielsweise bedeutet '2 SWS' eine einsemestrige Veranstaltung mit zwei Stunden pro Woche.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen (GHPO I), für das Lehramt an Realschulen (RPO I) bzw. für das Lehramt an Sonderschulen (SPO I) beschreibt die genauen Anforderungen, die in der Prüfung verlangt werden.
Für das Europalehramt gibt es keine eigene Prüfungsordnung, die zusätzlichen Prüfungsanforderungen sind in der GHPO I bzw. in der RPO I enthalten.
Die Prüfungsordnung schreibt zudem vor, welche Studienleistungen bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung nachgewiesen werden müssen. Diese Nachweise werden durch die erfolgreiche Teilnahme an den betreffenden Lehrveranstaltungen erworben.
In der Regel sind zum Nachweis des Erfolgs Leistungen wie Klausuren, Referate, Hausarbeiten oder Protokolle zu erbringen. Die erfolgreiche Teilnahme an diesen verbindlichen Lehrveranstaltungen werden von den Lehrenden auf entsprechenden Scheinen oder auch zusätzlich im Studienbuch bestätigt.

Die Studien- und Prüfungsordnungen sind gegen eine Gebühr bei der Zahlstelle der Pädagogischen Hochschule Freiburg, KG II, Zi. 107, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg, Tel.: 0761/682-254 erhältlich. Sie finden Sie auch hier im WWW-Angebot: Studien- und Prüfungsordnungen

Vorlesungsverzeichnis

Sie finden das Lehrangebot hier im Internet über das LSF.

Studienpläne

Die Studienpläne der einzelnen Fächer geben eine Übersicht über Studienaufbau, Studieninhalte und Studienverlauf des jeweiligen Faches. Diese Studienpläne werden bei Semesterbeginn vom entsprechenden Institutssekretariat ausgegeben.

Informationen zum Studium

Zu Beginn jedes Semesters bieten die Zentrale Studienberatung und die Institute und Abteilungen spezielle Informationsveranstaltungen für Studienanfänger an. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.

Auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) bietet Beratungstermine für Studienanfänger an.

Darüber hinaus können Sie sich in Fragen der Studiengestaltung an die Leiterinnen und Leiter der Institute und Abteilungen wenden.

Beachten Sie auch die Anschlagbretter der Fächer.

Wechsel eines Studiengangs oder eines Studienfaches

Studierende können zu den üblichen Bewerbungsfristen einen Antrag auf Studiengangwechsel (Ausbildungsziel) oder einen Antrag auf Fachwechsel stellen.

Anträge und nähere Informationen erhalten Sie im Studierendensekretariat.

Rückmeldung

Studierende aller Studiengänge müssen sich immer Januar für das folgende Sommersemester rückmelden, entsprechend immer Juni für das folgende Wintersemester.

Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Studentenwerkbeitrags und sonstiger Gebühren.

Über die Verfahrensweise bei der Rückmeldung informiert ein gesonderter Plakatanschlag.

Wohnungswechsel und Namensänderung

Jeder Wohnungswechsel und jede Namensänderung sind unverzüglich im Studierendensekretariat anzuzeigen. Entsprechende Formulare hängen vor dem Studierendensekretariat aus.

Verwaltungsgebühren

Die Pädagogische Hochschule Freiburg hat am 29.11.2006 eine neue Gebührensatzung (Hochschulgebührensatzung) beschlossen:

Ausstellung

  • eines verlorengegangenen Studienausweises: 10,- €
  • eines verlorengegangenen Studienbuches: 10,- €
  • einer Ersatzurkunde für ein verlorengegangenes Diplom: 10,- €
  • einer Studienbescheinigung: 5,- €
  • eines computergedruckten Gesamtbogens (nur bei Verlust zu Semesterbeginn): 10,- €

Verspätete Einschreibung oder Rückmeldung 10,- €

Exmatrikulation

Exmatrikulation bei Hochschulwechsel bzw. Beendigung des Studiums.
Die Exmatrikulation kann jederzeit beantragt werden und wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam. Hierzu ist ein Antrag auf Exmatrikulation, das Studienbuch und der Studierendenausweis im Studierendensekretariat vorzulegen. Exmatrikulationsanträge ohne Entlastungsvermerke können nicht bearbeitet werden. Wird eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragt, sind außerdem der Studienausweis und sämtliche aktuellen lmmatrikulationsbescheinigungen vorzulegen.