Betrifft: Regelung zur Wiederholung nicht erfolgreicher Schulpraktika (Stand Dezember 2009)
§ 17 der GHPO I und der RPO I wurde dahingehend präzisiert, dass "nicht erfolgreich" abgeleistete Praktika jeweils "einmal" wiederholt werden können.
Diese Regelung gilt bereits seit dem aktuellen Semester.
Tagespraktika
Tagespraktika: in Bearbeitung
Blockpraktika
Blockpraktika: in Bearbeitung!
