Informationen zur Akademischen Teilprüfung in den Modulen 3 und 4

 

Akademische Teilprüfung im Modul 3

Umfang der Modulprüfung

Jeder Studierende muss für die Modulprüfung in Modul 3

zwei Prüfungs­leistun­gen erbringen:

*        eine in einer fachwissenschaftlichen Veranstaltung aus Modul 3,

*        die andere in einer fachdidaktischen Veranstaltung aus Modul 3.

Die Art der „Prüfungsleistung“ (z.B. Klausur, mündliche Prüfung, Portfolio, Hausarbeit, …) wird durch den jeweiligen Lehrenden festgelegt.

 

Akademische Teilprüfung im Modul 4 (für R affines Fach)

Umfang der Modulprüfung

Jeder R-Studierende (affines Fach) muss für die Modulprüfung in Modul 4

zwei Prüfungs­­leistun­gen erbringen:

*        eine in einer fachwissenschaftlichen Veranstaltung aus Modul 4:
z.B. „Einführung in die Algebra“, „Einführung in die diskrete Mathematik“,
„Zahlbereiche“, „Zahlentheorie“, „Optimierungsprobleme“,

*        die andere in einer fachdidaktischen Veranstaltung aus Modul 4:
„Mathematikunterricht im 5. - 8. Schuljahr“ oder „Computer im Mathematikunterricht“

Die Art der „Prüfungsleistung“ (z.B. Klausur, mündliche Prüfung, Portfolio, Hausarbeit, …) wird durch den jeweiligen Lehrenden festgelegt.

 

Organisation der Prüfungsleistungen zur Modulprüfung in Modul 3 bzw. 4

Die Studierenden werden auf folgendes Verfahren hingewiesen:

1.      Die Studierenden sollen sich überlegen, in welcher der möglichen Ver­an­staltun­gen sie eine Prüfungsleistung erbrin­gen wollen. Ihre Teilnahme an einer Prüfung müssen sie in der jeweiligen Veranstaltung rechtzeitig vorher durch Eintrag in eine Liste bekun­den.

2.      Jeder Studierende darf nur in einer fachwissenschaftlichen und einer fachdidaktischen Veranstaltung eine Prüfungsleistung erbringen.

3.      Es ist zwecklos, dass sich ein Studierender in mehreren fachwiss. bzw. fach­did. Veran­staltungen prüfen lässt (um so vielleicht die dabei erreichte beste Note zu erhalten):
 Die zuerst erbrachte Prüfungsleistung zählt!

4.      Die Note einer Modulprüfung wird festgesetzt durch Mittelbildung der beiden Prüfungs­leistungen.

5.      Falls die Note einer Modulprüfung unter 4,0 liegt, muss die gesamte Modulprüfung wie­der­holt werden.

6.      Die Endnote der Akademischen Teilprüfung errechnet sich zu gleichen Teilen aus den Noten der Modulprü­fun­gen.