Information zur Klausur im Modul 1
Modul 1 Klausur –
Informationen für die Vorgehensweise bei Nichtbestehen
Wie bereits ausgehängt wird eine Nachklausur angeboten, es besteht zudem die Möglichkeit an der nächsten Modul 1 Klausur im Wintersemester 2010/11 teilzunehmen. Bis dahin können höhere Module besucht werden.
Eine mündliche Prüfung kann aus rechtlichen Gründen nicht angeboten werden.
Die Prüfungsordnung schreibt auch vor, dass die Klausur als Ganzes wiederholt werden muss.
Studierende, die aus Gründen, die von ihnen nicht zu vertreten sind (z.B. Krankheit beim ersten Mal) bereits im dritten oder vierten Semester sind, mögen sich bitte ans Prüfungsamt wenden und dort einen Aufschub einer möglichen Exmatrikulation nach dem vierten Semester beantragen.
In jedem Fall raten wir, sich eine mögliche Nichtteilnahme in Form eines ärztlichen Attestes dokumentieren zu lassen und dieses beim Prüfungsamt zu hinterlegen.
