Ausleihbestand
Grundsätzlich sind alle frei zugänglichen Medien sofort entleihbar. Ausgenommen sind hiervon Nachschlagewerke, Handbücher, je ein Exemplar wichtiger Studienbücher sowie alle Zeitschriften und Zulassungsarbeiten.

Wer darf ausleihen?
Alle Angehörigen der Hochschule, des Seminars für Schulpädagogik (Gymnasien), des Seminars für schulpraktische Ausbildung für das Lehramt an Realschulen, Angehörige der Universität und der Fachhochschulen in Freiburg, Lehrerinnen und Lehrer, sowie fachlich interessierte Personen.

Anmeldung/Bibliotheksausweis
Um Medien entleihen zu können, benötigen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis. Für die Mitglieder der Hochschule dient die PH-Card auch als Bibliotheksausweis. Auf der PH-Card ist die Nummer des Bibliothekskontos vermerkt. Die Mitglieder der Universität Freiburg können die Uni-Card als Bibliotheksausweis an der PH-Bibliothek nutzen. Füllen Sie dazu  bitte ein Anmeldeformular aus, das an der Leihstelle oder Infotheke erhältlich ist. Unter Vorlage dieses Formulars und eines gültigen Lichtbildausweises erhalten Sie umgehend ihren Bibliotheksausweis bzw. wird ihre PH-Card oder Uni-Card aktiviert.

Ausleihfristen
Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen. Sie kann zweimal – frühestens 9 Tage vor Ablauf der Leihfrist – um jeweils 4 Wochen verlängert werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn von anderer Seite keine Vormerkung vorliegt.Die Leihfrist für Audiovisuelle Medien beträgt 2 Wochen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Leihfristverlängerung
Eine Verlängerung der Leihfrist können sie selbst in der Bibliothek an einem der Rechercheplätze vornehmen oder über den Link Ausleihsystem . Außerdem ist es möglich eine Verlängerung schriftlich per Postkarte, Fax (0761 / 682 564) oder E-Mail: leihstelle.phb(atnospam)ph-freiburg.de  zu beantragen. Wenn Sie nichts von uns hören ist eine Verlängerung erfolgt.Telefonische Verlängerungsgesuche können nicht entgegengenommen werden.

Kontoauszug
Hier erhalten Sie einen Überblick über ihr Ausleihkonto: Leihfristen der entliehenen Medien, wie oft ein Medium bereits verlängert worden ist, ob Vormerkungen auf von Ihnen entliehene Medien vorliegen etc.

Vormerkungen
Sollte ein Buch bereits entliehen sein (das können sie über eine Signaturanfrage im Ausleihsystem feststellen), so haben Sie die Möglichkeit es vorzumerken. Sobald der Entleiher das Medium zurückgegeben hat, werden Sie von uns benachrichtigt. Bitte geben Sie bei der Vormerkung an, auf welchem Wege Sie benachrichtigt werden möchten per E-mail oder per Postkarte. Für die Benachrichtigung per Postkarte erheben wir bei Abholung einen Portoersatz von 0,45 €.   Die vorgemerkten Medien liegen zur Selbstabholung in einem Regal hinter der Informationstheke 7 Tage für Sie bereit. Bitte lassen Sie die Medien gleich an der Leihstelle verbuchen. Beachten Sie: AV-Medien, Magazinbestellungen und Fernleihen bekommen Sie nach wie vor an der Leihstelle ausgehändigt.

Mahnungen
Wenn Sie die Leihfrist überschreiten, werden Sie angemahnt. Diese Mahnungen sind gebührenpflichtig. s. Gebührenübersicht
Ab einer Gebührenschuld von 6,00 € wird das Konto automatisch gesperrt.
Die Mahngebühren sind in der „Bibliotheksgebühren-Verordnung des Landes Baden-Württemberg“ (Bibl.Geb.VO) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Sie sind bereits bei Ausfertigung der Mahnung fällig.

Benachrichtigungsweg ändern
Klicken Sie dazu den Button Post/E-Mail im Ausleihsystem an. Standardeinstellung für die Benachrichtigung bei Vormerkungen oder Fernleihe ist die Benachrichtigung per Postkarte. Hierbei fällt bei Abholung Portoersatz von 0,45 € an. Die Benachrichtigung per E-Mail hingegen ist kostenfrei. Dazu müssen Sie nur ihre E-Mailadresse eintragen.  

E-Mail-Benachrichtigung
Wählen Sie in Ihrem Ausleihkonto E-Mail als Benachrichtigungsweg und Sie erhalten dafür von uns vor Ablauf der Leihfrist eine kostenlose Erinnerung per E-Mail! An Nutzerinnen und Nutzer, die den Postweg gewählt haben, werden keine kostenlosen Erinnerungen versandt!
Wenn Sie als Benachrichtigungsweg E-Mail wählen, erhalten Sie von uns folgende Nachrichten aus dem Ausleihsystem per Mail:

  • Benachrichtigung über den Eingang vorgemerkter Medien und Fernleihbestellungen
  • Kostenlose Erinnerung drei Tage vor Ende der Leihfrist
  • Erste Mahnung

Bitte beachten Sie dabei:

  • Es ist nicht möglich, nur für einzelne Dienste die E-Mail-Benachrichtigung zu wählen, entweder Sie wünschen alle drei Dienste per Mail oder keinen Dienst.
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass uns Ihre gültige E-Mail-Adresse gemeldet ist. Sie aktualisieren selbst Ihre E-Mail-Adresse über den Button Post / E-Mail.
  • Alle Benachrichtigungen und Mahnungen, die an die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse gehen, gelten als ordnungsgemäß zugestellt. Für eine falsch angegebene oder nicht mehr gültige Adresse sowie für eine überfüllte Mail-Box sind Sie verantwortlich.
  • Sollten Sie die zusätzlichen Mail-Dienste nicht wünschen, müssen Sie in Ihrem Ausleihkonto als Benachrichtigungsweg „Post“ auswählen
  • Bitte beachten Sie auch, dass die 2. und jede weitere Mahnung nach wie vor per Post verschickt wird, halten Sie daher auch Ihre Postadresse immer aktuell!

Rückgabe entliehener Medien
Die Rückgabe erfolgt an den Schaltern der Leihstelle während der Öffnungszeiten oder per Postzusendung (keine Briefkastenrückgabe).

Wochenendausleihe
Bei Medien aus Präsenzbeständen besteht die Möglichkeit, diese über das Wochenende (ab freitags 12.00 Uhr bis montags 10.00 Uhr) oder über Nacht (1 Stunde vor Schließung der Bibliothek bis zum nächsten Morgen 10.00 Uhr) nach Hause zu entleihen. Ausgenommen sind Loseblattwerke (Ordner) und Nachschlagewerke. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die Leihstelle. Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird eine Überschreitungsgebühr fällig.

Adressenänderung
Geben Sie Ihre neue Adresse bitte der Leihstelle bekannt: persönlich, per Fax 0761/682 564 oder per E-mail: leihstelle.phb(atnospam)ph-freiburg.de

Ausweisverlust
Bei Verlust Ihres Ausweises benachrichtigen sie bitte sofort die Leihstelle ( Tel. 0761/ 682 202 ), damit Ihr Konto gesperrt werden kann. Mit einem gefundenen Ausweis können Dritte jederzeit Bücher auf Ihr Konto entleihen. Gemäß unserer Benutzungsordnung haften Sie für den Missbrauch Ihres Ausweises.

Verlust von Medien
Bei Verlust oder Beschädigung eines Buches sind Sie lt. Benutzungsordnung  verpflichtet Schadensersatz zu leisten (zzgl. Bearbeitungs-Gebühr s. Gebührenübersicht )