Studium an der PH (mit Abschluss)

Bewerbung, Information und Beratung beim:

Akademischen Auslandsamt
Kunzenweg 15/ 3. OG
D- 79117 Freiburg

Tel: +49 (0)761 682 -578 oder -250

E-Mail: aaa(atnospam)ph-freiburg.de

Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 12:00 - 13:00 Uhr

 

Informationen für Ausländische Studienbewerber


Weitere allgemeine Informationen zum Studium in Deutschland und zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD.


1. Studiengang wählen

Entscheiden Sie sich für einen Studiengang, für welchen Sie die Zulassung beantragen wollen.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Studiengängen und den möglichen Fächerkombinationen:

    Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren neuen Studiengängen ab WS 2007/08:

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich als nicht EU-Ausländer nicht online bewerben können!

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    2. Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

    Um an der Pädagogischen Hochschule studieren zu können, müssen sie einen Abschluss vorweisen, der der deutschen Hochschulreife entspricht bzw. gleichwertig ist.

    Wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen Sie sich vergewissern, dass Ihr Zeugnis auch in Deutschland zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.

    Unter der folgenden Internetadresse könnnen Sie sich vorab informieren, ob Ihr Abschluss in Deutschland zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt ist. Prüfung des Abschlusses:  www.anabin.de

    Weitere Informationen bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst unter dem Stichwort "Zulassung": www.daad.de

    Bei der Bewerbung ist nicht nur die beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, sondern auch die beglaubigte Kopie der amtlichen Übersetzung beizufügen.

    Das Akademische Auslandsamt überprüft ihre Unterlagen und entscheidet, ob Sie aufgrund ihrer Zeugnisse und Bildungsnachweise zum Studium zuglassen werden oder ob die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung erforderlich ist.

    Anspechpartner bei Zulassungsfragen:

    Die "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Hochschulstudiums" - Feststellungsprüfung - wird nicht an der PH Freiburg durchgeführt, sondern an einem Studienkolleg (i.d.R. dem Internationalen Studienzentrum/ ISZ der Universität Heidelberg). Studienbewerber, die sich der Feststellungsprüfung unterziehen wollen, werden vom Akademischen Auslandsamt der PH Freiburg dem zuständigen Studienkolleg gemeldet.

    Hier erhalten Sie nähere Auskünfte zur Feststellungsprüfung > http://www.uni-heidelberg.de/zentral/isz/

    Die Aufnahme in das Studienkolleg setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse voraus. Nach bestandener Aufnahmeprüfung werden Sie für die Zeit des Studiums im Studienkolleg immatrikuliert.

    Ausnahmsweise können StudienbewerberInnen unmittelbar zur Feststellungsprüfung zugelassen werden. Die Voraussetzungen sind sehr gute Deutschkenntnisse und ein genauer Kenntnisstand über die Prüfungsanforderungen. Eine weitere Voraussetzung zur sogenannten "Externen-Feststellungsprüfung" ist die Zulassung zum Fachstudium. Um die Externen-Feststellungsprüfung abzulegen müssen Studienbewerber zusätzlich zum Bewerbungsformular einen formlosen Antrag stellen. Beide Anträge sollen mindestens vier Wochen vor der offiziellen Bewerbungsfrist eingereicht werden.

    Bewerbungsfristen:

    • für das jeweilige Sommersemester 15. Januar
    • für das jeweilige Wintersemester 15. Juli

    Welche Anträge müssen Sie an die PH Freiburg senden?

    • Antrag auf Anmeldung zur Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (formlos)

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    3. Hinweise zur Übersetzung und Beglaubigung ausländischer Zeugnisse

    Hinweise zu Übersetzungen

    • Zeugnisübersetzungen müssen von einem für die jeweilige Sprache gerichtlich beeidigten Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland gefertigt und beglaubigt sein.
      Inschrift des Siegels: "öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer" oder ähnliche Inschrift gleichen Inhalts. Aus dem Siegel muss ersichtlich sein, für welche Sprache der Übersetzer gerichtlich zugelassen wurde. Staatlich geprüfte Übersetzer sind nur berechtigt, deren eigene Unterlagen zu beglaubigen.
    • Zeugnisübersetzungen müssen vom Original gefertigt worden sein. Dies muss in der Beglaubigung des Übersetzers vermerkt sein. Außerdem muss angegeben sein, aus welcher Sprache die Übersetzung vorgenommen wurde.
    • Zeugnisübersetzungen, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen dort von der Botschaft oder einem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland mit einem Legalisationsvermerk versehen worden sein.

    Hinweise zu Beglaubigungen

    • Amtliche Beglaubigungen sind von einer deutschen Behörde vorzunehmen:
      • in der Bundesrepublik Deutschland von Notaren oder siegelführenden Behörden (z.B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt oder ähnliches)
      • außerhalb der Bundesrepublik Deutschland von deutschen Botschaften oder Konsulaten
    • Der Beglaubigungsvermerk von Behörden der Bundesrepublik Deutschland lautet wie folgt: "Die Übereinstimmung der vorstehenden/ umstehenden Kopie mit dem Original wird hiermit amtlich beglaubigt."
    • Der Beglaubigungsvermerk muss von der Behörde mit Datum, Unterschrift und Dienstsiegel versehen sein.
    • Besteht die Ablichtung aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, so dass auf jeder Seite eine Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Es kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Dabei ist zu prüfen, ob der Name des Zeugnisinhabers auf jeder Seite des Originals steht. Falls nicht, muss der Name in den jeweiligen Beglaubigungsvermerk aufgenommen werden.

    4. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

    Sie müssen vor Aufnahme des Studiums nachweisen, das Sie in ausreichendem Maße Deutschkenntnisse besitzen. Dieser Nachweis geschieht in der Regel durch die Ablegung der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber"(DSH).

     

    Wer ist freigestellt von der DSH-Prüfung?

    • StudienbewerberInnen, welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
    • Inhaber des "Deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultursministerkonferenz" (DSH II)
    • Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut, im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsantrag de Goethe-Instituts abgenommen wurde
    • Inhaber des "Kleinen Deutschen Sprachendiploms" oder des "Großen Deutschen Sprachendiploms", die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden
    • StudienbewerberInnen, die die Deutsche Sprachprüfung unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebiets Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben
    • StudienbewerberInnen, die den "Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TEST-DAF) mit einem für die beantragte Hochschulzulassung ausreichenden Ergebnis abgelegt haben (mindestens Testergebnis 4 in allen Teilbereichen)

    Über die Freistellung von der DSH entscheidet das Akademische Auslandsamt der PH Freiburg.

    Wenn Sie die deutsche Sprachprüfung absolvieren wollen, gibt es die Möglichkeit, eine Sprachprüfung durch die Ablegung des Teils "Deutsch" im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (z. B. Heidelberg) zu absolvieren.

     

    Informationen zur DSH-Prüfung

    Ort: Universität Freiburg, Sprachlehrinstitut (SLI), Termine und Fristen > hier

    Voraussetzungen für den 2-wöchigen Vorbereitungskurs auf die DSH-Prüfung:

    • Sie müssen sich zunächst bei der PH Freiburg bewerben und einen Zulassungsbescheid (unter Vorbehalt) erhalten haben
    • Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Mittelstuffe I/ II oder B2/ C1 ) > Einstufungstest zu Beginn des Vorbereitungskurses

    Termine:

    • jeweils im März und September
    • DSH-Prüfung zu Semesterbeginn Anfang März/ April bzw. September/ Oktober
    • genaue Termine und weitere Informationen erhalten Sie bei der Universität Freiburg, Fachbereich Deutsch (Tel.: 0761/ 203-3271) oder unter info(atnospam)sli.uni-freiburg.de

    Weitere Vorbereitungskurse: (auch Teilnehmer ohne deutsche Vorkenntnisse)

    Weitere Informationen zum Thema "Deutsch lernen" erhalten sie auf der Internetseite des DAAD

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    5. Antrag auf Zulassung zum Studium

    Sie haben keine deutsche Staatsangehörigkeit, werden aber zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt in den folgenden Fällen:

    • Bildungsinländer: Ausländer und Staatenlose, die in Deutschland ihre Studienberechtigung erworben haben (im Besitz einer deutschen Hochschulreife sind)
    • ausländische EU-Bürger: Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

    Ihre Bewerbung wird in diesen beiden Fällen wie die eines deutschen Bewerbers bearbeitet. Bitte benutzen Sie folgenden Antrag:

    Wenn Sie nicht zu einer der beiden Gruppen gehören, dann benutzen sie bitte diesen Antrag:

    Hinweise zu den einzelnen Fragen im Formular

    • zu 1.1 Geben Sie hier den gewünschten Studiengang an. Bei Diplom zusätzlich die Studienrichtung und bei den Lehramtsstudiengängen zusätzlich drei Fächer (Hauptfach, Leitfach, Affines Fach), bei Magister zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer
    • zu 3. Geben Sie bitte die Anschrift an, unter der Sie in nächster Zeit zu erreichen sind, so dass wir die Möglichkeit haben, Sie schnell zu benachrichtigen. Bei Änderung der Adresse, sollten Sie uns die neue Adresse uns sofort mitteilen.

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    6. Auflistung der Bewerbungsunterlagen

    1. Antrag auf Zulassung
    2. Amtlich beglaubigte Kopien - falls erforderlich - amtlich beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses, das zum Hochschulstudium berechtigt (falls die Unterlagen nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache sind)
    3. Für die Zulassung zu einem Aufbaustudium ist ein Nachweis über den Abschluss eines Erststudiums, in der Studienrichtung Medienpädagogik zusätzlich ein Nachweis über mindestens einjährige hauptberufliche Praxiserfahrung in einem pädagogischen oder medienbezogenen Arbeitsfeld erforderlich
    4. ggf. Bescheinigungen über den noch nicht abgeschlossenen Besuch eines Studienkollegs
    5. ggf. amtlich beglaubigte Kopien des Zeugnisses der Feststellungsprüfung mit den Noten für die einzelnen Prüfungsfächer
    6. Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über deutsche Sprachkenntnisse und sonstige Bescheinigungen über Deutschkurse
    7. Nachweis der finanziellen Sicherung des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland
    8. Aufenthaltsgenehmigung, die zur Aufnahme des Studiums berechtigt (ist spätestens bei der Einschreibung vorzulegen)
    9. ggf. Eignungsprüfung für die Fächer Kunst, Musik, Sport
    10. ggf. Eignungsprüfung bei Europalehramt für Englisch und Französisch

    Die Bescheinigung über die bestandene DSH-Prüfung muss in  zulassungsbeschränkten Studiengängen spätestens mit dem Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist!) vorliegen!

    Wir akzeptieren nur Beglaubigungen von deutschen Behörden und deutschen Auslandsvertretungen (Konsulat/ Botschaft) oder Beglaubigungen von Behörden anderer EU-Staaten in deutscher, englischer oder französischer Sprache!

    Bitte richten sie Ihre Bewerbung an das Akademische Auslandsamt: 

    • Pädagogische Hochschule Freiburg
      Akademisches Auslandsamt
      Kunzenweg 21
      D-79117 Freiburg

    Bewerbungsfristen:

    • Sommersemester: 15. Januar
    • Wintersemester: 15. Juli


    7. Erläuterungen zum Zulassungsbescheid unter Vorbehalt

    Die Zulassung unter Vorbehalt liegt vor, wenn ausländische Studienbewerber ihre deutschen Sprachkenntnisse noch nicht nachgewiesen haben bzw. noch im Begriff sind ihr DSH-Prüfung abzulegen.

    Wird ein Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse erbracht, dann wird der Zulassungsbescheid unter Vorbehalt umgewandelt in eine Zulassung zum Studium.

    Wird der Nachweis nicht geliefert, dann wird die Zulassung zum Studium entzogen.

    Auf unserem Downloadportal können Sie sich noch einmal ausführlich Informationen runterladen zum Zulassungsbescheid unter Vorbehalt bzw. zur DSH-Prüfung und -Vorbereitung

     

    8. Immatrikulation

    Aktuelle Studienbescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung, (Semesterblatt) können Sie sich über den Online-Service der Hochschule ausdrucken. Um den Online-Service nutzen zu können, benötigen Sie die Login-Daten (Benutzername und Passwort). Diese werden Ihnen nach erfolgter Einschreibung von der Hochschule zugeschickt. Den Online-Service finden Sie direkt unter http://lsf.ph-freiburg.de

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    9. "PH-Card" (Studentenausweis)/ Online-Service

    Kartenausgabe zum Semesterbeginn

    Die PH CARD-Ausgabe für Studierende erfolgt rechtzeitig zum Semesteranfang. Sie erhalten den Ausweis in der Zahlstelle (KG II, Raum 107) gegen ein Pfand in Höhe von 10 EUR und gegen Leistung einer Unterschrift ausgehändigt. Die PH CARD wird auch an bevollmächtigte Personen ausgegeben. Vor der erstmaligen Benutzung der Karte lesen Sie bitte zunächst das „Merkblatt zur PH
    CARD“ aufmerksam durch.

    Nach Erhalt der PH CARD ist diese - falls noch kein aktueller Aufdruck erfolgt ist - an einem
    Validierungsterminal mit dem aktuellen Gültigkeitsdatum zu versehen. Sie finden die Terminals im
    Gebäude KG II (EG und 1. OG).

    Die Ausweise sind nicht übertragbar und ausschließlich für die persönliche Benutzung vorgesehen.
    Eine Weitergabe der Karte an andere Personen ist nicht zulässig, insbesondere nicht zur Nutzung als
    Fahrausweis oder um Dritten Zutritt zu mittels Zugangskontrollsystem gesicherten Türen zu
    verschaffen.

    Weitere Hinweise sowie aktuelle News zur PH CARD entnehmen Sie bitte der o.a. Website.

    Online-Service der Pädagogischen Hochschule Freiburg (Hochschulportal)

    Näheres hierzu erfahren Sie auf der Seite der Pädagogischen Hochschule unter "Services" > "Online Service"