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Textsorte: Ausführlicher Unterrichtsentwurf

Definition: Unter einem ausführlichen Unterrichtsentwurf versteht man die schriftliche, ausführliche Ausarbeitung einer Unterrichtsstunde oder -einheit. In ihm beschäftigt man sich mit allgemeinen, fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und methodischen Überlegungen.

Funktion: Der ausführliche Unterrichtsentwurf dient vor allem dazu, zu zeigen, dass man sich mit seinen Lehrinhalten intensiv auseinander gesetzt hat. Entscheidend ist das theoretische und weltanschauliche Vorverständnis.

Anwendung: Ein ausführlicher Unterrichtsentwurf kann im Rahmen von Seminaren, im Praktikum, in Lehrproben (z.B. zur zweiten Staatsprüfung) oder in Unterrichtsbesuchen des Schulleiters verlangt werden. Man sollte sich allerdings immer erkundigen, wie ausführlich der Entwurf sein soll, da es verschiedene Umsetzungsmodelle gibt.

Länge: Die Länge variiert je nach Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen. Sie bewegt sich in eine Umfang Rahmen zwischen ca. 15 und 80 Seiten.

Aufbau: Über die angemessene Ausführung und Gestaltung besteht keine Einigkeit. Ein Standard-Entwurf mit folgendem Aufbau hat sich jedoch bewährt:

  1. Titelblatt
  2. Bedingungs- oder Situationsanalyse
  3. Fachwiss. Analyse (sachorientierte, stoffbezogene Überlegungen)
  4. Fachdidaktische Analyse
  5. Methodische Überlegungen
  6. Unterrichtsziele (Lehr- und Lernziele)
  7. Verlaufsskizze
  8. Anhang (Arbeitsmaterialien)
  9. Literaturverzeichnis

Literatur:



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