Hochschulleitung
Die Pädagogische Hochschule Freiburg wird von einem Rektorat geleitet (vgl. § 16 LHG). Ihm gehören an:
- Die/der Rektor/in als Leitung des Rektorates,
- Die/der Kanzler/in als hauptamtliches Rektoratsmitglied für die Wirtschafts- und Personalverwaltung, zudem leitet er die Hochschulverwaltung,
- Die/der Prorektor/in Lehre, zuständig für Lehre, Studium und Digitalisierung und
- Die/der Prorektor/in Forschung, zuständig auch für Nachwuchsförderung.
Das Rektorat ist unter anderem für die Struktur- und Entwicklungsplanung einschließlich der Personalentwicklung, die Planung der baulichen Entwicklung sowie die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans zuständig. Zudem vollzieht das Rektorat die Beschlüsse des Senats und des Hochschulrats.
Der Rektor vertritt die Pädagogische Hochschule Freiburg nach außen und er ist Vorsitzender des Senats; er verantwortet auch den Bereich Internationalisierung. Ihm zugeordnet sind die Stabstellen "Presse & Kommunikation" sowie "Gleichstellung, akademische Personalentwicklung und Familienförderung". Die Stabstellen "Qualitätsentwicklung", "Hochschulentwicklung - Lehrinnovation - Coaching" und "Qualitätssicherung" sind dem Prorektor Lehre, die Stabsstelle "Prorektorat Forschung" ist dem Prorektor Forschung und die Stabsstelle "Webmaster, Datenschutz" dem Kanzler zugeordnet.
- Rektorat
- Presse & Kommunikation
- Strategie, Organisationsentwicklung und Grundsatzangelegenheiten
- Datenschutzbeauftragter
- Informationssicherheit und -management
- Gleichstellung, akademische Personalentwicklung und Familienförderung
- Qualitätsentwicklung
- Qualitätssicherung
- Hochschuldidaktik - Lehrinnovation - Coaching
- Forschung
- Zentraler Webmaster