Richtlinien der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft
Jedes wissenschaftliche Fehlverhalten verletzt das Selbstverständnis der Wissenschaft und ihrer Wissenschaftler/innen. Es zerstört zudem das Vertrauen, das die Öffentlichkeit in die Lauterkeit der Wissenschaft setzt, ohne dem das Zusammenleben von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihre Grundlage entzogen sind. Wird dieses Vertrauen gefährdet, so wird nicht nur ein individueller Ruf, sondern auch der Ruf der Hochschule und der Wissenschaft insgesamt in Mitleidenschaft gezogen. Wissenschaftliches Fehlverhalten kann in vielfältigen Formen auftreten. Es liegt zum Beispiel vor bei Erfindung oder Fälschung von Daten, unberechtigter Nutzung fremden geistigen Eigentums oder Behinderung der Forschungstätigkeit anderer. Gemeinsames Merkmal wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist die wissenschaftliche Unredlichkeit. Für die Einhaltung wissenschaftlicher Redlichkeit tragen die Hochschulen Verantwortung. [siehe http://www.hochschulverband.de/cms1/532.html]
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| ![]() Richtlinien der Pädagogische Hochschule Freiburg zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft [PDF] Kodex der DFG zur guten wissenschaftlichen Praxis (Version Sept. 2019) Senatsausschuss zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Prof. Dr. Michael Klant Ombudsmann - Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Prof. Dr. Josef Künsting Ombudsfrau - Promotionsangelegenheiten: Prof. Dr. Mechtild Fuchs
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