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3G-Regelung in der Bibliothek

Gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes ist ab sofort eine Nutzung der Bibliothek nur mit einer vollständigen Impfung gegen COVID-19, einem Genesenennachweis oder einem aktuellen negativen Coronatest möglich. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden zurückliegen.
Zeigen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis beim Betreten der Bibliothek unaufgefordert dem Personal an der Servicetheke vor.

Möchten Sie nur an der Servicetheke abholbereite Medien abholen oder Bücher aus dem Vormerkregal holen, so ist kein 3G-Nachweis erforderlich.

Es gilt auch weiterhin die Pflicht zur Erfassung Ihrer Daten und das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske im gesamten Bibliotheksgebäude. Das Tragen der Maske ist auch an den Arbeitsplätzen verpflichtend.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation.