Senatsauschuss Gleichstellung
Aufgaben der Senatskommission Gleichstellung
In der Senatskommission "Gleichstellung" sind folgende Mitglieder vertreten: die Gleichstellungsbeauftragte (Vorsitz), ihre drei Stellvertretungen, sowie die Sprecherinnen der Fakultätsgleichstellungskommissionen, Vertretungen der Statusgruppen Professor*innen, akademische Mitarbeitende, Studierende und eine Vertretung des Doktorand*innenkonvents.
Die Senatskommission Gleichstellung hat eine beratende Funktion. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung der Hochschulleitung zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Hochschulbereich. Dies ist durch das LHG § 4 von Baden-Württemberg festgelegt: "Der Senat richtet eine Gleichstellungskommission als beratenden Ausschuss nach § 19 Absatz 1 Satz 5 ein. Diese berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Das Nähere regelt die Grundordnung".
- Austausch über hochschulbezogene Gleichstellungsfragen und -projekte sowie über aktuelle Studien/Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Geschlechterforschung;
- Auswahl und Vergabe zentraler Mittel für geschlechter- und diversitätsbezogene Projekte;
- Auswahl und Vergabe des Genderpreises;
- Austausch über aktuelle Entwicklungen zu chancengleichheitsrelevanten Themen in der Wissenschaft auf Bundes- und Landesebene.