
Psychologie des Lernens und Lehrens (M.Sc.)
Der Bewerbungszeitraum ist wie folgt:
Hinweis: Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Lebenslauf,
- Motivationsschreiben,
- Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur,
- Nachweis (Zeugnis) über den erfolgreichen Abschluss eines mindestens 6-semestrigen Bachelorstudiums
oder die vorläufige Durchschnittsnote Ihres noch nicht abgeschlossenen Studiums , - das mit dem ersten Hochschulabschluss erworbene Transcript of Records oder die aktuelle Leistungsübersicht ihres noch nicht abgeschlossenen Studiums, und - sofern vorhanden - das Diploma Supplement,
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, falls noch an einer deutschen Hochschule eingeschrieben oder Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule,
- ggf. Nachweis Dienst (z.B. FSJ),
- ausländische Bewerber/innen: Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache,
- Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung für den Studiengang.
weitere Zulassungsvorraussetzungen
- Zum Studium hat Zugang, wer ein mindestens 6-semestriges fachbezogenes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat und
- a) in Psychologie oder
- b) mit bildungswissenschaftlicher Ausrichtung und mit einem Schwerpunkt in der empirischen Erforschung des Lernens und der Bildung (z.B. Kognitions-wissenschaft, Erziehungswissenschaft, Kindheitspädagogik, Gesundheitspädagogik), sofern dabei mindestens 12 ECTS-Punkte in empirischen Forschungsmethoden und mindestens 12 ECTS-Punkte in Psychologie erworben wurden oder
- c) in einem Lehramt an allgemeinbildenden Schulen, sofern dabei mindestens 12 ECTS-Punkte in empirischen Forschungsmethoden und mindestens 12 ECTS-Punkte in Psychologie erworben wurden;
- Die Entscheidung über die Anerkennung der Vorbildung der Bewerberinnen und Bewerber trifft eine Auswahlkommission.
90% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Alle Bewerber/ -innen, die sich frist- und formgerecht beworben haben, nehmen an diesem Auswahlverfahren teil.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach dem Grad der Eignung und Motivation der/des Bewerbenden und dem angestrebten Beruf. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet, für die maximal 60 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden:
1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 45 Punkte)
2. Bewertung sonstiger Leistungen: z. B. einschlägige Berufstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit, sonstige Tätigkeit (max. 15 Punkte).