Psychologie des Lernens und Lehrens (M.Sc.)

Der Bewerbungszeitraum ist wie folgt:         

01.06. bis 15.07. Bewerbung nur für das Wintersemester möglich

Hinweis: Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Lebenslauf,
  • Motivationsschreiben,
  • Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur,
  • Nachweis (Zeugnis) über den erfolgreichen Abschluss eines mindestens 6-semestrigen Bachelorstudiums
    oder die vorläufige Durchschnittsnote Ihres noch nicht abgeschlossenen Studiums ,
  • das mit dem ersten Hochschulabschluss erworbene Transcript of Records oder die aktuelle Leistungsübersicht ihres noch nicht abgeschlossenen Studiums, und - sofern vorhanden - das Diploma Supplement,
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, falls noch an einer deutschen Hochschule eingeschrieben oder Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule,
  • ggf. Nachweis Dienst (z.B. FSJ),
  • ausländische Bewerber/innen: Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache,
  • Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung für den Studiengang.

weitere Zulassungsvorraussetzungen

  • Zum Studium hat Zugang, wer ein mindestens 6-semestriges fachbezogenes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat und
  • a) in Psychologie oder
  • b) mit bildungswissenschaftlicher Ausrichtung und mit einem Schwerpunkt in der empirischen Erforschung des Lernens und der Bildung (z.B. Kognitions-wissenschaft, Erziehungswissenschaft, Kindheitspädagogik, Gesundheitspädagogik), sofern dabei mindestens 12 ECTS-Punkte in empirischen Forschungsmethoden und mindestens 12 ECTS-Punkte in Psychologie erworben wurden oder
  • c) in einem Lehramt an allgemeinbildenden Schulen, sofern dabei mindestens 12 ECTS-Punkte in empirischen Forschungsmethoden und mindestens 12 ECTS-Punkte in Psychologie erworben wurden;
  • Die Entscheidung über die Anerkennung der Vorbildung der Bewerberinnen und Bewerber trifft eine Auswahlkommission. 

90% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Alle Bewerber/ -innen, die sich frist- und formgerecht beworben haben, nehmen an diesem Auswahlverfahren teil.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach dem Grad der Eignung und Motivation der/des Bewerbenden und dem angestrebten Beruf. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet, für die maximal 60 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden:

1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 45 Punkte)
2. Bewertung sonstiger Leistungen: z. B. einschlägige Berufstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit, sonstige Tätigkeit (max. 15 Punkte).

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