Das Lerntagebuch
Das Lerntagebuch dient
- der Bestätigung der Veranstaltungswahl
- zur Dokumentation der Prüfungsleistung
Bestätigung der Veranstaltungswahl
Die Bestätigung Ihrer Veranstaltungswahl erfolgt im ersten Abschnitt des Lerntagebuchs. Wenn Sie Veranstaltungen aus dem Angebot des Studium Generale besuchen, ist eine Bestätigung durch den/die Modulverantwortliche vor Beginn der Veranstaltungen nicht erforderlich. Eine Bestätigung Ihrer Veranstaltungswahl ist vorab nur notwendig, wenn
- Sie Veranstaltungen außerhalb des Angebots des Studium Generale besuchen und/oder
- die gewählten Veranstaltungen mit weniger als 3 ECTS-Punkten veranschlagt sind.
HINWEIS:
Bitte sehen Sie davon ab, bei Veranstaltungsleiter*innen eine Bestätigung Ihrer erfolgreichen Teilnahme am Seminar einzufordern. Die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an Veranstaltungen aus dem Angebot des Studium Generale erfolgt mit der Unterschrift der/des Modulverantwortlichen im Lerntagebuch, bei besuchten Veranstaltungen außerhalb des Studium Generale auf dem entsprechenden Bestätigungsformular.
Dokumentation der Prüfungsleistung
Für alle Veranstaltungen, die Sie im Studium Generale besucht haben, muss der Lernfortschritt im Lerntagebuch dokumentiert und reflektiert werden. Die Dokumentation und Reflexion des Lernfortschritts muss sich in jedem der beiden Semester auf die gewählten Veranstaltungen im Modul beziehen.
Das Lerntagebuch stellt in den Modulen Studium Generale 1 und 2 jeweils die Prüfungsleistung dar und muss zum Bestehen als „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet werden. Für das Studium Generale 1 führen Sie das erste Lerntagebuch, für Studium Generale 2 ein zweites. Die Vorlage für das Lerntagebuch erhalten Sie im Sekretariat Ihres Studiengangs.
Das Lerntagebuch ist in einzelne Sitzungen gegliedert und beinhaltet Fragestellungen, die in kurzen Sätzen beantwortet werden sollen.
- Bei Block-/Kompaktveranstaltungen und Exkursionen ist der Lernweg ebenfalls zu dokumentieren, bitte erstellen Sie in diesem Fall ein Reflexionsschreiben, das pro Veranstaltungstag 1-2 Seiten umfasst. Legen Sie das Reflexionsschreiben dem Lerntagebuch bei.
- Bei Sprachkursen muss der Lernweg in jedem Fall auch dokumentiert werden. In einem zusätzlichen Reflexionsschreiben, das mit dem Lerntagebuch abzugeben ist, soll im Umfang von 4-5 Seiten bspw. die Entwicklung von Lernstrategien beim Fremdsprachenerwerb oder die spätere berufliche Relevanz des Sprachkurses thematisiert werden. Das Bestehen bzw. Nicht-bestehen bei einem Spracheignungstest o.Ä. ist für die erfolgreiche Teilnahme am Studium Generale nicht ausschlaggebend.
- InVISta-Veranstaltungen können mit einem Nachweis (InVISta-Pass) über 16 erfolgreich besuchte Veranstaltungen (= 3 ECTS-Punkte) im Rahmen des Studium Generale für eine Veranstaltung (Studium Generale 1 oder 2) angerechnet werden. Im Lerntagebuch ist in diesem Fall nur der Lernweg einer Veranstaltung zu dokumentieren.
HINWEIS:
Ein Lerntagebuch muss auch abgegeben werden, wenn Sie keine wöchentlichen Veranstaltungen besuchen. Wenn Sie Veranstaltungen innerhalb der Vorlesungszeit besuchen, muss das Lerntagebuch jeweils spätestens bis zum regulären Abgabedatum für Prüfungsleistungen bei der/dem Modulverantwortlichen Ihres Studiengangs abgegeben werden. Wenn Sie Veranstaltungen außerhalb der Vorlesungszeit besuchen, reichen Sie bitte das gesamte Lerntagebuch nach Ende der Veranstaltungen ein.