ERASMUS +
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Mindestdauer: Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Förderfähige Teilnehmer: Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, z. B.
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Weiterbildungsformate sind z. B.:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes:
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Finanzierung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Seit dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
- Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
- Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
- Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 100 km - 499 km mit 180 Euro
- 500 km - 1.999 km mit 275 Euro
- 2.000 km - 2.999 km mit 360 Euro
- 3.000 km - 3.999 km mit 530 Euro
- 4.000 km - 7.999 km mit 820 Euro
- 8.000 km und mehr mit 1.100 Euro
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie in der Stabsstelle Internationales des Rektorats bei Herrn Johannes Lebfromm.
Weitere Informationen über das Erasmus+ Programm erhalten Sie unter:
https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/de/
Formulare
Hinweis: Durch den Wechsel der Abrechnungsmodalitäten vom Landesreisekostengesetz zu Pauschalen ist es notwendig mit Herrn Lebfromm Rücksprache zu halten. Vielen Dank.
- Information für die Kolleginnen und Kolle-gen der PH Freiburg und TeilnehmerInnen an ERASMUS+ STT Fort- Und Weiterbildungsmobilität
- Bestätigung der Gasthochschule über die durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmobilität
- Zuwendungsvereinbarung für Erasmus+ Personalmobilität Fort- und Weiterbildung – STT
- Staff Mobility for Training - Mobility Agreement