
Bewerbung für den Studienzugang im Fach Musik
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Studienzugang im Fach Musik interessieren!
Gestalten Sie die Zukunft des Musikunterrichts mit!
Im Studium des Faches Musik am Institut für Musik der Pädagogischen Hochschule Freiburg erhalten Sie neben fachpraktisch-künstlerischem Unterricht, der von hochqualifizierten Gesangs- und Instrumentalpädagog*innen erteilt wird, auch eine umfassende fachwissenschaftliche Ausbildung, die die Bereiche historische und systematische Musikwissenschaft (z. B. Musikgeschichte, Popular- und außereuropäische Musik, Musik und Medien sowie Musiktheorie) beinhaltet. Zudem werden im Bereich Musikpädagogik und -didaktik Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens von Musik vermittelt (z. B. Singen und Musizieren im Klassenverband, Sprechen über Musik, Hören von Musik, Musik und Bewegung, Musikpräferenzen sowie Konzertpädagogik). Darüber hinaus können Sie bereits früh im Studium im Rahmen von betreuten Schulpraktika Praxiserfahrungen sammeln.
Das Fach Musik kann an der Pädagogischen Hochschule Freiburg für die folgenden beiden Lehramtsstudiengänge studiert werden:
Sie möchten Musiklehrerin bzw. Musiklehrer für die Grundschule (Primarstufe) werden? Es bereitet Ihnen Freude, mit Kindern im Alter von 5 bis 10 Jahren zu musizieren?
Das Studium des Faches Musik am Institut für Musik der Pädagogischen Hochschule Freiburg bereitet Sie optimal auf Ihren späteren Beruf als Musiklehrer*in vor:
Sie lernen in Ihrem Studium, wie Musikunterricht so gestaltet werden kann, dass dieser die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 4 optimal entsprechend Ihrer individuellen Lernbedarfe fördert. Als Musiklehrer*in tragen Sie nicht nur zur musikalischen, sondern auch zur persönlichen Entwicklung einschließlich sozialer Kompetenzen der Schüler*innen bei. Sie beziehen alle Kinder in einen inklusiven Musikunterricht ein und kennen die Herausforderungen und Chancen, die Mehrsprachigkeit und kulturelle sowie musikalische Diversität bieten. In Ihrem Musikunterricht gestalten Sie Lern- und Erfahrungsräume für musikalisches und fächerübergreifendes Lernen.
Sie möchten Musiklehrerin bzw. Musiklehrer für das Lehramt an Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe I) werden?
Das Studium des Faches Musik am Institut für Musik der Pädagogischen Hochschule Freiburg bereitet Sie optimal auf Ihren späteren Beruf als Musiklehrer*in vor.
Sie erwerben im Laufe Ihres Studiums des Faches Musik ausgewiesene Kompetenzen und Kenntnisse in vielen verschiedenen Bereichen des Faches Musik sowie Fertig- und Fähigkeiten auf Ihrem Haupt- und schulpraktischen Instrument. Das hilft Ihnen dabei, gute und aktuelle Themen für den Musikunterricht auszuwählen, fachlich und fachpraktisch qualifiziert aufzubereiten und darzustellen. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Musikunterricht so gestaltet werden kann, dass dieser die Schüler*innen der Klassenstufen 5 bis 10 anspricht und optimal entsprechend ihrer individuellen Lernbedarfe fördert. Aufgrund Ihrer Kompetenzen und Kenntnissen in Musikdidaktik und Musikpädagogik sowie Ihrer Fertig- und Fähigkeiten auf Ihrem Haupt- und schulpraktischen Instrument, kennen Sie Möglichkeiten und Bedürfnisse der 11- bis 16-jährigen Schüler*innen und können somit zur musikalischen und persönlichen Entwicklung einschließlich sozialer Kompetenzen beitragen. Somit hilft Ihr Musikunterricht den Schüler*innen, ihr Leben selbst mit Musik zu gestalten. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.
Sie möchten Musiklehrerin bzw. Musiklehrer für die Sonderpädagogischen Bereich werden? Es bereitet Ihnen Freude, mit Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Alter von 5 bis 18 Jahren zu musizieren?
Das Studium des Faches Musik am Institut für Musik der Pädagogischen Hochschule Freiburg bereitet Sie optimal auf Ihren späteren Beruf als Musiklehrer*in vor:
Sie lernen in Ihrem Studium, wie Musikunterricht so gestaltet werden kann, dass dieser die Schülerinnen und Schüler optimal entsprechend ihrer individuellen Lernbedarfe fördert. Die individuelle Anpassung des Unterrichts steht hier besonders im Mittelpunkt, um jeder Schüler:in bestmögliche musikalische Bildung und Förderung zu bieten. Als Musiklehrer*in tragen Sie nicht nur zur musikalischen, sondern auch zur persönlichen Entwicklung und einem hörheren Maß an Aktivität und zur Teilhabe der Schüler*innen bei. Sie beziehen alle Kinder in einen inklusiven Musikunterricht ein und kennen die Herausforderungen und Chancen, die Mehrsprachigkeit und kulturelle sowie musikalische Diversität bieten. In Ihrem Musikunterricht gestalten Sie Lern- und Erfahrungsräume für musikalisches und fächerübergreifendes Lernen.
Informationen und Materialien zur Eignungsprüfung im Fach Musik
Die Zulassung zum Studium des Fachs Musik in den Lehramtsstudiengängen an der Pädagogischen Hochschule Freiburg setzt zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) das Bestehen der Eignungsprüfung voraus (siehe Amtliche Satzung BW). Durch diese Prüfung sollen die besondere Eignung und die besonderen musikalischen Fähigkeiten, die die Bewerberin bzw. der Bewerber für die Studiengänge für das Lehramt in der Primarstufe (Grundschule) bzw. der Sekundarstufe (Werk-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen) besitzt, in verschiedenen Bereichen nachgewiesen werden. Die Bereiche umfassen dabei
- das Hauptinstrument (folgende Instrumente können als Hauptinstrumente gewählt werden: Gesang, Beatboxing, Digital Audio Workstation (Digitales Musizieren), Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass/E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Horn, Posaune, Tuba, Schlagzeug, Mallets, Klavier, Gitarre, Orgel, Akkordeon, Bağlama, Ney, Oud und World Percussion. Wird Gesang als Hauptinstrument gewählt, entfällt Punkt 3 (Gesang).
- das schulpraktische Instrument (als schulpraktisches Instrument kann Klavier, Gitarre oder Akkordeon gewählt werden – Schulpraktisches Instrument und Hauptinstrument können auch identisch sein: Klavier/Klavier, Gitarre/Gitarre bzw. Akkordeon/Akkordeon),
- Gesang
- Gehörbildung und
- ein weiterführendes Kolloquium, bei dem Bereiche wie etwa musikalische Vorbildung, Ensembleerfahrungen und musikalische Interessen thematisiert werden.
Bei der Bewertung werden drei verschiedene Einschätzungsbereiche angewendet, um den Bewerberinnen und Bewerbern differenziert Rückmeldung zu den einzelnen Prüfungsteilen geben zu können:
- Einschätzungsbereich III definiert eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
- Einschätzungsbereich II definiert eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
- Einschätzungsbereich I definiert eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht.
- Einschätzungsbereich "nicht bestanden" definiert eine Leistung, die den Anforderungen und den damit einhergehenden Grundkenntnissen nicht entspricht.
Hinweis für Quereinsteiger*innen:
In besonderen Fällen (z. B. bei Quereinstieg von einer Hochschule für Musik) besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Eignungsprüfung. Hierüber entscheidet auf Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers der Prüfungsausschuss der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Zudem ist es möglich, sich die Aufnahmeprüfung für das Lehramt an Gymnasien an der Hochschule für Musik Freiburg anrechnen lassen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kein Aufnahmeprüfungsteil für das Lehramt an Gymnasium an der Hochschule für Musik Freiburg darf schlechter als 10 Punkte sein.
- Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss ein Kolloquium vor einer Kommission des Instituts für Musik der Pädagogischen Hochschule Freiburg bestehen (weitere Informationen hierzu können dem Anschreiben entnommen werden).
Für die Eignungsprüfung am Institut für Musik der Pädagogischen Hochschule Freiburg kann sich bewerben, wer eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben hat oder innerhalb eines Jahres ab Antragstellung erwerben wird.
Um sich für die Eignungsprüfung zu bewerben (Antragsstellung), empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Bitte laden Sie sich die notwendigen Unterlagen und Formulare herunter und füllen Sie diese vollständig und leserlich aus:
Antrag
Protokoll zum Eignungsfeststellungsverfahren mit musikalischem Lebenslauf
- Bitte senden Sie Ihren Antrag bis zum 01. November (bei Studienbeginn im Sommersemester) bzw. 01. Juni (bei Studienbeginn im Wintersemester) an die folgende E-Mail-Adresse: musik(at)ph-freiburg.de
Das Protokoll zum Eignungsfeststellungsverfahren mit musikalischem Lebenslauf bringen Sie bitte - an den rot markierten Stellen ausgefüllt - persönlich zu Ihrer Eignungsprüfung ausgedruckt mit.
- Informieren Sie sich zusätzlich auf der Homepage des Instituts für Musik der Pädagogischen Hochschule Freiburg unter „Aktuelles“ bzw. „Eignungsprüfung“ über den Termin der Eignungsprüfung sowie weitere optionale Vorbereitungstermine.
Hinweis: Der Antrag zur Befreiung von der Eignungsprüfung ist zu denselben Terminen zu stellen.
Die Eignungsprüfung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg für das Fach Musik besteht aus einer Klausur und einer Einzelprüfung:
Die Klausur dauert ca. 50 Minuten und umfasst die folgenden Inhalte:
- Grundlagen der Musiktheorie: Intervalle, Akkorde, Skalen und Metrum
- Grundlagen der Gehörbildung: Intervalle und Dreiklänge (Dur, Moll, übermäßiger und verminderter Dreiklang) in enger Lage: Bei Dur und Moll wird außerdem die Stellung (Umkehrung) verlangt. Die Töne jedes Intervalls bzw. jedes Akkords werden zunächst gleichzeitig und dann zweimal nacheinander gespielt.
Zur Vorbereitung und inhaltlichen Orientierung für die Klausur empfehlen wir die Beispielklausur mit Lösung und die Abschnitte 1-267 aus folgender Literatur:
- Ziegenrücker, W. (2009). ABC Musik. Allgemeine Musiklehre. 446 Lehr- und Lernsätze. (6., vollständig überarbeitete Aufl.) Wiesbaden: Breitkopf und Härtel.
Die Einzelprüfung dauert in der Regel 25 Minuten und erstreckt sich über die folgenden Teilgebiete:
- Auf dem Hauptinstrument: Vortrag zweier vorbereiteter Instrumentalstücke verschiedener Epochen und Stilbereiche (z. B. Kunstmusik & Populäre Musik), die den gegenwärtigen Leistungsstand der Bewerberin bzw. des Bewerbers erkennen lassen. An die Stelle eines der vorbereiteten Stücke kann eine Improvisation treten.
Bei Hauptinstrument Gesang Vortrag zweier Gesangsstücke verschiedener Epochen und Stilbereiche (z. B. Kunstmusik & Populäre Musik), die einen fortgschrittenen Leistungsstand erkennen lassen.
- Auf dem schulpraktischen Instrument:
Sind Hauptinstrument und schulpraktisches Instrument identisch (d. h. Klavier, Gitarre bzw. Akkordeon ist sowohl Hauptinstrument als auch schulpraktisches Instrument), muss die Bewerberin bzw. der Bewerber
a) einfache Kadenzen (I-IV-V-I) in Dur- und Molltonarten bis zu vier Vorzeichen spielen und
b) eine Folge von einfachen Akkordsymbolen ausführen können (siehe Beispielblatt I)
Sind Hauptinstrument und schulpraktisches Instrument nicht identisch, muss die Bewerberin bzw. der Bewerber
a) Grundkenntnisse auf dem schulpraktischen Instrument (z. B. durch das Spielen einfacher Stücke oder das Begleiten des Gesangsstückes) nachweisen und
b) einfache Kadenzen (I-IV-V-I) in Dur- und Molltonarten mit bis zu zwei Vorzeichen (siehe Beispielblatt I) ausführen können.
- Gesang: Erwartet wird der differenzierte Vortrag eines Liedes oder einer Arie oder eines Kunstliedes oder eines Songs (evtl. auch mit Selbstbegleitung). Entfällt bei Hauptinstrument Gesang.
- Gehörbildung: Von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird erwartet, dass sie:
- einzelne Töne und Intervalle nachsingen,
- einen vorgeklatschten Rhythmus nachklatschen und
- ein vorgegebenes einfaches Lied vom Blatt singen können (siehe Beispielblatt II).
- Kolloquium: Das Kolloquium besteht aus einem 10-minütigen Gespräch, bei dem Ihre musikalischen Interessen und Vorbildungen sowie Berufsvorstellungen im Mittelpunkt stehen. Grundlage hierfür ist Ihr „Musikalischer Lebenslauf“ (siehe Unterlagen und Formulare unter 2. Wer kann sich…) sowie ein von Ihnen vorbereitetes Stück mit unterrichtspraktischem Bezug. Auswahl: Stück 1, Stück 2, Stück 3. Sie sollen Ideen entwickeln (Hilfestellung kann die untenstehende Literatur geben), wie das von Ihnen ausgewählte Stück mit einer Lerngruppe, z.B. mit Schülerinnen und Schülern einer Grundschule, adressatengerecht und unter Berücksichtigung einer zunehmenden Heterogenität im Klassenverband erarbeitet werden kann. Im Kolloquium wird erwartet, dass Sie sowohl das Stück selbst präsentieren als auch die von Ihnen entwickelten Ideen der Kommission vorstellen können. Zudem sollen Sie mögliche Herausforderungen bzw. Schwierigkeiten, die bei der Erarbeitung auftreten könnten, benennen können.
Zur Vorbereitung des ausgewählten Stückes für das Kolloquium empfehlen wir die folgende Literatur:
- Fuchs, M. (2010). Musik in der Grundschule neu denken neu gestalten. Theorie und Praxis eines aufbauenden Musikunterrichts. Rum/Innsbruck, Esslingen: Helbling.
- Jank, W. & Schmidt-Oberländer, G. (Hrsg.) (2010). music step by step. Aufbauen-der Musikunterricht in der Sekundarstufe I. Lehrerhandbuch. Rum/Innsbruck, Esslingen: Helbling.
Für die Eignungsprüfung im Hauptinstrument werden keine Stückempfehlungen ausgesprochen. Wichtiger als ein hoher Schwierigkeitsgrad ist die überzeugende musikalische Darbietung der vorgetragenen Werke. Zudem kann für die Eignungsprüfung im Hauptinstrument und Gesang eine Begleiterin oder ein Begleiter mitgebracht werden. Anderenfalls übernimmt bei Bedarf ein Mitglied der Prüfungskommission die Begleitung – hierzu brauchen Sie die Noten nicht im Voraus einzusenden. Die Räume, in denen die Eignungsprüfung stattfinden wird, sind mit Hi-Fi-Anlagen ausgestattet, sodass auch CDs (z. B. Play-Along) zur Begleitung benutzt werden können.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung auch, dass die Eignungsprüfung – je nach Anzahl der Bewerber*innen – den ganzen Tag beanspruchen kann. Pro Jahr finden zwei Prüfungstermine statt, welche landeseinheitlich festgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Eignungsprüfungen aller Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg am selben Tag durchgeführt werden. Es ist also nur eine Anmeldung an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg möglich.
Nach der Prüfung erhält die Bewerberin/ der Bewerber eine Rückmeldung zur Prüfungsleistung (vgl. Einschätzungsbereiche unter 1. Warum wird…) sowie eine Bescheinigung über das Ergebnis. Die Bescheinigung über die bestandene Eignungspüfung ist Voraussetzung zur Zulassung in den Lehramtsstudiengängen im Fach Musik an allen Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg. Sie ist ab Ausstellungsdatum für zwei Jahre gültig.
Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. In besonderen Härtefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine zweite Wiederholung der Eignungsprüfung zulassen. Erfolgt ein Rücktritt ohne Genehmigung des Prüfungsausschusses von der Prüfung, so gilt diese als nicht bestanden. Wird der Rücktritt genehmigt (z. B. Krankheit mit ärztlichem Attest), so gilt die Prüfung als nicht unternommen.
Wichtig:
Möchten Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium im Fach Musik stellen, muss Ihrer Bewerbung unbedingt entweder die Bescheinigung über das Bestehen der Musik-Eignungsprüfung oder eine Bescheinigung über die Befreiung von der Musik-Eignungsprüfung beigefügt werden! Fehlen diese Nachweise, ist die Zulassung nicht möglich. Bei Fach- bzw. Studiengangswechsel zum Fach Musik, muss ebenfalls eine der obigen Bescheinigungen vorlegt werden.
Rechtsquellen:
Die vorstehenden Informationen beziehen sich auf die Gemeinsame Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs über den Nachweis der künstlerischen Eignung im Fach Musik gemäß § 58 Abs. 7 Landeshochschulgesetz (LHG) vom 01.01.2005.
Bewerbungsfristen
Für Studienbeginn im Wintersemester 2023/24
Bewerbungsfrist: 1.6.2023
Online-Info der Fachschaft: 22.5.23, 19 Uhr | Anmeldung via Mail an Elisabeth Kemper
Eignungsprüfung: 30.06.2023
Ansprechspartner
Andreas Sepp (Mail): Inhaltliche Beratung
Gert Balzer (Mail): Organisatorische Beratung