Erklärung zur Barrierefreiheit

Ein Internet-Angebot ist dann barrierefrei, wenn dieses auch für Menschen mit verschiedenen Behinderungen lesbar und bedienbar ist.
Die Pädagogische Hochschule Freiburg ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.
Wir betrachten die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten und Redakteur/innen hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von Webseiten und Dokumenten als einen fortlaufenden Prozess.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der Pädagogischen Hochschule Freiburg mit allen Unterseiten, die mit dem zentralen Content-Management System Typo3 erstellt wurden.

1. Stand der Vereinbarung mit den Anforderungen

Aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten ist unsere Website teilweise mit den Vorgaben des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

b) Diese Inhalte fallen nicht in die Anwendbarkeit der anwendbaren Rechtsvorschriften:

3. Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.11.2022 erstellt.
Verwendete Methode: Selbstbewertung mittels BITV/WCAG-Test.

Die Selbstbewerung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein. Wir sind bestrebt Mängel in der Zugänglichkeit zu beheben.

Sollten Sie auf unseren Webseiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns Ihre Beschwerden und Anfragen an:

Pädagogische Hochschule Freiburg
Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnologie (ZIK)
79117 Freiburg
Telefon: +49 761 682-0
Mail: support(at)ph-freiburg.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die PH Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieser Erklärung.

Falls die PH Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragen:
Else-Josenhans-Straße 6 (Dorotheenquartier)
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Weitere Beratungsmöglichkeiten

Studierende der PH Freiburg können sie sich jederzeit an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wenden

Beschäftigte der PH Freiburg können sich jederzeit unseren Schwerbehindertenvertreter wenden.