
Bewerbung Erziehungswissenschaft (B.A.)
Der Bewerbungszeitraum ist wie folgt:
Hinweis: Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Lebenslauf
- Allgemeine/fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit Deltaprüfung (wird an der Uni Mannheim abgenommen) oder
- Anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (Meisterprüfung oder gleichgestellte Aufstiegsfortbildung) oder
- Fachlich entsprechende berufliche Qualifikation (Berufsausbildung plus Berufserfahrung) und Eignungsprüfung (siehe Seite Studieren ohne Abitur) oder
- Erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium
- Bei ausländischem Hochschulzugang und ausländischer Staatsangehörigkeit Sprachkenntnisse auf Sprachniveau DSH 2, C1, Test DAF 4x4
- Die Teilnahme an folgendem Orientierungstest (www.was-studiere-ich.de) ist Zulassungsvoraussetzung.
- Wenn Sie sich in ein höheres Fachsemester bewerben möchten, klicken Sie bitte hier.
Zentrales Verfahren zur Studienplatzvergabe für Studienanfänger/-innen
Wenn Sie sich an der Pädagogischen Hochschule Freiburg für einen der folgenden Studiengänge bewerben möchten, müssen Sie am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) über hochschulstart.de teilnehmen.
- Bachelor Gesundheitspädagogik
- Bachelor Erziehungswissenschaft Schwerpunkte Erwachsenenbildung/Weiterbildung und Soziale Arbeit/Sozialpädagogik
- Bachelor Kindheitspädagogik
Wie bewerbe ich mich über hochschulstart.de?
- Registrieren Sie sich rechtzeitig bei hochschulstart.de
- Bewerben Sie sich an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- Priorisieren Sie Ihre Bewerbung via hochschulstart.de
- Reichen Sie bitte nur Bescheinigungen ein, welche im Auswahlverfahren anerkannt werden können.
Infos hierzu erhalten Sie in der Anlage zum Auswahlverfahren und unter beiliegendem Wegweiser Ehrenamt und Praktika. - Bescheinigung ehrenamtliche und/oder praktische Tätigkeiten; entweder durch Nachweisformular oder formlose Bestätigung durch die Einrichtung.
- Bescheinigung Freiwilligendienst; entweder durch Nachweisformular oder formlose Bestätigung durch Zeugnis der Einrichtung/des Trägers.
Von den Studienplätzen werden zunächst 5 % an Härtefälle, 8 % an ausländische Bewerber, 2 % an Zweitstudienbewerber und 1 % an Bewerber mit Ortsbindung vergeben.
Die weitere Vergabe der Studienplätze erfolgt dann nach folgender Gewichtung: 90 % nach einem Auswahlverfahren und 10 % nach der Wartezeit.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren und zum Auswahlverfahren sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
90% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Alle Bewerber/ -innen, die sich frist- und formgerecht beworben haben, nehmen an diesem Auswahlverfahren teil.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach dem Grad der Eignung und Motivation der/des Bewerbenden und dem angestrebten Beruf. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet, für die maximal 60 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden:
1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 45 Punkte)
2. Bewertung sonstiger Leistungen: z. B. einschlägige Berufstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit, sonstige Tätigkeit (max. 15 Punkte).