Zweitstudium
Gebühren für ein Zweitstudium
Nach dem Gesetzesentwurf müssen künftig alle Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Hinzu kommen die bislang schon üblichen Semesterbeiträge.
Informationen von Ausnahmen und Befreiungen haben wir im Infoblatt zusammengestellt.
Als Zweitstudienbewerber/in gelten Sie dann, wenn Sie bereits ein Studium an einer Hochschule im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen haben (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaft und Duale Hochschulen). Ausnahmen sind Abschlüsse von Berufsakademien.
Für Zweitstudienbewerber/innen stehen 2% aller Studienplätze eines Studiengangs zur Verfügung. Sie werden in Form einer Messzahl, bestehend aus der Note des Erststudiums und der schriftlichen Begründung, vergeben. Die Begründung verfassen Sie entsprechend einer Fallgruppe, in die Sie sich selbst einordnen. Ihre schriftliche Begründung darf max. 2 Seiten umfassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Als Zweitstudienbewerber/in dürfen Sie sich nur für einen Studiengang bewerben; Sie können also keine Hilfsanträge stellen. Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist gleichzeitig mit einer für das erste Fachsemester möglich, wenn entsprechend ausreichende Leistungen vorliegen sollten. Die Bewerbung erfolgt über das Berwerbungsportal der PH.