
Exmatrikulation
Wenn Sie Ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg beenden, müssen Sie sich mit einem Antrag auf Exmatrikulation exmatrikulieren. Nur so erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung und den Nachweis für die Rentenversicherung. Diese Bescheinigungen benötigen sie unter anderem für neue Hochschulen, Krankenkasse, Arbeitsamt und Rentenversicherung.
Zeitpunkt der Exmatrikulation
Normalerweise wird die Exmatrikulation nach dem Studienende (bestandener Prüfung) zum Semesterende vorgenommen (31. März bzw. 30. September). Vorzeitige Exmatrikulationen kommen aufgrund von Hochschulwechsel oder auch wegen Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums vor. Eine Exmatrikulation zu einem Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich.
Üblich ist, dass sich die Studierenden zum Studienabschluss selbstständig exmatrikulieren. Sofern Sie dies nicht tun, müssen wir Sie zum nächsten Semesterende von Amts wegen exmatrikulieren. Sie können sich also bereits zum Semesterende exmatrikulieren.
Wenn Sie sich im Prüfungsverfahren Bachelor befinden und auf Ihre Note der BA-Prüfung warten, dann können wir Sie noch nicht exmatrikulieren. Dies ist erst möglich, wenn die Note bekannt ist und Sie ihr Studium somit erfolgreich abgeschlossen haben. Sie dürfen (wir empfehlen dies) dennoch bei ihrem Sachbearbeiter einen Exmatrikulationsantrag (wird nur mit Entlastungsvermerk der Bibliothek bearbeitet) abgeben. Die Bescheinigung erhalten Sie nach Abschluss ihres Studiums an die von Ihnen angegebene Postadresse. Falls bis Ende des Semesters noch keine Endnote eingetragen wurde oder Sie die Prüfung ggf. wiederholen müssen, wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter wegen einer evtl. (späteren) Rückmeldung.
Haben Sie eine Frage?
Die Kolleginnen und Kollegen des Studierendensekretariats helfen Ihnen gerne weiter!
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Vorgehensweise
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der besonderen Situation wegen Corona ist derzeit der Publikumsverkehr eingestellt. Sie können sich daher bis auf Weiteres nur elektronisch exmatrikulieren. Bitte senden Sie den unterschriebenen Exmatrikulationsantrag als pdf-Dokument zunächst an die Bibliothek. Von dort wird der Antrag an das Studierendensekretariat weitergeleitet.
Um Sie ordnungsgemäß exmatrikulieren zu können, benötigt das Studierendensekretariat von Ihnen den ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsantrag mit dem Entlastungsvermerk der PH-Bibliothek und bei Lehramtsstudierenden mit dem Entlastungsvermerk der schulpraktischen Abteilung. Mit dem Entlastungsvermerk weisen Sie nach, dass Sie bei der PH-Bibliothek keine Außenstände (mehr) haben. Sie können Ihren Exmatrikulationsantrag während der Öffnungszeiten des Studierendensekretariats abgeben und in aller Regel den Exmatrikulationsbescheid gleich mitnehmen.
Falls Sie nicht selbst in die PH-Bibliothek kommen können, um den Entlastungsvermerk zu erhalten, können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die Bibliothek der Pädagogischen Hochschule, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg-Littenweiler schicken. Die Bibliothek versieht den Antrag dann -wenn möglich- mit dem Entlastungsvermerk und leitet die Unterlagen an das Studierendensekretariat weiter. Den Entlastungsvermerk der Schulpraxis holen wir dann für Sie ein. Wir schicken Ihnen dann die Unterlagen zu.
Rückerstattung der Semestergebühr
Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bis spätestens zum Vorlesungsbeginn werden der Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft auf Antrag von der PH Freiburg erstattet. Der Studierendenwerksbeitrag kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn zurückerstattet werden.