Reisekostenabrechnung für Externe
Reisekostenabrechnung für Externe
Reisekosten für Gastvortragende und Lehrbeauftragte sind in der Personalabteilung einzureichen (Abrechnung über LBV und Personaltitel z.B. 429 71).
Reisekosten für Reisende mit Werk- oder Honorarvertrag oder sonstige Externe reichen Sie bitte in der Finanzabteilung, Sachgebiet Haushalt und Organisation, ein. Die Abrechnung erfolgt über Sachausgaben (Titel 547 71 / 547 92).
Hinweise
- Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
- Maximal 200 Zeichen insgesamt.
- Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet
- "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
- UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
- +/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
- Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.
- Die Suche nach Vornamen funktioniert nur mit ganzen Zeichenfolgen.