Reisekostenabrechnung für Externe

Reisekostenabrechnung für Externe

Reisekosten für Gastvortragende und Lehrbeauftragte sind in der Personalabteilung einzureichen (Abrechnung über LBV und Personaltitel z.B. 429 71).

Reisekosten für Reisende mit Werk- oder Honorarvertrag oder sonstige Externe reichen Sie bitte in der Finanzabteilung, Sachgebiet Haushalt und Organisation, ein. Die Abrechnung erfolgt über Sachausgaben (Titel 547 71 / 547 92).