Anerkennung hochschulischer und Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
Einstufung in ein höheres Fachsemester (vor der Bewerbung)
Damit eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich ist, müssen im Voraus die bisher erbrachten Leistungen einer fachspezifischen Äquivalenzprüfung unterzogen werden. Diese wird durch die jeweiligen Fachspezifischen Studienberater/-innen Ihrer hier angestrebten Fächer durchgeführt.
So bewerben Sie sich für ein höheres Fachsemester:
- Termin mit bei der fachspezifischen Beratung für die angestrebten Fächer vereinbaren.
- Formular zur Einstufung in ein höheres Fachsemester durch die Fachspezifischen Studienberater/-innen ausfüllen lassen. (Formular Bachelor & Master / Formular Lehramt)
- Kopien der entsprechenden Nachweise über die anzuerkennenden/anzurechnenden Leistungen bei der Bewerbung mit hochladen.
- Persönliche Daten im Bewerbungsverfahren korrekt angeben
- Nach der Einschreibung: Leistungen anerkennen/anrechnen lassen (s.u.)
Anerkennung und Anrechnung
Wurde die Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen, müssen nach der Einschreibung noch die Leistungen anerkannt oder angerechnet werden. Auch wenn Sie in einem niedrigen Fachsemester eingeschrieben sind, können vorherige Leistungen im bereits aufgenommenen Studium anerkannt/angerechnet werden.
So lassen Sie Ihre Leistungen anerkennen oder anrechnen:
- Ggf. bei der fachspezifischen Beratung die entsprechenden Ansprechpartner/-innen erfragen.
- Formular zur Anerkennung/Anrechnung von Leistungen (siehe Kasten rechts) von den zuständigen Lehrpersonen ausfüllen lassen (Angaben auf dem jeweiligen Formular beachten).
- Kopien der entsprechenden Nachweise über die anzuerkennenden/anzurechnenden Leistungen dort mit abgeben.
- Die Dozent/-innen/Modulverantwortlichen leiten das Formular und die Nachweise an das Prüfungsamt weiter. Die Leitung des Prüfungsamts entscheidet über die Anerkennung/Anrechnung, woraufhin die die Leistungen verbucht werden.
Weitere Informationen zu Anerkennung und Anrechnung erhalten Sie auch auf folgender Seite:
www.anerkennung-und-anrechnung-im-studium.de