Bewerbung Lehramt Sekundarstufe 1 Europalehramt (B.A.)

Zum Sommersemester 2024 sind keine Bewerbungen möglich

Die Bewerbungszeiträume sind wie folgt:         

01.06. bis 15.09. Wintersemester
01.12. bis 15.03. Sommersemester

Hinweis: Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen erhält jede Bewerberin/ jeder Bewerber einen Studienplatz, wenn der Antrag auf Zulassung vollständig ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingegangen sind.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachgebundene Hochschulreife oder
  • Zugang für Fachlehrer/innen (musisch-technische Fächer, weitere Informationen im Kultusportal Baden-Württemberg oder
  • Fachhochschulreife mit Deltaprüfung (wird in Mannheim abgenommen) oder
  • Anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (Meisterprüfung oder gleichgestellte Aufstiegsfortbildung) + nachgewiesenes Beratungsgespräch bei der Studienberatung oder
  • Fachlich entsprechende berufliche Qualifikation (Berufsausbildung plus Berufserfahrung) und Eignungsprüfung oder
  • Erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsmöglichkeiten ohne Abitur finden Sie hier: Studieren ohne Abitur

Hinzu kommen:

Europalehramt

Für die Zulassung zum Europalehramt ist das Bestehen eines Spracheingangstests erforderlich, bei dem sehr gute Kenntnisse in Englisch oder Französisch nachgewiesen werden sollen. Grundlage der Prüfungsanforderungen ist der Nachweis einer Sprachkompetenz auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens.

Spracheingangsprüfung

Sport

Für das Studium des Faches Sport ist in allen Studiengängen ein Eignungsfeststellungsverfahren erforderlich (dies gilt auch für ein Erweiterungsstudium). Die speziellen Merkblätter und der Antrag auf Teilnahme an der Sporteingangsprüfung finden Sie auf der jeweiligen Seite des Fachs Sport in Ihrem Lehramtsstudiengang.

Musik

Informationen zur Eignungsprüfung Musik finden Sie auf der Seite der Musik.

Kunst

Für das Studium des Faches Kunst wird eine bestandene Eignungsprüfung vorausgesetzt.

Informationen zur Eignungsprüfung Kunst findne Sie auf der Seite der Kunst.

90% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Alle Bewerber/ -innen, die sich frist- und formgerecht beworben haben, nehmen an diesem Auswahlverfahren teil.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach dem Grad der Eignung und Motivation der/des Bewerbenden und dem angestrebten Beruf. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet, für die maximal 60 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden:
1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 45 Punkte)
2. Bewertung sonstiger Leistungen: z. B. einschlägige Berufstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit, sonstige Tätigkeit (max. 15 Punkte).

  

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