Bewerbung Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen

Pflege/Wirtschafts- und Sozialmanagement (M.Ed.)

Der Bewerbungszeitraum ist wie folgt:         

01.06. bis 15.07. Bewerbung nur für das Wintersemester möglich

Hinweis: Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Zulassungsvoraussetzungen

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Motivationsschreiben
  • das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
  • der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines mindestens 6-semestrigen Hochschulstudiums mit Studienanteilen in folgendem Umfang (es sind jeweils konkrete Nachweise beizufügen)

          a) mindestens 120 ECTS-Punkte Fachwissenschaften der beruflichen Fachrichtung Pflege, und

          b) mindestens 25 ECTS-Punkte Fachwissenschaften Wirtscahfts- und Sozialmanagement gemäß Anlage 1 der Zulassungssatzung, und

          c) mindestens 25 ECTS-Punkte Bildungswissenschaften, und

          d) mindestens 10 ECTS-Punkte für die Bachelorarbeit (diese ECTS-Punkte dürfen nicht bereits in a, b oder c enthalten sein)

          Die geforderten ECTS-Punktezahlen sind, zusammen mit den im Masterstudiengang Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen - Pflege/Wirtschafts- und Sozialmanagement erwerbbaren ECTS-Punkten, im Hinblick auf   

          die "Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)" (KMK, Beschluss v. 12.05.1995 in der jeweils   

          geltenden Fassung) für den Übergang in den Vorbereitungsdienst erforderlich,

  • das mit dem ersten Hochschulabschluss erworbene Transcript of Records oder die aktuelle Leistungsübericht ihres noch nicht abgeschlossenen Studiums, und - sofern vorhanden - das Diploma Supplement
  • der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf der Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege, die im Zeitraum der Ausbildung über das Berufsbildungsgesetz bzw. bundes- oder landesrechtliche Regelungen anerkannt war;
  • eine schriftliche Darstellung der Motivation zur Aufnahme des Studiums im Umfang von etwa 3.000 Zeichen (2 Normseiten), aus der außerdem hervorgeht, wie das geplante Masterstudium an den bisherigen Bildungsweg anschließt und welche beruflichen Perspektiven sich daraus für die Bewerberin bzw. den Bewerber eröffnen;
  • eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber bereits eine Masterprüfung in dem gleichen oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an der Pädagogischen Hochschule Freiburg oder an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch verloren hat;
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung falls noch an einer deutschen Hochschule eingeschrieben oder Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule
  • ggf. Nachweise zu einer weiteren erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, einer Berufstätigkeit, Praktika und/oder Zusatzqualifikationen vor oder nach Abschluss des Erststudiums gemäß den Angaben in Anlage 2 der Zulassungssatzung.
  • ausländische Bewerber/innen: Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache

       Hinweis: Werden die für die Zulassung erforderlichen ECTS-Punkte nicht vollständig nachgewiesen, können diese im Umfang von höchstens 30 ECTS-Punkten nachträglich im Rahmen des Masterstudiums erworben

       werden. Weiteres regelt die Zulassungssatzung.

       Über die Möglichkeiten zur Nachholung fehlender ECTS-Punkte für die Zulassung beraten wir Sie gerne persönlich.

       Fachspezifische Studienberatung:

       Prof. Dr. Stefanie Hiestand (E-Mail: stefanie.hiestand(at)ph-freiburg.de; Telefon: +49 761 682-760)

       Prof. Dr. Juliana Schlicht (E-Mail: juliana.schlicht(at)ph-freiburg.de; Telefon: +49 761 682-777)

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