Hitzeschutz

Im Sommer wird es heiß an der PH. Aufgrund des menschengemachten Klimawandels hat sich die Zahl der Hitzetage (>30°C) in Deutschland seit 1950 fast verdreifacht und wird weiter zunehmen. Freiburg ist hier als sonnenreiche Großstadt in Süddeutschland besonders betroffen. Durch den Hitzeinsel-Effekt (viele versiegelte Flächen, Wärmequellen (z.B. Autos) und wenig Wind) heizen sich Städte deutlich stärker auf als das Umland. 

Auch an der PH spielen diese Faktoren eine Rolle. Hinzu kommt die oft alte Bausubstanz mit schlechter Dämmung, die keine automatische Jalousien-Steuerung oder Nachtauskühlung zulässt. Der teilweise stark versiegelte Campus (etwa um den „PH-Würfel“) speichert zusätzlich Hitze. So können betriebliche Maßnahmen (z.B. durch Nachtauskühlung mittels Lüftung) nicht überall umgesetzt werden. 

Langfristig soll die Situation durch die Sanierung der Gebäude und Umgestaltung des Campus (mehr Bäume, Entsiegelung) verbessert werden. Das ist allerdings durch die begrenzten Kapazitäten und Mittel von Vermögen und Bau nicht kurzfristig möglich. 

Aufgrund dieser herausfordernden Situation sind individuelle Maßnahmen zum Hitzeschutz umso wichtiger. Die wichtigsten Tipps für Arbeit und Wohlbefinden bei Hitze können Sie rechts oben herunterladen. Dort finden Sie auch eine Zusammenfassung der rechtlichen Regelungen zu Raumtemperaturen im Sommer. 

Tipps für Arbeit und Wohlbefinden

Praxisleitfaden zu Sommerhitze im Büro von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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Regelungen Raumtemperatur

In der Arbeitsstättenrichtlinie 3.5 sind alle Vorgaben zu Raumtemperatur am Arbeitsplatz geregelt. 

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Häufige Fragen

Die Jalousie sollte so weit heruntergelassen werden, dass kein direktes Sonnenlicht in das Büro fällt. Stellen Sie die Lamellen so ein, dass ausreichend indirektes Sonnenlicht zum Arbeiten in das Büro gelangt. Auf diese Weise müssen Sie das Licht im Büro nicht einschalten, vermeiden eine zusätzliche Wärmequelle und sparen Energie.

Bei absehbar guten Wetterverhältnissen (keine Ankündigung von Gewittern, Starkwind oder Sturm) lassen Sie die Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen.

Gelüftet werden sollte nur, wenn die Außentemperatur niedriger ist als die Innentemperatur. Das ist vor allem in den frühen Morgenstunden der Fall. Solange es draußen kühl ist, sollte ausgiebig gelüftet werden (Stoßlüftung), und im besten Fall ein Durchzug hergestellt werden (z. B. durch Öffnen der Bürotür), um den Luftaustausch zu fördern. Sprechen Sie sich auch mit Kollegen/Kolleginnen ab und lüften Sie gemeinsam, sodass ein Luftaustausch im gesamten Gebäudeteil stattfindet.

Auch wenn es sich durch den Luftzug anders anfühlt, sollte das Fenster geschlossen werden, sobald die Außentemperatur die Innentemperatur übersteigt, da sich sonst der Raum im Laufe des Tages aufheizt. Als Faustregel gilt: An heißen Tagen sollte in den frühen Morgenstunden bis spätestens 10 Uhr gelüftet werden. Danach sollte das Fenster möglichst geschlossen bleiben.

Grundsätzlich müssen Fenster über Nacht geschlossen sein, um Einbruchsicherheit zu gewährleisten. Bei absehbar guten Wetterverhältnissen (keine Ankündigung von Gewittern, Starkwind oder Sturm) ist es zulässig, über Nacht die Außenjalousien geschlossen zu halten und Fenster auf Kipp zu stellen. Wenn Beschäftigte am nächsten Tag im Homeoffice sind oder übers Wochenende sollte das Fenster nicht gekippt werden, da sich der Raum sonst am nächsten Tag aufheizt. 

Alle Beschäftigten haben grundsätzlich die Möglichkeit die Gleitzeit vom 6:30 Uhr bis 21:00 Uhr (ab 1. Juli 2025) zu nutzen, um in kühleren Stunden zu arbeiten. Dabei ist – soweit einschlägig - weiterhin die Funktionszeit zu gewährleisten (9 -12 Uhr, 14 - 15:30 Uhr, Freitag lediglich 9 - 12 Uhr; dies gilt lediglich für Vollbeschäftigte, mit Teilzeitbeschäftigen haben die Leitungen der jeweiligen Struktureinheit individuelle Regelungen zu treffen). Für professorale Beschäftigte, vergleichbare Bedienstete, Rektoratsmitglieder sowie Mitglieder des akademischen Mittelbaus welche überwiegend in Forschung und Lehre tätig sind, gibt es keine Arbeitszeitbegrenzungen. 

Alle Beschäftigten, die der Zeiterfassung unterliegen, können an einem Arbeitstag pro Woche und insgesamt bis zu 30 Arbeitstagen pro Jahr mobiles Arbeiten in Anspruch nehmen. Mobiles Arbeit muss schriftlich (ausnahmsweise mündlich) bei dem/der direkten Vorgesetzten beantragt und dokumentiert werden (s. Dienstvereinbarung Telearbeit, Artikel 2). 

Telearbeit und mobiles Arbeiten dürfen zusammen 50% der vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit pro Kalendermonat nicht überschreiten. 

Beschäftigte können auf freiwilliger Basis und mit Zustimmung Ihrer Vorgesetzten von folgenden Möglichkeiten Gebrauch machen:

  • Aufbau von Minusstunden, wenn diese problemlos in kühleren Zeiten wieder nachgearbeitet werden können. Insgesamt sind Minusstunden für Beschäftigte bis zur Höhe der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zulässig.
  • Beschäftigte können kurzfristig Freizeitausgleich für vorhandenes Zeitguthaben nehmen.
  • Beschäftigte können kurzfristig Erholungsurlaub nehmen.

Wichtig: Es besteht keinerlei Verpflichtung für Beschäftigte, von diesen Möglichkeiten (Aufbau von Minusstunden, Abbau von Zeitguthaben, Urlaub) Gebrauch zu machen.

  • Erholungsurlaub bedarf stets der Genehmigung durch den Vorgesetzten/die Vorgesetzte. Dabei sind die dienstlichen Interessen (eingeschlossen die Bedürfnisse der anderen Kollegen/Kolleginnen) und die Belange des Antragstellers/der Antragstellerin abzuwägen.
  • Der Abbau von vorhandenem Zeitguthaben über den üblichen Rahmen hinaus kann von dem/der Vorgesetzten genehmigt werden. Auch hier bedarf es einer Abwägung der verschiedenen Interessen.

In allen Teeküchen, sowie behelfsweise in den Waschbecken der Toiletten, kann Wasser abgezapft und bedenkenlos getrunken werden. Es sind zwei Wasserspender an der PH geplant (Neubau KG 1 und KG 5), die 2025 installiert werden. Außerdem verkauft die Mensa und das Café Cube Getränke. 

Wenn die Temperatur 30° C im Büro überschreitet, dürfen Beschäftigte nach Absprache mit Ihrem/r Vorgesetzten die Duschen in der PH-Turnhalle oder kühlere Aufenthaltsräume (bspw. Mensa Zwischendeck oder absehbar im Neubau KG 1) in angemessenen zeitlichen Umfang während der Arbeitszeit zur Abkühlung nutzen. 

Zudem können alle Beschäftigten sich bei Hansefit anmelden, wo neben zahlreichen anderen Partnern der Zugang zum Strandbad in Littenweiler enthalten ist. Mehr Informationen finden Sie hier.

Aufgrund der älteren Gebäude sind betriebliche Maßnahmen, wie eine automatische Jalousiensteuerung oder Nachtauskühlung nur in wenigen Gebäuden möglich. Wo diese vorhanden sind, werden sie genutzt. Es wird geprüft, ob es für besonders betroffene Büros Möglichkeiten gibt mittelfristig Abhilfe zu schaffen (z.B. durch Nachtlüftungsfenster). Wenn Sie Vorschläge für organisatorische oder gering-investive Maßnahmen haben, melden Sie sich gerne bei Lukas Klasen (s.u.). 

Langfristig soll die Situation durch die Sanierung der Gebäude und Umgestaltung des Campus (mehr Bäume, Entsiegelung) verbessert werden. Das ist allerdings aufgrund der begrenzten Kapazitäten und Mittel von Vermögen und Bau nicht kurzfristig möglich. 

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Räume ab einer Lufttemperatur von + 35 °C für die Zeit der Überschreitung nicht mehr als Arbeitsräume genutzt werden dürfen. Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ihrer/m Vorgesetzten oder den Sicherheitsbeauftragten Ihrer Abteilung, wenn sich die Raumtemperatur an Ihrem Arbeitsplatz stark erhöht. 

In den Regelungen zu Raumtemperatur ASR 3.5 (oben rechts verlinkt) finden Sie alle genauen Vorgaben. 

Wenden Sie sich entweder an Ihre/n Vorgesetzte/n, den/die Sicherheitsbeauftragte Ihrer Abteilung oder Lukas Klasen (s.u.). 

Ansprechpartner

Klimaschutzmanager

M. Sc. Lukas Klasen

Address/Room
KG 4, Raum 014
 
Phone +49 761 682-176
E-Mail lukas.klasen(at)ph-freiburg.de
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