Studiengangsguide- Anrechnung

Im Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik haben Sie die Möglichkeit, (außer-) hochschulisch erworbene Kompetenzen anrechnen bzw. anerkennen zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in mitbringen oder bereits an einer anderen Hochschule oder in einem verwandten Studiengang studiert haben. Im Video erfahren Sie weitere Details zu allen Anrechnungs- und Anerkennungsmöglichkeiten im Studiengang.

 

FAQ

Unterschieden wird zwischen individueller und pauschaler Anerkennung/Anrechnung. Welche Möglichkeit auf Sie zutrifft können Sie in diesem Quiz erfahren: 

In der folgenden Grafik können Sie ebenso erkennen, welche Anerkennungs- oder Anrechnungsmöglichkeit auf Sie zutrifft.

 

 

In der folgenden Grafik können Sie den genauen Ablauf entnehmen. 

Wenn Sie bereits staatlich anerkannte*r Erzieher*in sind und Ihren Abschluss in Baden-Württemberg erworben haben, ist eine pauschale Anrechnung möglich. Insgesamt können bis zu 60 ECTS aus 6 Modulen angerechnet werden. Dadurch kann die reguläre Studienzeit von 7 auf 5 Semester verkürzt werden (siehe Abbildung), sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte kindheitspaedagogik@ph-freiburg.de.

Für eine mögliche Anrechnung/Anerkennung müssen die Fristen (siehe Ablaufschema) dringend beachtet werden - eine spätere Anrechnung/Anerkennung ist nicht möglich! 

Ansprechpartner*innen

Professur für Kindheitspädagogik, Studiengangsleitung

Prof. Dr. Franziska Cohen

Address/Room
KG5, 306
 
Phone +49 761 682-390
E-Mail franziska.cohen(at)ph-freiburg.de