Anerkennung hochschulischer und Anrechnung außerhochschulischer Leistungen

Im Rahmen der Anerkennung können die an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen (festgestellten Kompetenzen) so behandelt werden, als wären sie im eigenen Studiengang erbracht worden.

Bei der Anrechnung können außerhochschulisch erworbene Kompetenzen so angerechnet werden, als wären sie an der eigenen Hochschule erbracht worden.

Allgemeine Informationen zum Thema Anerkennung und Anrechung finden Sie auf der Seite der HRK.
 

Haben Sie Fragen?

Bei allgemeinen Fragen hilft Ihnen das Studien-Service-Center (SSC) weiter.

Einstufung in ein höheres Fachsemester (vor der Bewerbung)

Damit eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich ist, müssen im Voraus die bisher erbrachten Leistungen einer fachspezifischen Äquivalenzprüfung unterzogen werden. Diese wird durch die jeweiligen Fachspezifischen Studienberater/-innen Ihrer hier angestrebten Fächer durchgeführt.

So bewerben Sie sich für ein höheres Fachsemester:

  1. Termin mit bei der fachspezifischen Beratung für die angestrebten Fächer vereinbaren.
  2. Formular zur Einstufung in ein höheres Fachsemester durch die Fachspezifischen Studienberater/-innen ausfüllen lassen.
  3. Kopien der entsprechenden Nachweise über die anzuerkennenden/anzurechnenden Leistungen bei der Bewerbung mit hochladen.
  4. Persönliche Daten im Bewerbungsverfahren korrekt angeben
  5. Nach der Einschreibung: Leistungen anerkennen/anrechnen lassen (s.u.)

Formular für Lehramt

Formular für bildungswissenschaftliche Studiengänge

Anerkennung und Anrechnung

Wurde die Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen, müssen nach der Einschreibung noch die Leistungen anerkannt oder angerechnet werden. Auch wenn Sie in einem niedrigen Fachsemester eingeschrieben sind, können vorherige Leistungen im bereits aufgenommenen Studium anerkannt/angerechnet werden.

So lassen Sie Ihre Leistungen anerkennen oder anrechnen:

  1. Ggf. bei der fachspezifischen Beratung die entsprechenden Ansprechpartner/-innen erfragen.
  2. Formular zur Anerkennung/Anrechnung von Leistungen (siehe Kasten rechts) von den zuständigen Lehrpersonen ausfüllen lassen (Angaben auf dem jeweiligen Formular beachten).
  3. Kopien der entsprechenden Nachweise über die anzuerkennenden/anzurechnenden Leistungen dort mit abgeben.
  4. Die Dozent/-innen/Modulverantwortlichen leiten das Formular und die Nachweise an das Prüfungsamt weiter. Die Leitung des Prüfungsamts entscheidet über die Anerkennung/Anrechnung, woraufhin die die Leistungen verbucht werden.

Formular Anerkennung

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Damit Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkannt werden können, müssen diese im Vorfeld geplant und nach dem Aufenthalt geprüft werden. Grundlage dafür sind die Laufliste und – bei einer Erasmus+-Förderung – das Learning Agreement.

So lassen Sie Ihre im Ausland erworbenen Leistungen anerkennen:

  1. Prüfen Sie in der Liste der Fachspezifischen Studienberatung, welche Fachdozierenden für Ihre Fächer zuständig sind.
  2. Vergleichen Sie die zu erwerbenden Kompetenzen der Kurse, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten, mit denen der entsprechenden Kursen Ihres Studiengangs an der PH Freiburg und stimmen Sie Ihre Wahl mit den zuständigen Fachdozierenden ab. Füllen Sie dabei die Laufliste und – bei Erasmus+-Förderung – nach deren Unterzeichnung durch die zuständigen Kolleginnen oder Kollegen das Learning Agreement aus. Änderungen während des Aufenthalts müssen ebenfalls dokumentiert und abgestimmt werden.
  3. Tragen Sie in der Laufliste die Kurse an der Gasthochschule und die entsprechenden Module an der PH Freiburg ein. Achten Sie dabei auf vollständige Angaben zu Modulbezeichnung, Modultitel, Wahlpflichtbereich und ECTS-Punkten.
  4. Nach Rückkehr reichen Sie das Transcript of Records der Gasthochschule und den Anerkennungsantrag über Mobility Online beim International Office ein. Das International Office prüft die Unterlagen, rechnet die Noten um und leitet die Anerkennung der Gesamtmodule an das Akademische Prüfungsamt weiter.
  5. Teilmodule werden nach dem Auslandsaufenthalt direkt mit den zuständigen Fachdozierenden geklärt; BP-ÜSB-M3 und BS-ÜSB-M2 bearbeitet das International Office.
  6. Leistungen, die nicht anerkannt werden können, werden auf Antrag in der Leistungsübersicht (Transcript of Records) des Abschlusszeugnisses aufgenommen.

Formular Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Planen Sie einen Auslandsaufenthalt?

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an der International Office.