Häufige Fragen und deren Antworten

Vor dem Studium

Rund um das Thema Bewerbung, Einschreiben und weitere formelle Angelegenheiten im Studium ist an der PH Freiburg das Studierendensekretatiat zuständig. Erste Anfragen können hier am besten beim Studien-Service-Center (SSC) beantwortet werden.

Dieses erreichen sie unter: https://www.ph-freiburg.de/studium/beraten-und-informieren.html

In Baden-Württemberg findet der Religionsunterricht in konfessioneller Form statt. Um das Fach unterrichten zu können, muss man selbst der katholischen Konfession angehören. Weil der Religionsunterricht gemeinsam von Kirche und Staat verantwortet wird, findet neben dem Studium an der PH die Studienbegleitung als Hinführung zur Missia Canonica statt. Näherers dazu unter: https://studienbegleitung-ph-freiburg.de/

In Baden-Würtemberg findet der Religionsunterricht in konfessioneller Form statt. Um das Fach unterrichten zu können muss man selbst der evangelischen Konfession angehören. Weil der Religionsunterricht in Gemeinschaft von Kirche und Staat verantwortet wird, muss zuätzlich zu den normalen Studieninhalten die Vocatio erworben werden, für die einzelne Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Mehr dazu unter: https://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?&cataktuell=&m=9937&artikel=4176&stichwort_aktuell=&default=true

Im Studium

Für die katholische Theologie übernimmt die fachspeziefische Beratung und Anerkennung Dr. Eva Spiegelhalter

Für die evangelische Theologie übernimmt dies Dr. Tobias Lehmann

Wir organisieren am Ende jedes Semesters das Klausuren-Café, bei dem Erstsemester sowie alle weiteren Studierenden eingeladen sind, sich gemeinsam über Klausuren auszutauschen. Altklausuren zu den einzelnen Modulen haben wir leider nicht.

Selbstverständlich kannst du in die interessantesten und besten Fächer an der PH Freiburg wechseln, solange du die formellen Voraussetzungen erfüllst.

Siehe hierfür: https://www.ph-freiburg.de/studium-lehre/studienorganisation/fachwechsel.html

Gegen Ende des Studiums

Die aktuellen Anforderungen kannst du unter folgendem Link nachlesen:

Nach dem Masterabschluss ist eine Exmatrikulation mit Antrag erforderlich. Mit dem dazugehörigen Formular kannst du die ordentliche Exmatrikulation durchführen und somit auch die Bescheinigung darüber erhalten. Die Exmatrikulationsbescheinigung benötigt später die Rentenkasse, um Bezüge zu ermöglichen.