Integriertes Semesterpraktikum nach der PO 2015

​​​​​​​i.d.R. im 5. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Lehramt Primarstufe bzw. im 2. Fachsemester des Masterstudiengangs Lehramt Sekundarstufe 1.
Im Sekundarbereich ist es nicht möglich, das ISP vorzuziehen.

Das Integrierte Semesterpraktikum ist als Blockpraktikum mit einer Dauer von 15 bzw. 16 Wochen (abhängig von den Semesterzeiten) angelegt und erstreckt sich somit über ein komplettes Semester. I.d.R. beginnt das ISP schon drei Wochen vor Semesterstart.

Das ISP besteht sowohl aus schulpraktischen Anteilen (in Verantwortung der Schule einerseits + Tagesfachpraktika mit Hochschulbetreuung andererseits) als auch aus begleitenden Lehrveranstaltungen an der Hochschule.

Da die Schulen nicht in allen Fächern Tagesfachpraktika anbieten, sondern je nach Verfügbarkeit von Ausbildungslehrkräften ein bis zwei Angebote ausbringen, ist es möglich, dass einige Studierende für ein Tagesfachpraktikum an eine andere Schule wechseln. Im Primarbereich versucht das ZfS es zu ermöglichen, beide Tagesfachpraktika an der gleichen Schule zu absolvieren. In der Sekundarstufe sind durch die stärkere Fachorientierung oftmals zwei Standorte notwendig.

Das „Praktikum in Verantwortung der Schule“ wird von einer Ausbildungsberatung (ABB) vor Ort koordiniert und betreut. Diese ist i.d.R. für eine Gruppe von vier bis sechs Studierenden (Stammgruppe) zuständig, die das ISP gemeinsam an einer Schule absolvieren (Stammschule dieser Studierenden). Die Tagesfachpraktika werden von einer dozierenden Person der Pädagogischen Hochschule und einer Ausbildungslehrkraft betreut.

Die Präsenzzeit an der Schule während des ISP liegt bei ungefähr vier bis fünf Zeitstunden (60 Minuten) pro Tag. Die Anwesenheit an der Schule wird im Rahmen dieser Vorgabe von der Ausbildungsberatung bzw. der Ausbildungslehrkraft unter Berücksichtigung des Zeitrhythmus' der Schule im Detail geregelt. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Studierenden sich in außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Aspekte des gesamten Schullebens einbringen.

Die Studierenden besuchen fünf Begleitveranstaltungen an der Hochschule, die bezogen auf den Arbeitsaufwand die Hälfte der vorgesehenen Zeit im ISP einnehmen. Neben den beiden Studienfächern (Fach 1 und Fach 2), zu denen je zwei Begleitveranstaltungen mit unterschiedlicher Ausrichtung angeboten werden, besuchen die Studierenden auch eine Begleitveranstaltung in den Bildungswissenschaften (BW).

In den ersten drei bzw. vier Wochen des ISP (je nach Semesterzeiten und Lage der Schulferien) sind die Studierenden von Montag bis Donnerstag an der Schule. Nachmittags finden in dieser Phase noch keine Begleitveranstaltungen an der Hochschule statt. Der Freitag ist in diesem Zeitraum „Hochschultag“. An diesem Tag haben die Studierenden die Möglichkeit die ersten Begleitveranstaltungen zum ISP an der Hochschule zu besuchen. In den folgenden 12 bzw. 13 Wochen finden auch an den anderen Tagen nachmittags Begleitveranstaltungen an der Hochschule statt, die frühestens um 14 Uhr beginnen. Die Begleitseminare können auch schon vor Beginn des ISP stattfinden.

Im Krankheitsfall bzw. bei anderweitiger Verhinderung sind die Studierenden verpflichtet ihr Fehlen der Schule (der betreuenden Lehrkraft) und dem ZfS unverzüglich zu melden. Ab dem zweiten Fehltag besteht die Notwendigkeit, die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigen und diesen Nachweis der Schule und dem ZfS umgehend zukommen zu lassen. Ist absehbar, dass die acht Fehltage überschritten werden, nehmen entsprechende Studierende bzw. die Ausbildungsberatung Kontakt mit dem ZfS auf, damit über den weiteren Verlauf des Praktikums entschieden werden kann. Zudem ist zu beachten, dass in den Begleitseminaren des ISP Anwesenheitspflicht gilt. Fehlzeiten, die ein Begleitseminar betreffen, sind mit der hochschuldozierenden Person zu klären.

Nein, sobald Sie sich dieser Fehlzeit "nähern" sprechen Sie die Ausbildungsberatung und das ZfS an, um ggf. gemeinsame Lösungswege zu finden.

Nach erfolgter Anmeldung werden die Studierenden vom Zentrum für Schulpraktische Studien (ZfS) einer der ISP-Schulen im Nahraum zugeteilt. Es ist NICHT möglich, sich selbst eine Schule zu suchen. Die Studierenden werden am Ende der Vorlesungszeit des vorhergehenden Semesters durch das ZfS darüber informiert, an welcher Schule und in welchen Tagesfachpraktikumsgruppen sie eingeteilt sind.

Ja, allerdings nicht an erster Stelle. Entscheidend ist vor allem die Fächerkombination, da die Schulen nicht in allen Fächern Tagespraktika anbieten.

Nein, wenn ein Tagesfachpraktikum nicht bestanden ist, muss nur dieses und die dazugehörigen Begleitseminare wiederholt werden. Bei erneutem Absolvieren ohne Erfolg muss das ganze ISP wiederholt werden. Wenn zwei oder mehr Elemente der schulpraktischen Studien nicht bestanden sind, muss das ganze Modul wiederholt werden.​​​​​​​

Wenn Sie Ihr ISP früher beenden oder später beginnen, müssen Sie Fehlzeiten, die über 10 Schultage hinausgehen nachholen.

Die Zeit für einen Nebenjob ist während des ISP eigentlich nicht da. Sollten Sie dennoch auf den Verdienst angewiesen sein, sprechen Sie uns darauf an, ob Sie das ISP auf zwei Semester strecken können.

Nein, die Fahrtkosten werden üblicherweise nicht erstattet. Es ist jedoch möglich, einen Härtefallantrag bei der Verfassten Studierendenschaft zu stellen.

Bitte beantworten Sie die ILIAS-Abfrage "Übersicht Begleitveranstaltungsteilnahme" (Einladung erfolgt per Mail).

Die bearbeiteten Reflexionsaufgaben sind bei den jeweiligen Dozierenden der Begleitveranstaltung "Bildungswissenschaften" abzugeben. Das komplette Portfolio erhält die Ausbildungsberatung (ABB). Die genauen Abgabefristen der Aufgaben und des Portfolios legen Dozierende und ABB fest.

Sobald alle drei Gutachten beim ZfS eingegangen sind und Sie die ILIAS Abfrage "Übersicht Begleitveranstaltungsteilnahme" ausgefüllt haben, erhalten sie eine Mitteilung von uns und wir informieren das Prüfungsamt über das Bestehen. Falls Sie sich für den Master bewerben und die ECTS aus dem ISP dringend benötigen, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer. Wir versuchen dann den Prozess zu beschleuigen.

Bitte wenden Sie sich zuerst an die Mitarbeiterinnen des Schulpraxisbüros.