NapiK - Nachhaltig pflegen im Krankenhaus

  

Projektkontext

Die Bundesregierung hat in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie den Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung für alle und die Sicherung der Qualität der Versorgung in Gesundheit und Pflege für die kommenden Generationen besonders betont. Für eine nachhaltige Entwicklung des Gesundheitswesens sind widerstandsfähige, innovative und anpassungsfähige Strukturen in Gesundheitseinrichtungen zu schaffen, um damit den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden (BMG 2021). Im Krankenhaus kann die Pflege als größte Berufsgruppe durch die generalistische Ausbildung und ihre akademische Qualifizierung Impulsgeber für diese nachhaltige Entwicklung werden. Im Pflegeberufegesetz (§ 5), dem Pflege- und Berufsverständnis (Fachkommission 2020) und den Rahmenplänen der Ausbildung sind drei Handlungsebenen zur Unterstützung dieser Nachhaltigkeitsstrategie angelegt, die bisher noch nicht systematisch in Krankenhäusern realisiert sind:

Förderung der …

1. sozialen Nachhaltigkeit  in der Gesundheitsversorgung durch die Advocacy-Funktion der beruflichen Pflege gegenüber zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen, indem sie die alltagsbezogene Bewältigung gesundheitlicher Einschränkungen und Erkrankungen unterstützen und damit die Fähigkeiten von zu pflegenden Menschen erhalten, wiederherstellen, fördern, aktivieren und stabilisieren.

2. ökonomischen Nachhaltigkeit  durch Beratung und Anleitung von zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen bei Prävention und Gesundheitskompetenz, um krankheitsbedingte Folgekosten zu vermeiden.

3. ökologischen Nachhaltigkeit  durch Beratung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen bei der Bewältigung der Klimaveränderungen (z. B. Hitze, wahrscheinlicher werdende Pandemien) sowie der Ressourcenschonung in den Arbeitsprozessen von Krankenhäusern.

Diese Handlungsebenen müssen in den pflegerischen Arbeitsalltag übersetzt werden. Pflegefachkräfte sollen befähigt werden, diese in ihren Vorbehaltsaufgaben nach § 4 Pflegeberufegesetz umzusetzen. Nachhaltigkeit in der Pflege im Krankenhaus hat eine doppelte Zielsetzung: sie ist in Verbindung mit der geplanten Übertragung von mehr Kompetenzen in Diagnostik und Therapie (heilkundliche Aufgaben) an die Pflege ein Innovationstreiber für die Versorgungsqualität und ein Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Hierfür sind Lern- und Experimentierräume notwendig, um Prozesse und Strukturen der Krankenhausversorgung nachhaltig gestalten zu können. Das Klinikum Karlsruhe bietet mit seinem Ansatz, mit akademischen Pflegefachkräften Versorgungskonzepte weiterzuentwickeln, einen Rahmen zur innovativen Modellentwicklung für eine nachhaltige Pflege im Krankenhaus.

Projektziel

Das Städtische Klinikum Karlsruhe entwickelt zusammen mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg und dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) Best-Practice-Beispiele, wie nachhaltige Entwicklung in Krankenhäusern gestaltet werden kann. Daraus werden Transferkonzepte generiert, welche regional und überregional von Krankenhäusern genutzt werden können.

Projektlaufzeit: 06/2024 – 05/2027

Leitung: Prof. Dr. Stefanie Hiestand

Kooperationspartner: Deutsches Krankenhausinstitut (DKI), Städtisches Klinikum Karlsruhe

Fördergeber: ESF Sozialpartnerrichtlinie – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten

Projektpartner:

Gefördert durch:

Das Projekt „NapiK – Nachhaltig pflegen im Krankenhaus“ wird im Rahmen des Programms „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten“ durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Literaturverweise:

Bundesministerium für Gesundheit (2021): Nachhaltigkeit für Gesundheit und Pflege. Nachhaltigkeitsbericht 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Ministerium/Berichte/Ressortbericht-gesundheit-und-pflege-data.pdf (Stand: 25.07.2024)

Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz (2020): Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG². Verfügbar unter: www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/16560 (Stand: 25.07.2024)