Erklärung zur Barrierefreiheit
Ein Internet-Angebot ist dann barrierefrei, wenn dieses auch für Menschen mit verschiedenen Behinderungen lesbar und bedienbar ist.
Die Pädagogische Hochschule Freiburg ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.
Wir betrachten die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten und Redakteur/innen hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von Webseiten und Dokumenten als einen fortlaufenden Prozess.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der Pädagogischen Hochschule Freiburg mit allen Unterseiten, die mit dem zentralen Content-Management System Typo3 erstellt wurden.
1. Stand der Vereinbarung mit den Anforderungen
Aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten ist unsere Website teilweise mit den Vorgaben des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- In einigen Fällen können noch Alternativ- und Beschreibungstexte sowie Untertitel für Videos und Bilder fehlen.
Im Falle von Videos ohne textliche Alternative wenden Sie sich bitte an die entsprechende Struktureinheit, die das Video bereitstellt. - Teilweise sind PDF-, Word-, Excel- oder Powerpoint-Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, noch nicht in barrierefreier Version verfügbar.
- Falls Sie eine bestimmte Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter der bei 4. genannten Adresse und geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche Adresse wir diese senden können.
- Die korrekte Hierarchie der Überschriften wird möglicherweise auf manchen Seiten noch nicht eingehalten.
- Extern erstellte Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind teilweise nicht entsprechend ausgezeichnet.
b) Diese Inhalte fallen nicht in die Anwendbarkeit der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2020 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsprozesse benötigt werden.
3. Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.11.2022 erstellt.
Verwendete Methode: Selbstbewertung mittels BITV/WCAG-Test.
Die Selbstbewerung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein. Wir sind bestrebt Mängel in der Zugänglichkeit zu beheben.
Sollten Sie auf unseren Webseiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns Ihre Beschwerden und Anfragen an:
Pädagogische Hochschule Freiburg
Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnologie (ZIK)
79117 Freiburg
Telefon: +49 761 682-0
Mail: support(at)ph-freiburg.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die PH Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieser Erklärung.
Falls die PH Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragen:
Else-Josenhans-Straße 6 (Dorotheenquartier)
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Weitere Beratungsmöglichkeiten
Studierende der PH Freiburg können sie sich jederzeit an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wenden
Beschäftigte der PH Freiburg können sich jederzeit unseren Schwerbehindertenvertreter wenden.