Bewerbung Berufspädagogik

Gesundheit/Wirtschafts- und Sozialmanagement (M.Sc.)

Der Bewerbungszeitraum ist wie folgt:         

01.06. bis 15.07. Bewerbung nur für das Wintersemester möglich

Hinweis: Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Zulassungsvoraussetzungen

  • tabellarischer Lebenslauf;
  • das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis;
  • der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines mindestens 6-semestrigen Hochschulstudiums mit Studienanteilen in folgendem Umfang (es sind jeweils konkrete Nachweise beizufügen):

a) mindestens 120 ECTS-Punkte Gesundheitswissenschaften (dazu zählen u.a. die Gesundheitsmedizin, -psychologie,-ökonomie und -pädagogik sowie Public Health, Hebammenwissnschaften und angewandte          Therapiewissenschaften), und

b) mindestens 25 ECTS-Punkte Fachwissenschaften Wirtschafts- und Sozialmanagement gemäß Anlage 1 der Zulassungssatzung, und

c) mindestens 25 ECTS-Punkte Bildungswissenschaften und

d) mindestens 10 ECTS-Punkte für die Bachelorarbeit (diese ECTS-Punkte dürfen nicht bereits in a, b oder c enthalten sein);

  • das mit dem ersten Hochschulabschluss gemäß Nr. 3 erworbene Transcript of Records unter Angabe der erworbenen ECTS-Punkte und - sofern vorhanden – das Diploma Supplement;
  • eine schriftliche Darstellung der Motivation zur Aufnahme des Studiums im Umfang von etwa 3.000 Zeichen (2 Normseiten), aus der außerdem hervorgeht, wie das geplante Masterstudium an den bisherigen Bildungsweg anschließt und welche beruflichen Perspektiven sich daraus für die Bewerberin bzw. den Bewerber eröffnen;
  • eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber bereits eine Masterprüfung in dem gleichen oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an der Pädagogische Hochschule Freiburg oder an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch verloren hat;
  • ggf. Nachweise zu einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, einer Berufstätigkeit, Praktika und/oder Zusatzqualifikationen vor oder nach Abschluss des Erststudiums gemäß den Angaben der Zulassungssatzung.
  • Hinweis: Werden die für die Zulassung geforderten ECTS-Punkte nicht vollständig nachgewiesen, können diese im Umfang von höchstens 30 ECTS-Punkten nachträglich im Rahmen des Masterstudiums erworben werden. Weiteres regelt die Zulassungssatzung.

      Über die Möglichkeiten zur Nachholung fehlender ECTS-Punkte für die Zulassung beraten wir Sie gerne persönlich.

     Fachspezifische Studienberatung:

     Prof. Dr. Stefanie Hiestand (E-Mail: stefanie.hiestand@ph-freiburg.de; Telefon: +49 761 682-760)

     Prof. Dr. Juliana Schlicht (E-Mail: juliana.schlicht@ph-freiburg.de; Telefon: +49 761 682-777)

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