Forschungskultur an der Pädagogischen Hochschule Freiburg

Gute Forschungsarbeit umfasst mehr als spannende Ergebnisse. Fundamental für jegliche Forschung ist ein redliches Arbeiten im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis. Dazu gehört die Reflexion forschungsethischer Grundsätze, die Sicherung der Nachvollziehbarkeit der Daten und damit ein modernes Forschungsdatenmanagement und eine entsprechende Forschungsdatenarchivierung, aber auch der versierte Umgang mit urheberrechtlichen Fragen und Datenschutz. Auf dieser Seite finden Sie zudem Informationen, was bei der Befragung von PH-Studierenden zu beachten ist.

Großgeschrieben an der PH: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Das tragende Fundament von Wissenschaft und ihrer Wissenschaftler/-innen ist wissenschaftliche Redlichkeit. Die Grundregeln wissenschaftlicher Arbeit sollen sowohl im Studium vermittelt als auch von Personen auf allen Karrierestufen an der Hochschule in ihrem wissenschaftlichen Handeln berücksichtigt werden. Dazu gehört eine wiederholte aktive Auseinandersetzung mit guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie im Kodex der DFG und in der Satzung (Lesefassung) der Pädagogischen Hochschule Freiburg zu guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlichem Fehlverhalten festgehalten ist. Unten finden Sie weiterführende Informationen für eine vertiefte Beschäftigung mit dem Thema. Und ein wichtiger Hinweis: Falls Sie ein wissenschaftliches Fehlverhalten vermuten: Zögern Sie nicht, sich mit dem Ombudsmann Prof. Dr. Josef Künsting in Verbindung zu setzen!

Warum ist gute wissenschaftliche Praxis so wichtig?

Jedes wissenschaftliche Fehlverhalten verletzt das Selbstverständnis der Wissenschaft und ihrer Wissenschaftler/-innen. Es zerstört zudem das Vertrauen, das die Öffentlichkeit in die Lauterkeit der Wissenschaft setzt, ohne dem das Zusammenleben von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihre Grundlage entzogen sind. Wird dieses Vertrauen gefährdet, so wird nicht nur ein individueller Ruf, sondern auch der Ruf der Hochschule und der Wissenschaft insgesamt in Mitleidenschaft gezogen.
Dabei sind die Grundregeln wissenschaftlicher Arbeit in allen Disziplinen gleich, ihr oberstes Prinzip ist die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Die Redlichkeit in der Suche nach Wahrheit und in der Weitergabe von wissenschaftlicher Erkenntnis bildet das Fundament für die Berufsausübung des Hochschullehrers.

Was ist wissenschaftliches Fehlverhalten?

Wissenschaftliches Fehlverhalten kann in vielfältigen Formen auftreten. Es liegt zum Beispiel vor bei Erfindung oder Fälschung von Daten, unberechtigter Nutzung fremden geistigen Eigentums oder Behinderung der Forschungstätigkeit anderer. Gemeinsames Merkmal wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist die wissenschaftliche Unredlichkeit. Genaueres können Sie der Satzung (Lesefassung) entnehmen.

Was mache ich bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten?

Wenn Sie ein wissenschaftliches Fehlverhalten bei sich oder anderen vermuten oder generell Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis haben, können Sie sich an den Ombudsmann für gute wissenschaftliche Praxis oder direkt an den Senatsausschuss wenden. Alle Angaben zu möglichem wissenschaftlichen Fehlverhalten sowie zu Ihrer Person werden streng vertraulich behandelt.

Das genaue Verfahren bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens können Sie der Satzung (Lesefassung) der PH Freiburg entnehmen.

Welche Rolle haben Hochschulen bei der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis?

Für die Einhaltung wissenschaftlicher Redlichkeit tragen die Hochschulen Verantwortung (siehe http://www.hochschulverband.de/cms1/532.html). Hochschulen sind entsprechend gefordert, allgemeine Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu formulieren und einzuhalten. Um dem gerecht zu werden, hat der Senat der Pädagogischen Hochschule Freiburg eine Satzung zu guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlichem Fehlverhalten auf Grundlage des Kodex der DFG veröffentlicht.

Wie kann ich mich über gute wissenschaftliche Praxis informieren und weiterbilden?

Das Portal der DFG zur wissenschaftlichen Integrität gibt erste Hinweise und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Das E-Learning-Modul "Gute wissenschaftliche Praxis" des helpBW-Projekts (Login in Ilias erforderlich) erlaubt eine vertiefte Beschäftigung mit dem Thema.

Studierende der PH als Teilnehmer von Forschungsprojekten

Die Pädagogische Hochschule Freiburg sieht die Ausweitung von Erhebungen mit Studierenden im Rahmen von forschungsorientierten Lehrformen als eine förderungswürdige Entwicklung. Zugleich muss mit Blick auf die Belastung der befragten Studierenden, auf die Qualität und die Nutzbarkeit der Ergebnisse ein sorgsamer Umgang mit solchen Erhebungen stattfinden.

Aus diesem Grund bitten wir um die Einhaltung der folgenden Regelungen bei der Durchführung von Erhebungen an Studierenden der Pädagogischen Hochschule:

  1. Erhebungen in eigenen Veranstaltungen zum Zwecke von Lehre und Forschung liegen in der Verantwortung des Lehrenden und können jederzeit durchgeführt werden.
  2. Erhebungen in fremden Veranstaltungen oder im Rahmen von Masterarbeiten in mehreren Veranstaltungen können in Absprache des jeweiligen Dozenten oder Betreuenden mit den Dozententen der betroffenen Veranstaltungen durchgeführt werden. Diese liefern auch den Zugang zu den Studierenden (Teilnehmerlisten, Mail über ILIAS). Wir bitten darum, ökonomisch vorzugehen und sorgsam zu überlegen, in welchem Umfang eine solche Befragung nötig ist, um die didaktischen Ziele bei den teilnehmenden Studierenden zu erreichen.
  3. Befragungen der Studierenden eines Studiengangs müssen vorab vom Rektorat genehmigt werden. Anfragen unter forschung(at)ph-freiburg.de. Von Befragung aller Studierenden der Hochschule ist abzusehen.

Erhebungen von hochschulexternen Personen / Projekten (z.B. durch Forschungsprojekte anderer Hochschulen) müssen vorab vom Rektorat genehmigt werden. Anfragen unter forschung(at)ph-freiburg.de.    

Einhaltung ethischer Grundsätze

Forschungsethische Grundsätze müssen bei allen Forschungsvorhaben beachtet werden, auch bei Qualifikationsarbeiten während des Studiums. Standard guter wissenschaftlicher Praxis ist daher die Selbstprüfung, inwiefern Risiken für Teilnehmer und Forschende entstehen und das Einholen einer informierten Einwilligung der Teilnehmenden (bei der Erhebung personenbezogener Daten auch mit Datenschutzhinweisen). Empfehlungen und Leitfragen dazu gibt der RatSWD in seiner Publikation Forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, sowie die Deutsche Gesellschaft für Psychologie in ihrer Publikation Ethisches Handeln in der psychologischen Forschung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Best Practice Forschungsethik des RatSWD sowie im Informationsportal zu empirischen Forschungsmethoden der PH. Vorlagen zur informierten Einwilligung finden Sie beim Forschungsdrehkreuz Schule.

Ein formales Votum einer Ethikkommission ist in der Regel nur dann notwendig, wenn Drittmittelgeber oder Herausgeber wissenschaftlicher Publikationen dies fordern oder wenn begründete Zweifel an der Unschädlichkeit des Forschungsvorhabens bestehen. Beispielsweise verlangt die DFG ein Ethikvotum, wenn den untersuchten Personen Risiken zugemutet werden, die Untersuchung mit hohen (körperlichen oder emotionalen) Belastungen verbunden ist und/oder wenn die Untersuchten nicht restlos über Ziele und Verfahren der Studie aufgeklärt werden. Zudem ist ein Ethikvotum erforderlich, wenn Patienten untersucht werden.

Die Pädagogische Hochschule unterhält keine eigene Ethikkommission, so dass grundsätzlich die Kommission der jeweiligen wissenschaftlichen Fachgesellschaft zuständig ist (hier eine Übersicht). Mitglieder des Kompetenzverbund empirische Bildungs- und Unterrichtsforschung können zudem Anträge bei der Ethikkommission der Albert-Ludwigs-Universität stellen. Bei Fragen zur Antragstellung und zur Mitgliedschaft im KeBU können Sie sich gerne an Michael Wiedmann im Prorektorat Forschung wenden.

Datenschutz in der empirischen Bildungsforschung

Forschungsprojekte erheben oft Daten, mit denen teilnehmende Personen identifiziert werden könnten. Dazu gehört auch die IP-Adresse, die ggf. bei Online-Umfragen gespeichert wird. Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) regelt, wann personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, welche Informationspflichten bestehen und in welchen Fällen eine Einwilligung durch die betroffenen Personen notwendig ist. In der Regel erfolgt die Teilnahme an Datenerhebungen in der empirischen Bildungsforschung allein schon aus forschungsethischen Gesichtspunkten nach einer informierten Einwilligung. Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, muss diese Einwilligung auch den Anforderungen des Datenschutzrechts entsprechen.

Der RatSWD sammelt fachübergreifende Informationen und fachspezifische Vorlagen zur informierten Einwilligung verschiedener Organisationen wie des Verbunds Forschungsdaten Bildung. Dieser hält grundlegende Informationen, Vorlagen und Formulierungshilfen bereit zum Datenschutz allgemein und der informierten Einwilligung im Besonderen. Sie finden dort auch Hinweise zur Anonymisierung von quantitativen und qualitativen Daten.

Im Hochschulnetz stehen Ihnen zudem die Informationen der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten zur Verfügung: Datenschutz bei Umfragen im Rahmen wissenschaftlicher Forschung/empirischer Erhebungen

Bei Erhebungen in Schulen gelten noch weitere Vorschriften. Sie finden diese, ein Datenschutzmerkblatt sowie Muster für Informationsschreiben und Einwilligungserklärungen beim Forschungsdrehkreuz Schule.

Forschungsdatenmanagement

Qualitätsvolle empirische Forschung baut auf hochwertige Daten auf. Dabei spielt die Nachvollziehbarkeit durch gute Dokumentation eine große Rolle, nicht nur über die Zeit für einen selbst (bspw. wenn bei der Überarbeitung einer Publikation Fragen entstehen, die einen erneuten Blick in die Daten notwendig machen). Die Dokumentation ist auch notwendig für andere Projektbeteiligte, die nicht direkt an der Erhebung oder Speicherung der Daten beteiligt waren. Nicht zuletzt ist Dokumentation auch für Dritte notwendig, damit sie publizierte Ergebnisse anhand der Daten nachvollziehen oder Daten für Sekundäranalysen nutzen können.  In einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), der Gesellschaft für Empirische Bildungsforschung (GEBF) und der Gesellschaft für Fachdidaktik (GFD) werden daher Empfehlungen zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten im Kontext erziehungs- und bildungswissenschaftlicher sowie fachdidaktischer Forschung gegeben.

Der RatSWD hat eine lesenswerte Handreichung zum Forschungsdatenmanagement in kleinen Forschungsprojekten veröffentlicht. Vorlagen für Datenmanagementpläne (DMP), wie sie zunehmend von Drittmittelgebern (DFG, BMBF) gefordert werden, hält der Verbund Forschungsdaten Bildung bereit. Sollten Sie darüber hinaus Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an Christian Berger in der Bibliothek.

Forschungsdatenarchivierung

Die Pädagogische Hochschule stellt ein Archiv zur Verfügung, in dem Forschungsdaten für mindestens 10 Jahre abgelegt werden können. Dadurch soll ein längerfristiger Zugriff auf Forschungsdaten sichergestellt werden, wie es die Empfehlungen zum Forschungsdatenmanagement der DFG und wissenschaftlichen Fachgesellschaften vorsehen. Bei Sonder- und Drittmittelprojekten steht zudem die Hochschule als Organisation in der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Mittelgeber bezüglich der Einhaltung der Förderbedingungen (z.B. Datenmanagement). Im Falle des Hochschulwechsels bzw. dem dienstlichen Ausscheiden eines Forschenden müssen daher die Forschungsdaten an der Hochschule im Archiv verbleiben.

Darüberhinaus besteht bei Daten, die für die Sekundärnutzung geeignet sind, die Möglichkeit der Veröffentlichung in externen Forschungsdatenzentren.

Für die PH Freiburg gilt folgendes Vorgehen:

Elektronische Daten können im Hochschulnetz der PH archiviert werden. Bitte wenden Sie sich dafür an das Prorektorat Forschung. Es wird dann ein projektbezogener Ordner eingerichtet, auf den nur die jeweilige Projektleitung sowie die von ihr benannten Personen Zugriff haben. In juristisch relevanten Fällen oder Prüfungen von Seiten des Mittelgebers wird auf Grundlage eines Rektoratsbeschluss dem zuständigen Mitglied der Hochschulleitung ein Notzugriff mit Leseberechtigung eingerichtet. Nach Projektende werden Veränderungen an den gespeicherten Daten von zugriffsberechtigten wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie Professoren (auch emeritierten) zugelassen. Die Projektordner werden also nicht gesperrt. Die Zugriffsrechte werden (außer bei emeritierten Professoren) nach Verlassen der Hochschule gelöscht (vgl. VBO).

Daten in Papierform, die im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten bzw. Promotionskollegs erhoben wurden, können im Parkhaus gelagert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Hausmeister der PH. Es werden Ihnen Kartons für die Bögen zur Verfügung gestellt und ein Termin für die Abholung vereinbart. Die Kartons müssen beschriftet werden mit Projektname,  zuständiger Person sowie dem Ende der Aufbewahrungszeit. Hierfür benutzen Sie bitte diesen Vordruck, der mehrfach auf den Kartons anzubringen ist. Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf die eingelagerten Daten nur in Ausnahmefällen möglich ist und mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen angemeldet werden muss. Papierbasierte Daten, die im Rahmen von Individualpromotionen erhoben wurden, müssen von den Durchführenden selbst aufbewahrt werden.

Bei Fragen können Sie sich gern an Herrn Dr. Michael Wiedmann im Prorektorat Forschung wenden.

Urheberrecht

Forschende und Lehrende kommen vielfach mit urheberrechtlichen Fragen in Berührung, etwa wenn sie Materialien Dritter verwenden oder selbst urheberrechtlich geschützte Werke erstellen, also Urheber sind. Für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich stellt das BMBF zwei Handreichungen zur Verfügung, die auf das Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz (UrhWissG) eingehen.

Urheberrecht in der Wissenschaft

Das Urheberrechtsgesetzt erlaubt für wissenschaftliche Zwecke und für Zwecke der Lehre und des Unterrichts unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Die Handreichung "Urheberrecht in der Wissenschaft" erläutert praxisnah und verständlich die wichtigsten Regelungen zum Urheberrecht für Bildung und Forschung. Eine Einführung speziell zum Thema Forschungsdaten (bspw. Nutzung fremder digitaler Daten) finden Sie auf der Informationsplattform forschungsdaten.info

Urheberrecht in der Schule

Für (angehende) Lehrer/innen oder bei der Durchführung von Forschungsprojekten in Schulen ist ebenfalls einiges zu beachten: Darf ich im Schulunterricht ein Video zeigen oder Kopien aus einem urheberrechtlich geschützten Werk in der Klasse verteilen? Diese und andere Fragen greift die Handreichung "Urheberrecht in der Schule" auf und erläutert praxisnah und verständlich die wichtigsten Regelungen des Urheberrechts für den Schulalltag.

https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Urheberrecht_in_der_Schule.pdf

E-Learning und Urheberrecht

Für E-Learning-Elemente in der Hochschullehre und elektronische Medien lohnt sich zudem ein Blick in das von der Universität Freiburg bereitgestellte Lernmodul “E-Legal?! Informationen zu E-Learning und Urheberrecht“, zu dem Angehörige der PH Freiburg via Ilias (unter Magazin oder per Suche zu finden) Zugang haben.

Interner Bereich / Unterlagen für PH-Angehörige

Symbolfoto

Drittmittelleitfaden