Studieren mit Kind

Ob geplant oder unverhofft: Studierende Eltern und Erziehungsbeteiligte meistern ihr Studium unter besonderen Bedingungen.
Wie vereinbare ich Studium und Familie? Welche finanzielle Unterstützung gibt es? Wie vereinbare ich Schwangerschaft und Elternzeit mit dem Studium? Wo kann mein Kind betreut werden?

Wir unterstützen Studierende, die Eltern sind oder es bald werden (wollen).

Dazu bieten wir eine vertrauliche Erstberatung an zu den Themen:

An der PH Freiburg gibt es eine betriebseigene KiTa für Kinder  im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren von beschäftigten und studierenden Hochschulmitgliedern.

     ►Mehr Informationen zu den PH Campinis finden Sie hier.

In der Mensa bekommen Kinder von Studierenden unter 10 Jahren einen kostenlosen Kinderteller, es stehen Hochstühle und eine Mikrowelle zur Verfügung.

Wickelmöglichkeiten gibt es in allen Kollegiengebäuden der Hochschule. Außerdem befindet sich im Mensagebäude ein eingerichtetes Eltern-Kind-Zimmer, welches von Studierenden genutzt werden kann. Den Raum können Studierende beispielsweise auch für eine selbstorganisierte Notfallbetreuung nutzen. 

     ►Mehr Informationen zum Thema mit Kind(ern) auf dem Campus 

Rechtliche Grundlagen zur Regelung von Mutterschutz und Elternzeit bezogen auf Ihr Studium finden Sie im Paragraphenteil Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung unter § 43/ Schutzbestimmungen sowie im Landeshochschulgesetz (LHG, § 61 Beurlaubung, Abs.3)

Meldung von Schwangerschaft und Stillzeit: Das Mutterschutzgesetz gilt seit 01.01.2018 auch für Studentinnen. Die Hochschule ist entsprechend zu bestimmten Schutzmaßnahmen für schwangere und stillende Studentinnen verpflichtet. Um diese Schutzmaßnahmen und Ihre Rechte in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Schwangerschaft oder Stillzeit (wenn das Kind schon da ist und sie sich nicht schon vor Geburt gemeldet haben) im Studierendensekretariat melden. Gerne können wir Ihre Fragen hierzu vor Ihrer Meldung oder auch anschließend vertraulich besprechen (Kontakt Beratung). Weiterhin werden Sie nach der Meldung vom Studierendensekretariat zur formalen individuellen Gefährdungsbeurteilung bzgl. des Mutterschutzes an die Stabsstelle Arbeitssicherheit der Uni Freiburg verwiesen.

► Hinweise zur Schwangerschaftsmeldung und den Gesetzestext zum Mutterschutz finden Sie beim Studierendensekretariat.

Gut zu wissen: Auch in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt dürfen Studentinnen per Verzichtserklärung an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, insofern diese unbedenklich für die Mutter und das (ungeborene) Kind sind. Grundsätzlich dürfen Ihnen durch die Geburt eines Kindes keine Nachteile im Studium entstehen.

offizieller Leitfaden zum Mutterschutz (Bundesministerium)

Beurlaubung: Studierende die aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit beurlaubt sind, dürfen im Urlaubssemester weiterstudieren und Studien-/Prüfungsleistungen erbringen. Gemäß der 3 Jahre Elternzeit sind bis zu 6 Urlaubssemester möglich, davon sind 2 Semester innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes zu nehmen, bis zu 24 Monate (4 Semester) können bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden. Weitere Informationen und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie beim Studierendensekretariat.

Möglichkeiten zur Vernetzung studierender Eltern

spezifischen Regelungen für Studierende mit Kindern (oder pflegebedürftigen Angehörigen)

  • Seminarplatzvergabe:
    Studierende mit Kind bis 14 Jahre (oder mit pflegebedürftigen Angehörigen) können Härtefallanträge stellen. Zuständig ist das Studien-Service-Center (Jens Papencordt). Bitte warten Sie die Rundmails zum Belegverfahren für das anstehende Semester ab, Sie erhalten dann die Hinweise hierzu.
  • Fristen und Prüfungen:
    Für Studierende mit Kind (oder mit pflegebedürftigen Angehörigen) gibt es Sonderregelungen. Nachlesen können Sie diese in den Studien- und Prüfungsordnungen unter folgenden Paragraphen...

Lehramtsstudiengänge:
§43 (2)+(4) SPO 2015, Lehramt Sek 1 + Primarstufe
§§5(5) GPO I/ WHRPO I 2011 bzw. §20 GS StO/WHRS  StO 2011 bzw. §22 APO  GS/WHRS APO 2011

Bachelor- und Masterstudiengänge:
§30 der Studien- und Prüfungsordnungen

  • Beurlaubung:
    Auf Antrag können Sie sich (im Normalfall erst ab dem 2. Semester) - bspw. aus Gründen wie Mutterschutz, Erziehungszeit oder Pflegeverantwortung - im Studierendensekretariat vom Studium beurlauben lassen und dennoch Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Alle Informationen dazu finden Sie in §61 des Landeshochschulgesetzes und beim Studierendensekretariat.

• Angebote des Studierendenwerks Freiburg

 Sozialberatung  des Studierendenwerks Freiburg - Ansprechpartnerinnen: Barbara Toth und Nerea Ulrich, Telefon: 0761 - 21 01 2 33, Sprechzeiten Mo+Di 9.00 - 12.00 Uhr, Do 13.30 - 16.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung

 Psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerks Freiburg - Telefon 0761 - 2101 269, Anmeldung Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung; offene Sprechstunde Mi 13.00 - 14.00 Uhr

 pro familia Familienplanungsberatung u.a. in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Elternschaft - Telefon: 0761 - 296256

 Elterntelefon, Dt. Kinderschutzbund e.V. in Zusammenarbeit mit "Nummer gegen Kummer": 0800 111 05 50

 Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg - Telefon 0761 - 2 01-35 07, Mo, Mi und Fr 8.00 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung

• Allgemeiner Überblick über finanzielle Hilfen für studierende Eltern vom Studierendenwerk Freiburg

• Beratungsangebot des Studierendenwerks rund ums Thema Finanzierung - Ansprechpartnerin: Annika Tsalkatis, Tel: 0761 2101 253, tsalkatis(at)swfr.de Sprechzeiten: Di 09:00-12:00 und Do 13:30-16:00 (mit Terminvereinbarung) 

• Informationen der Stadt Freiburg zum Wohngeld

• Informationen zum Thema Bafög vom Studierendenwerk Freiburg

 

Föderangebote / Stipendien

Förderangebot Hildegardis-Verein: zinslose Darlehen für Studentinnen in der Studienabschlussphase, für Erst-/Zweitstudium, Weiterbildungen, Aufbaustudiengänge, Auslandssemester ...etc.,  Informationen unter www.hildegardis-verein.de

Es gibt viele Stipendien, die zwar nicht explizit für Studierende mit Kind ausgeschrieben sind, die dies jedoch sowohl beim Bewerbungsprozess als auch bei der Höhe des Stipendiums berücksichtigen. So gibt es bei vielen Begabtenförderungswerken Familienzuschläge und die Förderung ist (wie auch beim Bafög) über die Regelstudienzeit hinaus möglich. Unter den folgenden Links finden Sie Informationen über die Möglichkeiten einer Förderung:

- Stipendium der Begabtenförderungswerke
- Deutschlandstipendium
- Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) - Stipendien finden
- Infos vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Begabtenförderung
- Stipendium Ratgeber + Selbsttest

Kontakt Beratung:

Anja Bechstein

Tel. 0761 / 682 -476

anja.bechstein(at)ph-freiburg.de

Büro: KG 2, 2. OG, Raum 206 A

Termine nach Vereinbarung