Senatsauschuss Inklusion
Verständnis von Inklusion
Unter Inklusion im Hochschulkontext verstehen wir – auch unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Aspekte – einen sozialen Prozess, der zum Ziel hat, gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen der Hochschule kontinuierlich zu ermöglichen und zu unterstützen sowie jegliche Formen von Benachteiligungen, Diskriminierungen zu verhindern und machthierarchisch geprägte Beziehungen zu reflektieren.
Aufgaben
Der „Senatsausschuss Inklusion“ ist ein den Senat beratendes Organ für inklusionsorientierte Hochschulentwicklung. Zu den Aufgaben gehören z.B.
- Monitoring und der Optimierungsprozesse von Barrierefreiheit,
- Unterstützung der curricularen Verankerung des Themas „Inklusion“ in allen Studiengängen
- Implementierung des Themas „Inklusion“ in die jeweils anstehenden Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschule und Fakultäten
- Mitwirkung bei der Schaffung von Transparenz von Beratungsstrukturen für Studierende und Beschäftigte
- Unterstützung von Maßnahmen zur Personal- und Hochschulentwicklung und zur Unterstützung von Studierendeninitiativen
- Förderung inklusionssensibler Sprache und Materialien,
- Anlaufstelle und Impulsgebende für Austausch und Anregungen rund um das Thema „Inklusion“ an der Hochschule