Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Liebe Mitarbeitende und zukünftige Mitarbeitende,
als gewählte Vertrauensperson der Menschen mit einer Schwerbehinderung bin ich in allen Fragen zum Thema Behinderung für Sie zuständig. Ich vertrete sowohl die Interessen der Personen mit Behinderung, die eine eingetragene Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung nachweisen können, als auch derjenigen, die diesen Nachweis nicht haben.
Für Studierende mit Schwerbehinderung ist folgende Stelle zuständig: Beauftragter für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
Mit freundlichen Grüßen
Markus Textor
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Wenn ich persönlich verhindert bin, werde ich durch meinen Stellvertreter vertreten:
Aufgaben der Schwerbehindertenvertetung
Gemäß § 178 SGV IX (1) vertritt die Schwerbehindertenvertretung die Interessen der schwerbehinderten Menschen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie wacht darüber, dass die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Die Schwerbehindertenvertretung der PH vertritt grundsätzlich die Interessen aller Menschen mit Behinderung.
Die Schwerbehindertenvertretung berät alle Mitarbeitende in Fragen zur Schwerbehinderung (siehe § 178 SGB IX). Aber auch zukünftige Mitarbeitende mit einer Schwerbehinderung werden beraten, wenn sie sich auf eine Stelle an der PH bewerben und Beratung wünschen.
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Eingliederung. Bspw. wenn diese Unterstützung an ihrem Arbeitsplatz brauchen oder falls Unterstützung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) oder in der Kooperation mit anderen Stellen gewünscht ist.