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Studieren an der PH Freiburg ohne Abitur

Allgemeine Zulassungsbedingungen

Für die Zulassung zu einem grundständigen Studium an der PH Freiburg ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Die Pädagogische Hochschule ist eine wissenschaftliche Hochschule mit Universitätsrang, weshalb das Abitur oder allgemeine Hochschulreife den Zugang ermöglicht. Die Fachhochschulreife reicht daher für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule - mit Ausnahme des Studiengangs Kindheitspädagogik - nicht aus. Bewerber mit Fachhochschulreife können sich für die Deltaprüfung anmelden, wenn sie ein grundständiges Studium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg anstreben. Diese wird für alle PHen an der Universität Mannheim abgenommen. In der folgenden Tabelle sehen Sie eine Zusammenstellung der Möglichkeiten ohne Abitur.

Weitere Informationen zum Hochschulzugang erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums.

Zugangsmöglichkeiten

Gilt nur für bestimmte Fächer oder bestimmte Studiengänge (siehe Zeugnis).

Achtung: Studienberechtigung kann ggf. auch nur für bestimmte Bundesländer gelten!

Eine Meisterprüfung und der Nachweis des Beratungsgespräches berechtigt zum Studium aller Studiengänge. Eine gleichwertige berufliche Fortbildung liegt vor, wenn:

  • die berufliche Fortbildung grundsätzlich auf einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung aufbaut
  • es sich bei der beruflichen Fortbildung um eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung handelt
  • der Lehrgang der berufliche Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und die Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung vergleichbar ist
  • eine Berufsausbildung entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen wurde (z.B. Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Jugend- und Heimerzieher:innen)

Rechtsgrundlage: Landeshochschulgesetz (§ 58)

Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung:

  • mindestens 2-jährige, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende, abgeschlossene Berufsausbildung und
  • eine an die Berufsausbildung anschließende mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich sowie
  • Nachweis eines Beratungsgesprächs an einer Hochschule

Die Eignungsprüfung findet im Frühjahr 2024 für alle baden-württembergischen PHen an der PH Schwäbisch Gmünd statt.

Weitere Termine:

2025: PH Weingarten

2026: PH Freiburg

2027: PH Heidelberg

Satzung Eignungsprüfung

Die Deltaprüfung wird nicht an der PH Freiburg abgenommen, sondern an der Universität Mannheim. Voraussetzung für die Teilnahme an der Deltaprüfung:

Fachhochschulreife

Die Note der FH-Reife wird mit 70% und die Note der Deltaprüfgung mit 30% gewichtet. Die daraus entstehende Note ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung.

besitzen eine fachgebundene Hochschulreife für das Studium sowohl des Bachelorstudiengangs Lehramt Primarstufe als auch Sekundarstufe I bzw. Sonderpädagogik in den in der Ausbildung am Pädagogischen Fachseminar geprüften Fächern.

Einer allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt wird die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachhochschule, einschl. der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife alleine berechtigt in der Regel nicht zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg. An der PH Freiburg berechtigt die FH-Reife nur zum Bachelor-Studium Kindheitspädagogik.

Für die Zulassung in alle anderen Bachelor-Studiengänge ist zusätzlich zur FH-Reife das Absolvieren und Bestehen der Deltaprüfung (s.o.) erforderlich.