Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (Tutoren/innen)
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig in der Personalverwaltung KG II, Zimmer 126 ein.
Ihre Ansprechpartner*innen sind (KG 2, 1. OG, Raum 126)
Buchstaben A - J:
Mareen Koch (Phon: +49761.682-632)
Buchstaben K - R:
Guillaume Freutel (Phon: +49761.682-222)
Buchstaben S - Z:
Isil Sür (Phon: +49761.682-627)
KONTAKT:
Email: hilfskraefte@ph-freiburg.de
SPRECHZEITEN:
Di bis Do: 10:00 bis 12:00 Uhr
Mo, Fr und nachmittags: nur nach Vereinbarung
Allgemeine Informationen
- Formblatt zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit(Zeiterfassung/Dokumentationspflicht der Arbeitszeit)
Bitte um Beachtung: Eine Abrechnung von Arbeitsstunden gegen „Rechnung“ der Aushilfe an der PH kommt nicht in Betracht.
Bei der Einstellung einer geprüften wissenschaftlichen Hilfskraft müssen die zu übertragenen Tätigkeiten einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss erfordern. Es ist daher bei der Antragstellung vom Dozenten bzw. von der Dozentin insbesondere darzulegen, ob die übertragenen Tätigkeiten einen Hochschulabschluss erfordern (bitte detaillierte Aufgabenbeschreibung beilegen). Andernfalls erfolgt die Einstellung als studentische Hilfskraft mit einer Vergütung von 10,00 Euro pro Stunde.
Einstellungsunterlagen für studentische (ungeprüfte) und wissenschaftl. (geprüfte) Hilfskräfte
- LBV-42101 Erklärung zur Auszahlung der BezügeStand 12/2021
- LBV-42101s Erklärung zur SozialversicherungStand 09/2021
- LBV 42101v-01/19 Vereinfachte Erklärung zur Auszahlung der Bezüge, zur Sozialversicherung(bitte Hinweise auf dem Vordruck beachten)
- DatenschutzerklärungStand 08/2022
- Änderung der familiären Verhältnisse(u. A. bei Änderung des Namens, der Bankverbindung)
- gültige Immatrikulationsbescheinigung
- ELSTAM-Daten für den Lohnsteuerabzug müssen in Erklärung zur Auszahlung der Bezüge eingetragen werden.
- Kopie Sozialversicherungsausweis*
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse*
- beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses* (nur vorzulegen, wenn es sich um eine wissenschaftliche (geprüfte) Hilfskraft handelt)
zusätzlich bei Ausländer/innen:
- Bescheinigung über Aufenthaltsrecht
- Aufenthaltserlaubnis
- Arbeitserlaubnis
* Diese Unterlagen müssen nur einmalig abgegeben werden.
Antragsformulare und LBV-Vordrucke können auch im Büro KG II Zi. 126 abgeholt werden.
Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht und den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, fragen Sie ggf. bei ihrer/m Dozent*in nach, wer Sie bei folgenden Dienstgängen unterstützen können:
- Zutrittsberechtigung: Email an cornelia.ahnel(atnospam)ph-freiburg.de mit der Angabe des Zutritts und der Person, die die Schliessberechtigung erhalten soll
- Antrag für einen Mitarbeiteraccount (Antragsteller/in ist die Hilfskraft selbst) an das Zentrum für Information und Kommunikation unter "Dienste"
- Druckerlaubnis: E-Mail des/der Vorgesetzten an Frau Vera Fix (vera.fix@ph-freiburg.de) mit Angabe des Namens und der Kostenstelle
- Bitte treffen Sie möglichst genaue Vereinbarungen zur Arbeitszeit und halten Sie die geleisteten Arbeitsstunden in dem dafür vorgesehenen Formblatt zur Dokumentation der Arbeitszeit (Dokumentationsbogen) fest