Studienplätze im Losverfahren zu vergeben!

In folgenden Studiengängen ist noch eine Bewerbung im Losverfahren möglich:

1. Bachelor Lehramt Sekundarstufe 1

2. Bachelor Lehramt Primarstufe

Antrag auf Einschreibung zum Sommersemester 2024 (Losverfahren) (PDF)

Sollten Sie sich für einen dieser Studiengänge bewerben wollen, senden Sie uns bitte bis spätestens 22.03.2024 alle für den gewählten Studiengang erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation (Einschreibung)

Bewerbung Lehramt Primarstufe (B.A.)

Die Bewerbungszeiträume sind wie folgt:         

01.06. bis 15.07. Wintersemester
01.12. bis 15.01. Sommersemester

Hinweis: Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachgebundene Hochschulreife oder
  • Zugang für Fachlehrer/innen (musisch-technische Fächer, weitere Informationen im Kultusportal Baden-Württemberg oder
  • Fachhochschulreife mit Deltaprüfung (wird in Mannheim abgenommen) oder
  • Anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (Meisterprüfung oder gleichgestellte Aufstiegsfortbildung) + nachgewiesenes Beratungsgespräch bei der Studienberatung oder
  • Fachlich entsprechende berufliche Qualifikation (Berufsausbildung plus Berufserfahrung) und Eignungsprüfung oder
  • Erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium
  • Bei ausländischem Hochschulzugang und ausländischer Staatsangehörigkeit Sprachkenntnisse auf Sprachniveau DSH 2, C1, Test DAF 4x4

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsmöglichkeiten ohne Abitur finden Sie hier: Studieren ohne Abitur

Hinzu kommen:

  • Die Teilnahme an dem Orientierungstest für Lehramtstudiengänge (www.bw-cct.de) ist Zulassungsvoraussetzung.
  • Aufnahmeprüfung für das Fach Kunst und Motivationsschreiben für das Fach Musik
  • Eignungsprüfung für das Fach Sport
  • Lebenslauf
  • Falls Sie evangelische oder katholische Religionslehre studieren möchten, Erklärung über die entsprechende Konfession;

Optional:

  • Bescheinigung ehrenamtliche und/oder praktische Tätigkeiten; entweder durch Nachweisformular oder formlose Bestätigung durch die Einrichtung.
  • Bescheinigung Freiwilligendienst; entweder durch Nachweisformular oder formlose Bestätigung durch Zeugnis der Einrichtung/des Trägers.

Reichen Sie bitte nur Bescheinigungen ein, welche im Auswahlverfahren anerkannt werden können.
Infos hierzu erhalten Sie im Wegweiser Ehrenamt und Praktika.

Wenn Sie die Unterlagen nicht selbst ausfüllen können (z.B. weil Sie im Ausland sind) und eine andere Person das für Sie übernimmt, benötigen Sie eine Vollmacht für die Übertragung der Erledigung Ihrer Angelegenheiten der PH Freiburg. Ausweiskopien von Vollmachtgeber und -nehmer sind zwingend erforderlich. Die Vollmacht laden Sie nicht digital hoch, sondern senden diese an:

Pädagogische Hochschule Freiburg
Abteilung für Studienangelegenheiten
Kunzenweg 21
79117 Freiburg

Sport

Für das Studium des Faches Sport ist in allen Studiengängen ein Eignungsfeststellungsverfahren erforderlich (dies gilt auch für ein Erweiterungsstudium). Die speziellen Merkblätter und der Antrag auf Teilnahme an der Sporteingangsprüfung finden Sie auf der jeweiligen Seite des Fachs Sport in Ihrem Lehramtsstudiengang.

Musik

Informationen zum Motivationsschreiben Musik finden Sie auf der Seite der Musik.

Kunst

Für das Studium des Faches Kunst wird eine bestandene Eignungsprüfung vorausgesetzt.

Informationen zur Eignungsprüfung Kunst finden Sie auf der Seite der Kunst.

90% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Alle Bewerber/ -innen, die sich frist- und formgerecht beworben haben, nehmen an diesem Auswahlverfahren teil.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach dem Grad der Eignung und Motivation der/des Bewerbenden und dem angestrebten Beruf. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet, für die maximal 60 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden:
1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 45 Punkte)
2. Bewertung sonstiger Leistungen: z. B. einschlägige Berufstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit, sonstige Tätigkeit (max. 15 Punkte).

Von den Studienplätzen werden zunächst 5 % an Härtefälle, 8 % an ausländische Bewerber, 2 % an Zweitstudienbewerber und 1 % an Bewerber mit Ortsbindung vergeben.

Die weitere Vergabe der Studienplätze erfolgt dann nach folgender Gewichtung: 90 % nach einem Auswahlverfahren und 10 % nach der Wartezeit.

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren und zum Auswahlverfahren sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt.

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