Beauftragter für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Akademischer Oberrat

Dr. Ralf Erens

Address/Room
KG 4, 303a
 
Phone +49 761 682-470
E-Mail erens(at)ph-freiburg.de

Nachteilsausgleich

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben ggf. einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen (z.B. Schreibzeitverlängerung).
Um Planungssicherheit zu haben, sollten Sie sich rechtzeitig melden, d.h. mindestens (!) 4 Wochen vor der Prüfung. Gerne können Sie auch einen Termin für ein Telefongespräch oder Zoom meeting vereinbaren.

Für den Antrag legen Sie bitte eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises vor oder ein aktuelles, aussagekräftiges Attest.

Des Weiteren sind vollständige Angaben zu den jeweiligen Prüfungen erforderlich:

  1. Fach, Modulnummer und Modulname
  2. Art der Prüfung (z.B. Klausur), Termin und Dauer der Prüfung (z.B. 90 Minuten)
  3. Namen und Emailadressen der Modulbeauftragten oder Dozierenden, bei denen die Prüfungen stattfinden

Rechtsgutachten des Deutschen Studentenwerks

SHUFFLE-Projekt für digitale Barrierefreiheit

Die Lehre sowie auch einige Prüfungen werden an der PH seit einiger Zeit auch digital umgesetzt. Dies kann Vorteile für Studierende mit individuellen Bedarfen haben (z.B. selbstbestimmte Lernzeiten), allerdings kann eine digitale Prüfung oder Veranstaltung auch zu neuen Herausforderungen führen (z.B. durch fehlende Untertitelung). Falls Sie davon betroffen sind, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen des SHUFFLE-Projekts wenden, welches die digitale Barrierefreiheit an der PH verbessern will. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Input. Ihr SHUFFLE-Team Franziska Neumann und Samira Kalemba.

Kontakt: shuffle(at)ph-freiburg.de

Informationen der PH Freiburg für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Im Eingangsbereich (EG) des KG 2 befindet sich ein Infobrett für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten!

Einen Lageplan mit Hinweisen zu barrierefreien Zugängen, dem Behindertenparkplatz, den Behindertentoiletten sowie den Defibrillatoren finden Sie auf unserer Kontakseite.

Barrierefreie Arbeitsplätze und Bildschirmlesegerät

In der PH-Bibliothek befindet sich im Anbau EG ein barrierefreier Arbeitsplatz mit einem Bildschirmlesegerät. Die komplette Ausstattung des barrierefreien Arbeitsplatzes finden Sie auf der Website der Bibliothek. Ein zusätzlicher barrierefreier Arbeitsplatz für Lehrveranstaltungen mit digitalen Medien sowie E-Prüfungen ist in KA 003 vorhanden. Die Ausstattung entnehmen Sie bitte dem internen Wiki.

Das Bildschirmlesegerät ermöglicht Menschen mit einer Sehbehinderung, Dokumente stark vergrößert zu lesen. Durch das Split-Modul kann zusätzlich ein Endgerät auf den Monitor zugeschaltet werden. Das Anschlusskabel und verschiedene Adapter für das Split-Modul erhalten Sie am Service-Schalter. Wenn Sie eine Einweisung wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Luise Scheiding in der PHB oder das Personal an der Leihstelle.

Ersthelferinnen und Ersthelfer

Übersicht über Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie über die Standorte der Erste-Hilfe-Kästen

Behindertentoiletten

Defibrillator

Defibrillatoren sind installiert

Informationen zu allen möglichen Themen für Menschen mit Handicap in und um Freiburg

www.freiburg.de/menschen-mit-behinderungen

Screenreader

Übersicht über verschiedene Screen-Reader-Programme

Aus Politik und Verwaltung

Hohe Energiekosten - sozialrechtliche Ansprüche für Studierende

Aufgrund stark steigender Energiekosten haben der Paritätische Wohlfahrtsverband und Tacheles e.V. am 7.11.2022 die bundesweite Kampagne "Energie-Hilfe" gestartet, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene - auch Studierende - in finanziellen Notlagen umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt. Ihre Empfehlungen für Studierende in Notsituationen: Jene, die bei den Eltern leben, können aufstockende Leistungen nach § 7 SGB II Angesichts beim Jobcenter beantragen. Studierende, die nicht bei den Eltern leben, haben ggf. die Möglichkeit, eine "unbillige Härte" geltend zu machen und im Rahmen der Härtefallregelung nach § 27 Abs. 3 SGB II (aufstockende) Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter zu erhalten. Das Geld ist zwar zurückzuzahlen (Darlehen!), aber 1. ist die Unterstützung zinsfrei und 2. sind die Rückzahlungsbedingungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt.

DBSV-Telefon-Hotline für blinde und sehbehinderte Menschen zum Thema "Videokonferenzen"

Ob Tastenkombination, Strategien im Umgang mit dem Chat oder Tipps zum Anlegen von Videokonferenz-Räumen - die Hotline bietet Informationen und Beratung rund um die Teilnahme an Videokonferenzen wie auch um die technische Betreuung von Videokonferenzen. Die Telefon-Hotline des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verbands ist bis zum 31. Juli 2023 immer Mo, Mi und Do jeweils von 10-12 Uhr + Mi zusätzlich 14-16 Uhr zu erreichen. Die Hotline ist Teil des DBSV-Projekts "Virtuelle Teilhabe in Bildung, Beruf, Ehrenamt und Freizeit durch barrierefreie Nutzung von Videokonferenzen" und wird von der blista betreut. Die Beratung stützt sich auch auf die Ergebnisse einer Umfrage zu Videokonferenzsystemen unter blinden, sehbehinderten und hörsehbehinderten Menschen sowie der Prüfung von Videokonferenzsystemen auf Barrierefreiheit.

bezev:„Jetzt einfach machen! Auslandsaufenthalte für junge Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung, Möglichkeiten und Tipps.“

In der Infoveranstaltung werden Programme vorgestellt, die Auslandsaufenthalte von jungen Menschen mit Behinderungen in oder vor Ausbildungsphasen fördern und Möglichkeiten zur Finanzierung beeinträchtigungsbedingter Mehrbedarfe vorsehen.

Termin: 7.12.2022 (15:30 - 18:00 Uhr)
Ort: Online-Veranstaltung über Zoom
Anmeldung: bei Charlotte Reichardt: E-Mail: reichardt(at)bezev.de
Zielgruppe: junge Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung ab 16 Jahren und deren Eltern, Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Berater*innen
Veranstalter: bezev - Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.

Studieren im Ausland

Sie wollen im Ausland studieren und möchten wissen, wie die einzelnen Hochschulen ausgestattet sind? Dann sind Sie hier richtig:  http://www.inclusivemobility.eu/
Auf dieser Website finden Sie Angaben und Kontaktdaten zu den Hochschulen in Europa (z.B. Schwerbehindertenvertretung, Internationale Programme, Unterkunft, ärztl. Versorgung usw.).

Ausländische Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Welche sozialrechtlichen Ansprüche haben Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten aus Staaten der EU, des EWR und der Schweiz? Das Deutsche Studentenwerk gibt in folgenden Dokumenten Antworten auf häufig gestellte Fragen (Stand Herbst 2018):

Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Die Bundesregierung hat ihren Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans NAP 2.0 vorgelegt. Über die Hälfte der Maßnahmen sei bereits erfolgreich beendet worden. Im Hochschulbereich verweist die Bundesregierung u.a. auf die Förderung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (BS), die Erhebung "beeinträchtigt studieren - best2" und die Erhöhung der zeitlichen Höchstfristen für Verträge mit Wissenschaftler/innen mit Behinderung oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung.
Unterrichtung durch die Bundesregierung "Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention", Drucksache 19/5260 

Neuregelung beim Anspruch auf Sehhilfen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wird die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser erweitert: Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises.
DVBS: Anspruch auf Sehhilfen - Neuregelung tritt am 11. April 2017 in Kraft

Bundesregierung legt zweiten Teilhabebericht vor

Die Bundesregierung erstellt alle vier Jahre einen Bericht über die Lage von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland. Im Kapitel Hochschulbildung bereitet der aktuelle Bericht die Daten der 20. Sozialerhebung, der Datenerhebung "beeinträchtigt studieren", des 12. Studierendenserveys und der Evaluation der HRK-Empfehlung "Eine Hochschule für Alle" 2013 auf. Er benennt die Datenlücken, die es im Bereich "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Hochschulbildung" gibt.
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016 

Publikationen

Handbuch "Studium und Behinderung"

Von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg informiert das Handbuch Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.

Aktualisierungen zum IBS-Handbuch "Studium und Behinderung"

Eine Anlage zum Handbuch "Studium und Behinderung" informiert über Änderungen im BAföG und dem Sozialgesetzbuch (SGB II), über Neuregelungen durch die Pflegereform und das Bundesteilhabegesetz sowie über Anpassungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Anlage ist in der Printfassung als Beileger enthalten.
Anlage zum Handbuch "Studium und Behinderung" - Aktualisierungen zu   Finanzierung und Krankenversicherung 

IBS Online-Bibliothek um Fachliteratur zum Thema "Studium und Behinderung" ergänzt

In der Rubrik Fachliteratur steht nun eine Liste mit aktuell 56 bibliografischen Angaben zum Thema "Studium und Behinderung" zur Verfügung. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
IBS Online-Bibliothek: Fachliteratur

Sammelband "Inklusionssensible Hochschule"

Das Buch versammelt Beiträge, die sich im ersten Teil mit grundlegenden (theoretischen) Perspektiven für die Entwicklung der Hochschulen hin zu mehr Inklusionssensibilität beschäftigen. Im zweiten Teil werden konkretere Ansätze für Studium und Organisationsentwicklung vorgestellt und die Beiträge im dritten Teil machen inklusionssensible Hochschuldidaktik zum Thema.
Dannenbeck, Clemens/ Dorrance, Carmen/ Moldenhauer, Anna/ Oehme,   Andreas Oehme/ Platte, Andrea Platte (Hrsg.) (2016): Inklusionssensible Hochschule. Grundlagen, Ansätze und Konzepte für   Hochschuldidaktik und Organisationsentwicklung. Verlag Julius Klinkhardt Bad Heilbrunn

Praktische Tipps

Schwerbehindertenausweis

Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird vom zuständigen Versorgungsamt auf Antrag ausgestellt (§ 152 SGB IX). Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gilt man als schwerbehindert. Menschen, deren Behinderung die Kriterien der Schwerbehinderung nicht erfüllen, aber einen Grad der Behinderung von mindestens 30 haben, können, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können, schwerbehinderten Menschen gleich gestellt werden.

Antragstellung und Information:
Versorgungsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Schwerbehindertenangelegenheiten und soziales Entschädigungsrecht für den Stadtkreis Freiburg und den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Kontakt:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Bismarckallee 18-20
79098 Freiburg
Telefon 0761 2187-9360
schwerbehindertenrecht(at)lkbh.de

Psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald

Die psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks Freiburg bietet kostenlose Einzelgespräche an (nur mit Anmeldung). Einmal wöchentlich findet auch eine offene Sprechstunde statt, die man ohne Voranmeldung besuchen kann.
Beratungsgespräche sind auch in englischer, französischer, chinesischer und slowenischer Sprache möglich.
Außerdem bietet die Psychotherapeutische Beratung zahlreiche Workshops und Seminare zum Thema "Erfolgreich Studieren" an.

Kontakt:
Anmeldung zu Einzelgesprächen und Seminaren:
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung bei
Rosa Meyer
Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald, Basler Str. 2
Tel. 0761/2101-269,
r.meyer(at)swfr.de
Offene Sprechstunde (Anmeldung nicht erforderlich)
Mi 13.00 - 14.00 Uhr

Eingliederungshilfe

Manchmal ist ein Studium nur mit Unterstützung oder besonderem finanziellem Aufwand zu bewältigen. Dazu zählen zum Beispiel persönliche Studienassistenzen und studienbezogene Hilfsmittel. Hier kann im Rahmen der Eingliederungshilfe Unterstützung beantragt werden.
Zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist das jeweilige Sozialamt; für Studierende mit Wohnsitz in Freiburg entsprechend das Amt für Soziales und Senioren.

Stadt Freiburg, Amt für Soziales und Senioren
Abteilung 3,  Eingliederungshilfe
Fehrenbachallee 12
Gebäude C
79106 Freiburg
Telefon: 0761/201-3507
ass(at)stadt.freiburg.de

Barrierefreie Wohnangebote des Studierendenwerkes (SWFR)

Das SWFR bietet im Studentendorf Vauban, in der Berliner Allee, in der Händelstraße und in der Studentensiedlung barrierefreie Wohnheimplätze für unterschiedliche Bedürfnisse an. In der Studentensiedlung am Seepark gibt es z.B. je ein Apartment für Gehörlose und Sehbehinderte.
Bitte kontaktieren Sie das SWFR direkt, wenn Sie sich auf ein barrierefreies Wohnheimzimmer bewerben möchten.
Kontakt: wohnen(at)swfr.de

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks (IBS)

Haben Sie allgemeine Fragen zum Studieren mit Behinderung? Interessieren Sie sich für rechtliche oder politische Themen? Suchen Sie spezifische Literatur oder Umfrageergebnisse?
Das IBS bietet umfassende Informationen zum Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Empfehlenswert ist auch die Online-Bibliothek mit Leitfäden, Checklisten usw.

Kontakt: IBS
Monbijouplatz 11
D-10178 Berlin
Tel: 030/297727-64
studium-behinderung(at)studentenwerke.de

Selbsthilfebüro Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald

Das Selbsthilfebüro Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald bietet ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot rund um das Thema Selbsthilfe in Gruppen. Seit über 20 Jahren unterstützen wir Selbsthilfegruppen bei ihrer Arbeit und vermitteln Interessierte an bestehende Gruppen. Wir klären auf und verbreiten den Selbsthilfegedanken vor Ort. Das Selbsthilfebüro ist eine Einrichtung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg, Regionalgeschäftsstelle Freiburg.

Adresse: Schwabentorring 2, 79098 Freiburg
Kontakt: 0761/21687-35
E-Mail: selbsthilfe(at)paritaet-freiburg.de
Internet: www.selbsthilfegruppen-freiburg.de

Deutsche Welle: Podcast "Echt behindert!" - der Podcast zu Barrierefreiheit und Inklusion

In der Folge 32 von "Echt behindert!" geht es um das Thema Studieren mit Behinderung. Zu Wort kommen Ina-Marie Ernst vom Autonomen Behindertenreferat der TU Dortmund, Dr. Carsten Bender, Leiter der Dortmunder Beratungsstelle DoBus, und Christoph Kärcher, der als blinder Mensch Erfahrungen mit verschiedenen Universitäten gesammelt hat.

Deutschlandfunk: Digitale Barrierefreiheit an deutschen Hochschulen - ein Audio-Beitrag von Campus & Karriere

Der Beitrag stellt die Angebote des Zentrums für blinde und sehbehinderte Studierende (BLIZ) der Technischen Hochschule Mittelhessen in Gießen vor, das sich aktuell in die Weiterentwicklung digitaler Barrierefreiheit in Hochschulen einbringt. Hinweis: das BLIZ berät auch Studierende aus anderen Hochschulen.

Angebote für junge Leute, die stottern

Die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS) bietet in verschiedenen Städten Sprechgruppen für junge Stotterer an. Außerdem hat sie eine Kurzinformation "Hinweise für das Gespräch mit Stotterern" veröffentlicht.

Autofahren mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen müssen sich im Alltag vielen Herausforderungen stellen, um sich zurechtzufinden. Wie können sie zum Beispiel das eigene Fahrzeug umrüsten und was müssen sie beachten, wenn sie den Führerschein machen wollen?Um mobil zu bleiben, müssen einige Punkte beachtet werden. Unter dem nachfolgenden Link erfahren Menschen mit Behinderungen, welche Umrüstungsmöglichkeiten, gesetzlichen Regelungen und Förderungen es gibt.

Hör Beratungs- und Informationszentrum Stuttgart

Eine Hörbehinderung stellt für alle Betroffenen und deren Angehörige enorme Veränderungen in der Kommunikation untereinander dar. Das HörBIZ (Hör Beratungs- und Informationszentrum Stuttgart) berät rund um das Thema Hörbehinderung, Unterstützung und Information bei der Hilfsmittelauswahl, Hilfe bei der Behinderungsbewältigung usw.