Exmatrikulation
Wenn Sie Ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg beenden, müssen Sie sich mit einem Antrag auf Exmatrikulation exmatrikulieren. Nur so erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung und den Nachweis für die Rentenversicherung. Diese Bescheinigungen benötigen sie unter anderem für die Immatrikulation an einer anderen Hochschule, für die Krankenkasse, das Arbeitsamt und die Rentenversicherung.
Zeitpunkt der Exmatrikulation
Normalerweise wird die Exmatrikulation nach dem Studienende (bestandener Prüfung) zum Semesterende vorgenommen (31. März bzw. 30. September). Vorzeitige Exmatrikulationen kommen aufgrund von Hochschulwechsel oder auch wegen Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums vor. Eine Exmatrikulation zu einem Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich.
Die Studierenden sollen sich zum Studienabschluss unbedingt selbstständig exmatrikulieren. Sofern Sie dies nicht tun, müssen wir Sie zum nächsten Semesterende von Amts wegen exmatrikulieren. Dann erhalten Sie aber keine Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung, die Sie bspw. für die Immatrikulation an einer anderen Hochschule oder später für die Rente benötigen.
Wenn Sie sich im Prüfungsverfahren Bachelor befinden und auf Ihre Note der BA-Prüfung warten, dann können wir Sie noch nicht exmatrikulieren. Dies ist erst möglich, wenn die Note bekannt ist und Sie ihr Studium somit erfolgreich abgeschlossen haben. Sie dürfen (wir empfehlen dies) dennoch bei ihrem Sachbearbeiter einen Exmatrikulationsantrag (wird nur mit Entlastungsvermerk der Bibliothek bearbeitet) abgeben. Die Bescheinigungen können Sie bis zu 28 Tage nach dem Exmatrikulationsdatum im Studierendenportal herunterladen. Falls bis Ende des Semesters noch keine Endnote eingetragen wurde oder Sie die Prüfung ggf. wiederholen müssen, wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter wegen einer evtl. (späteren) Rückmeldung.
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Die Kolleginnen und Kollegen des Studierendensekretariats helfen Ihnen gerne weiter!
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Vorgehensweise
Um Sie ordnungsgemäß exmatrikulieren zu können, benötigt das Studierendensekretariat von Ihnen den ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsantrag mit dem Entlastungsvermerk der PH-Bibliothek. Mit dem Entlastungsvermerk weisen Sie nach, dass Sie bei der PH-Bibliothek keine Außenstände (mehr) haben. Sie können Ihren Exmatrikulationsantrag während der Öffnungszeiten des Studierendensekretariats abgeben und in aller Regel den Exmatrikulationsbescheid gleich mitnehmen.
Falls Sie nicht selbst in die PH-Bibliothek kommen können, um den Entlastungsvermerk zu erhalten, können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die Bibliothek der Pädagogischen Hochschule, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg-Littenweiler schicken. Die Bibliothek versieht den Antrag dann -wenn möglich- mit dem Entlastungsvermerk und leitet die Unterlagen an das Studierendensekretariat weiter. Sie können die Exmatrikulations- und die Rentenbescheinigung nach der Bearbeitung im Portal herunterladen und ausdrucken bzw. abspeichern. Der Account gilt noch 28 Tage nach dem Exmatrikulationsdatum.
Rückerstattung der Semestergebühr
Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bis spätestens zum Vorlesungsbeginn werden der Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft auf Antrag von der PH Freiburg erstattet. Der Studierendenwerksbeitrag kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn zurückerstattet werden.