Personalrat
Aktuelles
Vom 12.08. bis einschließlich 20.09.2024 ist die Mensa Littenweiler geschlossen. Weitere Informationen dazu auf der Website des swfr:
https://www.swfr.de/fileadmin/bilder/essen/mensen/Ferienzeiten_2024_Web_aktualisiert_Febr_24.pdf
Informationen dazu finden Sie im Kundenportal der LBV (für weiterführende Informationen benötigen Sie ein Benutzerkonto) unter: https://lbv.landbw.de/-/jobbike-bw-ab-juni-2024-auch-f%C3%BCr-tarifbesch%C3%A4ftigte-hinweise-f%C3%BCr-beamte
Link zur Verordnung für JobBike BW:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000033887
Wer erkrankt ist, kann sich seit dem 7. Dezember 2023 per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Das gilt allerdings nur für bekannte Patient*innen.
Weitere Informationen [hier]
Auch für die Pflege kranker Kinder könnten sich Eltern telefonisch von der Arbeit freistellen lassen. Weitere Informationen [hier]
Sprechzeiten
nach Vereinbarung per E-Mail.
E-Mail: personalrat(atnospam)ph-freiburg.de
Telefon: +49 761 682-159
Raum: KA 005
Das Gremium
Vorsitzende
Stellvertretende Vorsitzende
Vorstandsmitglied
Mitglieder
Ersatz-Mitglied
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Beauftragter für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
Haben Sie ein Anliegen?
Wir sind gerne für Sie da! Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die u.g. E-Mail-Adresse oder direkt an die Person Ihrer Wahl aus unserem Gremium.
Büro des Personalrats: KA 005
E-Mail: personalrat(atnospam)ph-freiburg.de
Telefon: +49 761 682-159
Ansprechpersonen zur Konfliktberatung
Regelungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg zum Umgang mit der Corona-Pandemie
Arbeitsschwerpunkte
AG-Mittelbau: Carmen Schelb & Monika Löffler (AG von Personalrät-/innen der PHen in BW)
Arbeitsschutz: Bernd Mössner
Datensicherheit &-schutz: Elmar Graf
Eingruppierung: Carmen Schelb
Inklusion: Monika Löffler
Konfliktmanagement: Monika Löffler & Florian Weitkämper
Der Personalrat...
... ist die gesetzliche Interessenvertretung von Arbeitnehmenden, Auszubildenden, Beamt-/innen sowie Tutor-/innen. Die Ausnahme bilden Professor-/innen sowie Lehrbeauftragte.
Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) bietet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Personalrats. Im LPVG sind alle Rechte, Pflichten und Verfahren geregelt, die sowohl Personalrät-/innen als auch die Dienststellenleitungen in personalvertretungsrechtlichen Fragen beachten müssen.
Und: Wie funktioniert die Vertretung der Beschäftigten nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG)?
Hier finden Sie ein Schaubild über die verschiedenen Organe, die Beschäftigte nach dem LPVG vertreten.
Weiterführende Links
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG)