Senatsausschuss Gleichstellung

Aufgaben des Senatsausschuss Gleichstellung

Der Senatsausschuss Gleichstellung hat eine beratende Funktion. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Beratung der Hochschulleitung zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Hochschulbereich. Dies ist durch das LHG §4 von Baden-Württemberg festgelegt: "Der Senat richtet eine Gleichstellungskommission als beratenden Ausschuss nach §19 Absatz 1 Satz 5 ein. Diese berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Das Nähere regelt die Grundordnung".
  • Austausch über hochschulbezogene Gleichstellungsfragen und -projekte sowie über aktuelle Studien/Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Geschlechterforschung;
  • Auswahl und Vergabe zentraler Mittel für geschlechter- und diversitätsbezogene Projekte;
  • Auswahl und Vergabe des Genderpreises;
  • Austausch über aktuelle Entwicklungen zu chancengleichheitsrelevanten Themen in der Wissenschaft auf Bundes- und Landesebene.

Weitere Infos zu Schwerpunkten der Gleichstellungsarbeit

Zusammensetzung des Senatsausschuss Gleichstellung

In der Senatskommission "Gleichstellung" sind folgende Mitglieder vertreten:

Amtsmitglieder:

  • die Gleichstellungsbeauftragte (Vorsitz)
  • ihre drei Stellvertreterinnen
  • die Sprecherinnen der Fakultätsgleichstellungskommissionen

Wahlmitglieder:

  • 3 Professor*innen
  • 3 akademische Mitarbeitende
  • 1 Vertretung der Verwaltung
  • 3 Studierende und
  • 1 Vertretung der Promovierenden