Bewerbung Berufliche Bildung
Textiltechnik und Bekleidung (M.Sc.)
Der Bewerbungszeitraum ist wie folgt:
Hinweis: Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Lebenslauf,
- Motivationsschreiben,
- Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur,
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines mindestens 6-semestrigen Bachelorstudiums (Zeugnis) oder die vorläufige Durchschnittsnote Ihres noch nicht abgeschlossenen Studiums,
- das mit dem ersten Hochschulabschluss erworbene Transcript of Records oder die aktuelle Leistungsübericht ihres noch nicht abgeschlossenen Studiums, und - sofern vorhanden - das Diploma Supplement,
- studiengangspezifische Nachweise laut Zulassungssatzungen Master,
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung falls noch an einer deutschen Hochschule eingeschrieben oder Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule,
- ggf. Nachweis Dienst (z.B. FSJ),
- ausländische Bewerber/innen: Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache,
weitere Voraussetzungen
- ein fachlich einschlägiges Studium von mindestens sechs Semestern und Studienanteilen der jeweiligen beruflichen Fachrichtung sowie Wirtschaftswissenschaften
90% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Alle Bewerber/ -innen, die sich frist- und formgerecht beworben haben, nehmen an diesem Auswahlverfahren teil.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach dem Grad der Eignung und Motivation der/des Bewerbenden und dem angestrebten Beruf. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet, für die maximal 60 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden:
1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 45 Punkte)
2. Bewertung sonstiger Leistungen: z. B. einschlägige Berufstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit, sonstige Tätigkeit (max. 15 Punkte).
INFORMATIONEN ZUR EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST „HÖHERES LEHRAMT AN BERUFLICHEN SCHULEN“
Bitte beachten Sie: Sollte ein Einstieg in den Vorbereitungsdienst für das wissenschaftliche Lehramt an beruflichen Schulen angestrebt werden, ist eine dem Lehramt dienliche Betriebspraxis von mindestens einem Jahr bzw. 52 Wochen nachzuweisen, ersatzweise eine einschlägige Berufsausbildung.