Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Wer an einer deutschen Hochschule studieren will, muss ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Dieser Nachweis kann durch die Prüfung DSH erbracht werden. Wenn die DSH mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 bestanden ist, gilt dies als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und Studienabschlüssen. Mit Erreichen der Ebene DSH-3 werden besonders hohe Deutschkenntnisse nachgewiesen. Die DSH-3 liegt über dem für die Zulassung erforderlichen Niveau. Auf Beschluss der Hochschule können für bestimmte Studienzwecke auch geringere sprachliche Eingangsvoraussetzungen (DSH-1) festgelegt werden.

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Die DSH besteht aus einer schriftlichen (Hörverstehen, Leseverstehen, Verstehen wissenschaftssprachlicher Strukturen, vorgabenorientierte Textproduktion) und einer mündlichen Prüfung.

Genaue Informationen zur Prüfungsstruktur können Sie der Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) (2021) entnehmen. Hier finden Sie eine Musterprüfung/einen Modellsatz.

Den Ablauf der schriftlichen Prüfung an der PH Freiburg finden Sie hier: Ablauf-DSH

Prüfungstermine

Der nächste Prüfungstermin an der PH Freiburg ist:
12. März 2025 (Mi) (schriftlich) Raum: KA102
20.03.2025 (Do) / 21.03.2025 (Fr) (mündlich) Raum: KG 4, 219

Anmeldezeitraum: 01.01.-31.01.2025 (die Online-Anmeldung wird früher deaktiviert, wenn alle Plätze ausgebucht werden)

Zertifikate: 24.03.2025 (Zertifikate werden per Post verschickt - keine Scans per Email möglich)

Zulassung zur Prüfung

An der DSH-Prüfung können teilnehmen:

  1. Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Pädagogischen Hochschule Freiburg, die einen Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse erbringen müssen,
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen der Pädagogischen Hochschule Freiburg:
    - Flüchtlingskurs im Rahmen des Programms Integra,
    - DSH-Vorbereitungskurs,
    - semesterbegleitende DaF-Sprachkurse B2 oder C1/C2;
  3. Personen, die bereits an einer DSH-Prüfung an der PH Freiburg teilgenommen haben, jedoch die Prüfung nicht bestanden haben;
  4. Externe Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der Kapazität (diese Restplätze werden ca. ein Monat vor der Prüfung vergeben!). Voraussetzung zur Zulassung ist der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf der Niveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Die Prüfung DSH kann beliebig oft wiederholt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich neu zur Prüfung anmelden und die Prüfungsgebühr bezahlen müssen.

Kosten und Anmeldung

Die Prüfungsgebühr beträgt 100,- Euro. Sie melden sich online an. Sie finden das Online-Anmeldeformular hier, an dieser Stelle, jedoch erst zu Beginn des Anmeldezeitraums. Die Online-Anmeldung wird nach dem Ablauf des Anmeldezeitraums deaktiviert. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Platzbestätigung und eine Rechnung per Email oder eine Absage. Wenn Sie am Vorbereitungskurs teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte zum Vorbereitungskurs in der Rubrik "Vorbereitungskurs" an, das ist dann die Anmeldung zum Kurs und gleichzeitig zur DSH-Prüfung.

ONLINE-ANMELDUNG zur DSH-PRÜFUNG (01.01.-31.01.2025)

Abmeldung/Kostenerstattung

Abmeldung von der Prüfung:
Wenn Sie den Prüfungstermin nicht einhalten können, können Sie sich bis zum Anmeldeschluss abmelden. Die Abmeldung erfolgt mittels einer schriftlichen Mitteilung an das Sprachenzentrum der PH Freiburg. Wenn die Prüfungsgebühr bereits überwiesen wurde, wird der Betrag abzüglich einer Verwaltungspauschale von 15% des Prüfungsentgelts erstattet. Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss wird die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.

Abmeldung vom 4-tägigen DSH-Kurs, Kursgebühr 240,- Euro:
Eine Abmeldung ist nicht möglich. Bereits entrichtete Gebühren werden grundsätzlich nur erstattet, wenn Kurse von Seiten der Hochschule abgesagt werden.

Die PH Freiburg bietet in der Regel zwei Vorbereitungskurse DSH pro Jahr an, im März und im September. Der nächste Kurs findet am 06.03.-07.03.2025 (Do-Fr) + 10.03.-11.03.2025 (Mo-Di) statt. 

Sprachniveau

B2/C1 (Voraussetzung zur Teilnahme am Sprachkurs: B2.1)

Zielgruppe

ausländische Studienbewerber, die das Prüfungsformat DSH kennenlernen und anschließend an der DSH an der PH Freiburg teilnehmen möchten.

 

Termine

vier Tage, 06.03.-07.03.2025 (Do-Fr) und 10.03.-11.03.2025 (Mo-Di) 

Kursinhalt

Dieser Sprachkurs bereitet die Lernenden auf die Prüfung für den Hochschulzugang DSH vor. Dabei wird auf die Prüfungsinhalte und -formalitäten der DSH eingegangen. Im Kurs werden durch erfahrenes Lehrpersonal Strategien zur erfolgreichen Bewältigung der einzelnen Prüfungsteile Lesen, Hören, Sprechen und Schreiben vermittelt.  Die Gebühr für die DSH-Prüfung ist in der Kursgebühr NICHT eingeschlossen.

Unterrichtsstunden

  • 6 akad.Stunden/Tag --> 24 Stunden/Kurs + Selbststudienzeit unter Anleitung

Unterrichtszeit

  • vier Tage, jeweils von 09.00 bis 14.00 (30 Minuten Pause), am Nachmittag Bearbeitung der Prüfungsbeispiele

Format

  • viertägiger Kurs: Digital, Online, kein Präsenzkurs (!).
    Die Kursteilnehmer/-innen erhalten einen Account für die Lehr-/Lernplattform der PH ILIAS (Verwaltung der Dateien).
    Der Kurs selbst wird live via Zoom durchgeführt.

Teilnehmerzahl

max. 25

Kursgebühr

  • 240,- Euro

Anmeldung

Die Anmeldung ist im Anmeldezeitraum möglich: 01.01.-31.01.2025. Die Anmeldung findet online statt. Das Online-Anmeldeformular wird ab dem 01.01.2025 hier, an dieser Stelle, erscheinen. Wenn alle Plätze vor dem 31.01.2025 ausgebucht werden, wird das Anmeldeformular deaktiviert. Für alle Teilnehmenden des Vorbereitungskurses wird ein Prüfungsplatz reserviert. Sie melden sich also hier gleichzeitig zum Kurs und zur Prüfung an. Die Prüfungsgebühr ist in der Kursgebühr nicht eingeschlossen.

ONLINE-ANMELDUNG zum KURS und zur DSH-PRÜFUNG (01.01.-31.01.2025)

Abmeldung

Eine Abmeldung vom viertägigen Kurs ist nicht möglich. Bereits entrichtete Gebühren werden grundsätzlich nur erstattet, wenn Kurse von Seiten der Hochschule abgesagt werden.