ELSA auf ILIAS

Wenn Sie ELSA nutzen wollen, wird für Sie, nachdem wir Ihren Auftrag erhalten haben, in ILIAS in Ihrem Bereich eine Veranstaltung „ELSA-Archiv“ mit Ihrem Namen angelegt. Diese ist nur für Sie zugänglich. Hier wird unter „Dateien“ ein Ordner erstellt, in dem die von der Bibliothek gescannten Dokumente im PDF-Format bereitgestellt werden.

Scanaufträge an die Bibliothek:
Für Scanaufträge an die Bibliothek stehen Ihnen Auftragsformulare zum Download zur Verfügung.

Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular mit Betreff: ELSA an die Kontaktadresse.

Um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden, reichen Sie bitte Ihre Aufträge möglichst frühzeitig und mit vollständigen Angaben ein. Sie erhalten von der Bibliothek eine Bestätigung über den Eingang Ihres Auftrags und eine Information, bis wann mit der Erledigung zu rechnen ist.

Dateien in Ihre Veranstaltung kopieren:

Sobald Ihr Scanauftrag bearbeitet ist oder erste Dateien zur Verfügung stehen, erhalten Sie eine E-Mail von der Bibliothek. Die Dateien sind jetzt in Ihrem persönlichen ELSA-Archiv unter „Dateien“ abgelegt und Sie können diese von dort aus direkt in eine Veranstaltung auf ILIAS kopieren und so den angemeldeten Studierenden zugänglich machen.

 Anleitung zum Kopieren der Dateien in Ihre Lehrveranstaltung

Information zu rechtlichen Fragen:
Das Urheberrecht gestattet gemäß § 60a UrhG zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen zu nicht kommerziellen Zwecken die Bereitstellung elektronischer Kopien von kleineren Teilen von veröffentlichten Werken (bis zu max. 15%), von Sprachwerken geringen Umfangs (max. 25 S. Gesamtumfang ) und einzelnen Beiträgen aus Fachzeitschriften für einen genau abgegrenzten Benutzerkreis, wie den  Lehrenden und Studierenden einer Lehrveranstaltung, die sich auf der Lernplattform ILIAS  angemeldet haben bzw. zu ihr eingeladen werden (geschlossener Nutzerkreis).

Wie werden 15% berechnet?
Es sind sämtliche Seiten einschließlich Inhalts- und Literaturverzeichnis, Vorwort, Einleitung sowie Namens- und Sachregister zu berücksichtigen, außer Leerseiten und Seiten, die überwiegend Abbildungen enthalten.
Eine sukzessive Bereitstellung von Werkteilen und somit die Umgehung der 15 %-Regelung ist nicht gestattet.