Wir freuen uns über Ihr Interesse, bei uns an der Pädagogischen Hochschule Freiburg einen Abschluss zu erwerben!

Haben Sie ein ausländisches Schul- oder Bachelor-Zeugnis, bewerben Sie sich bitte innerhalb der >>regulären Bewerbungsphasen und Fristen über die >>Online-Bewerbung an der Pädagogischen Hochschule sowie zusätzlich über >>Uni-Assist (zur Überprüfung Ihrer Studienberechtigung, ganzjährig möglich).

Informationen zu den allgemeinen fachlichen Voraussetzungen finden Sie>>hier.

Informationen zu den sprachlichen Voraussetzungen finden Sie >>hier.

Zulassungsvoraussetzung ist immer auch der Nachweis eines >>Lehrerorientierungstests (für die Lehramtsstudiengänge) oder eines >>Studienorientierungstests (für die Bachelorstudiengänge).

Informieren Sie sich bitte zunächst über das >>Studienangebot an unserer Hochschule und damit auch über studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen, und wählen Sie danach einen für Sie geeigneten Studiengang mit entsprechender Fächerkombination aus.

Bei inhaltlichen Fragen zu den Lehramtsstudiengängen steht Ihnen die >>Zentrale Studienberatung zur Seite.

Bei Fragen zu nicht lehramtsbezogenen Bachelor und Master-Studiengängen sowie konkreten Fragen zu einzelnen Fächern helfen Ihnen unsere >>Fachstudienberatungen.

Bezüglich der Anerkennung bereits erworbener Studienleistungen und eventuellen Einstufung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte ebenfalls an die jeweilige >>Fachstudienberatung.

Vor einem Studium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg werden Ihre Zeugnisse hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abitur überprüft. Erste Informationen über die Bewertung Ihrer bisherigen Sekundarschulabschlüsse sowie bereits erfolgte internationale Studienleistungen und -abschlüsse können Sie sich selbst in der >>Anabin-Datenbank einholen. Diese Datenbank wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) unterhalten, an deren Empfehlungen sich die meisten Hochschulen in der Bundesrepublik orientieren. Sie können auf dieser Webseite über die Wahl Ihres Heimatlandes und der Zeugnisart feststellen, wie Ihr Bildungsabschluss bewertet wird. Im Rahmen Ihrer Bewerbung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg erfolgt die Anerkennung Ihres Hochschulzuganges über >>Uni-Assist.

Direkter Hochschulzugang
Zeugnisse, die im Heimatland zum Studium berechtigen und dem deutschen Abitur gleichwertig sind, eröffnen einen direkten Hochschulzugang. Dieser kann zum Studium aller Fachrichtungen berechtigen (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung) oder nur das Studium in einem bestimmten Fächerspektrum erlauben (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung). Die Umrechnung der ausländischen Noten in das deutsche Notensystem erfolgt mithilfe der so genannten "Bayerischen Formel".

Direkte Zulassung entsprechend der Fachrichtung
Wenn an einer staatlichen Universität des Heimatlandes eine Mindeststudienzeit erfolgreich nachgewiesen wird, können diese Zeugnisse den direkten Hochschulzugang an einer deutschen Universität für das bisher betriebene Studienfach und benachbarte Fächer eröffnen (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung). Hierzu müssen Sie nachweisen, welche Fachrichtung Sie in Ihrem Heimatland studiert haben. Falls das gewünschte Studium hinsichtlich Ihres gewählten Hauptfaches an der PH Freiburg mit der im Heimatland bereits studierten Fachrichtung artverwandt ist, kann die direkte Zulassung zum Studium erfolgen.

Zulassung über die Feststellungsprüfung
Ausländische Zeugnisse, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum Studium berechtigen, aber nicht dem deutschen Abitur entsprechen, erfordern das Bestehen der so genannten Feststellungsprüfung für Universitäten. Diese "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Hochschulstudiums" wird nicht an der PH Freiburg durchgeführt. Sie findet an einem Studienkolleg statt. Studienbewerber, die sich der Feststellungsprüfung unterziehen wollen, werden von der PH Freiburg dem zuständigen Studienkolleg gemeldet (i.d.R. dem >>Studienkolleg der Universität Heidelberg). Sie müssen hierzu den schriftlichen Antrag auf Anmeldung zur Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg an die PH Freiburg richten.

Das Studienkolleg ist auf zwei Semester angelegt. Sie kann in begründeten Fällen auf ein Semester verkürzt werden oder um höchstens zwei Semester verlängert werden. Nach bestandener Feststellungsprüfung können Sie mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg beginnen.

Nähere Auskünfte zur Feststellungsprüfung erhalten Sie direkt auf der >>Webseite des Studienkollegs.

Alle Studienbewerber*innen, die ihr Reifezeugnis nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse im Rahmen der Bewerbung vor Aufnahme des Studiums nachweisen, z.B.

  • durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg ist mindestens das Ergebnis DSH-2 erforderlich. 
  • durch den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF). Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg ist mindestens das Ergebnis TestDaF-Niveaustufe in allen Teilbereichen (4x4) erforderlich.

Die Sprachprüfungen können Sie an der PH Freiburg ablegen, ebenso den Studierfähigkeitstest TestAS. Informationen zu den aktuell an der PH Freiburg angebotenen Spachkursen und Sprachprüfungen finden Sie >>hier. Weiterhin können Sie Deutschkenntnisse z. B. an Volkshochschulen, privaten Sprachschulen, Goethe-Instituten oder an Universitäten in Ihrem Heimatland erwerben.

Von der Deutschen Sprachprüfung sind Personen befreit, die

  • das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe" (DSD II) oder
  • ein Zeugnis der "Zentralen Oberstufenprüfung" (ZOP), das "Große oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom" (GDS oder KDS) des Goethe-Instituts erworben haben oder
  • die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München oder
  • die Deutsche Sprachprüfung unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben oder
  • das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C 1 Hochschule" oder
  • den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit ausreichendem Ergebnis abgeschlossen haben (i.d.R. mindestens Testergebnis 4 in allen Teilbereichen).

Weitere Informationen zu den deutschen Sprachkenntnissen finden Sie auch auf der >>Webseite der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und hier insbesondere unter § 8.

Die Pädagogische Hochschule Freiburg hat den Bewerbungen internationaler Studienbewerber*innen mit Uni-Assist eine Vorprüfungsinstanz vorangestellt, die zunächst Hochschulzugangsberechtigungen und Deutschkenntnisse anerkennt. Diese Vorprüfung erfolgt gegen ein Entgelt. Das Ergebnis der Bewertung wird den Studienbewerber*innen von Uni-Assist vorab mitgeteilt und ebenfalls an die Pädagogische Hochschule Freiburg übermittelt. Die Entscheidung über die Zulassung und Einschreibung trifft weiterhin die Pädagogische Hochschule Freiburg, d.h. den Zulassungsbescheid erhalten Sie separat von der Hochschule.

Für Sie als Bewerber*in heißt das

  • Sie senden Ihre Bewerbungsunterlagen - parallel zu Ihrer >>Online-Bewerbung an der Pädagogischen Hochschule - ebenfalls an >>Uni-Assist
  • Die Bewerbung über Uni-Assist kostet 75€
  • Sie können sich gleichzeitig auch bei anderen Uni-Assist-Hochschulen bewerben. Das Entgelt reduziert sich bei Mehrfachbewerbungen entsprechend
  • Sie benötigen auch bei Bewerbungen an mehreren Uni-Assist-Hochschulen nur einen Satz amtlich beglaubigter Kopien.

Alle weitere Informationen erhalten Sie direkt über die >>Homepage von Uni-Assist.

Ausländische EU-Staatsangehörige, d. h. Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ohne deutsches Abitur, werden zulassungsrechtlich den deutschen Studienbewerbern gleichgestellt. Sie nehmen am Auswahlverfahren teil, d.h. die ausländische Abiturdurchschnittsnote wird in die deutsche Notengebung umgewandelt und in Auswahlpunkte umgerechnet. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ggf. Nachweise Ihrer praktischen Tätigkeiten bei, um Ihre Zulassungschancen entsprechend zu verbessern.

Personen aus einem Nicht-EU-Land mit ausländischem Sekundarabschluss nehmen nicht am Auswahlverfahren teil. Für diesen Bewerberkreis steht der Pädagogischen Hochschule Freiburg eine Zulassungsquote von 8% der Studienplätze zur Verfügung. 

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich nicht über Uni-Assist. Sie benötigen eine Bescheinigung über die Gleichstellung von der Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart, Postfach 103642, 70031 Stuttgart. Wenn Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, richten Sie ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf Georg-Glock Str. 4, 40474 Düsseldorf. Beantragen Sie unbedingt eine Durchschnittsnote mit!

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Lehramtsprüfung müssen die Anerkennung bzw. Teilanerkennung ihres Lehramtsstudiums beim Regierungspräsidium Tübingen Abt. - 7 Schule und Bildung Postfach 2666, 72016 Tübingen beantragen.

STIBET Stipendium:

Mit dem STIBET Stipendium unterstützen wir internationale PH Studierende, die sich besonders an der Hochschule engagieren, die unverschuldet in Not geraten sind oder die von einer Partnerhochschule zu uns kommen möchten. Bitte reichen Sie ein Bewerbungsschreiben (Anschreiben, Lebenslauf, LSF Auszug) bei Selina Lederer im AAA ein.

Der mit 1.000 Euro dotierte DAAD Preis soll eine/-n herausragende/-n internationale/-n Studierende/-n bzw. Doktorandi/-en auszeichnen, die/ der sich sowohl durch besondere akademische Leis-
tungen als auch bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan hat.

Den DAAD- Preis können nur Bildungsausländer erhalten, die an einer deutschen Hoch-schule eingeschrieben sind (also keine Austauschstudierende). Die/der Studierende sollten sich im fortgeschrittenen Stadium des Bachelor (mindestens 2. Studienjahr) bzw. ums (mindestens 2. Semester) befinden. Darüber hinaus können auch Jung Examinierte und Promovenden benannt werden.

Der Preis wird einmal jährlich zur Eröffnung des Akademischen Jahres vergeben.

Nominierungen nimmt Frau Selina Lederer entgegen.

                                             

Für Fragen zur Bewerbungsablauf wenden Sie sich bitte an das>>Studierendensekretariat.
Bei inhaltlichen Fragen zu den Lehramtsstudiengängen steht Ihnen die >>Zentrale Studienberatung zur Seite.
Und bei Fragen zu nicht lehramtsbezogenen Bachelor und Master-Studiengängen sowie konkreten Fragen zu einzelnen Fächern helfen Ihnen unsere >>Fachstudienberatungen.