Symbolbild europäischer Austausch

Mobilität für Hochschulbeschäftigte

Die Mobilität zu Lehrzwecken im Ausland (Erasmus+ STA) stärkt die europäische Dimension unserer Hochschule. Mobile Dozierende bereichern das Lehrangebot und vermitteln ihre Erfahrungen auch jenen Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Bei einem Austausch zu Lehrzwecken spielt nach Möglichkeit die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme mit Partnerhochschulen eine Rolle, wie auch der Austausch von Lehrinhalten und -methoden.

Ebenso stärkt die Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildung im Ausland (Erasmus+ STT) die Internationalisierung unserer Hochschule. Sie ermöglicht insbesondere Verwaltungsmitarbeiter/-innen als Rückgrat der Hochschule die persönliche Weiterbildung mit internationaler Komponente. Auf diese Weise leistet sie einen wichtigen Beitrag zur systematischen Internationalisierung der Hochschule.

    Haben Sie Fragen?

    Wenden Sie sich gerne an Verena Bodenbender
    ☎ +49 761/682-565
    ✉ Leitung_IO@ph-freiburg.de

    Erasmus Mobilität zu Lehrzwecken (STA)

    • Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen.
    • Zur Durchführung von Lehraufenthalten muss die PH ein gültiges Kooperationsabkommen  (ERASMUS+ Vertrag) mit der von Ihnen gewählten Hochschule haben (siehe Erasmus Partnerhochschulen der PH). Bitte fragen Sie im Zweifel bei uns nach.
    • Lehrmobilität muss in einem europäischen Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
    • Der/die Teilnehmende muss in einem Arbeitsverhältnis mit der PH Freiburg stehen (Arbeitsvertrag oder Lehrauftrag). Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
      • Professor/-innen und Dozent/-innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
      • Lehrbeauftragte und Doktorand-/innen, die in der Lehre tätig sind
      • Emeritierte Professor-/innen und pensionierte Lehrende
      • Akademische Mitarbeiter-/innen
    • Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen 2 Tagen und 2 Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden  je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche. Die Unterrichtsverpflichtung liegt für 2-7 Tage bei 8 Stunden; bei mehr als 7 Tagen kalkulieren Sie für jeden weiteren Tag eine Unterrichtsstunde mehr. Auch eine Kombination von z.B. Kongressbesuch + mind. 4 Stunden Lehre ist möglich.
    • Wir unterstützen jede Mobilität zunächst mit maximal 5 Mobilitätstagen und zwei Reisetagen. Sollte die Zahl der angemeldeten Dozenturen die verfügbaren Mittel überschreiten, werden diejenigen bevorzugt gefördert, die noch nicht an der Erasmus+ Mobilität teilgenommen haben.
    • Seit 2021 wird die Anreise mit dem Zug oder Bus zusätzlich durch einen Zuschuss belohnt. Dazu ist das Formular "Ehrenwörtliche Erkläriung green travel" dem Antrag beizufügen, und es muss aus dem Dienstreiseantrag hervorgehen, dass die Anreise mit diesen Verkehrsmitteln geplant ist.

      Das Akademische Auslandsamt kann Sie bei Ihrem Aufenthalt über den Erasmus+ Mobilitätszuschuss finanziell unterstützen. Dieser beinhaltet sowohl Fahrt- als auch Aufenthaltskosten, welche als „Stückkosten“ nach folgenden Rahmenbedingungen bezuschusst werden:

      Fahrtkosten:

      Die Berechnung der Fahrtkosten in der Personalmobilität erfolgt mit Hilfe des Entfernungsrechners https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Die angezeigte Distanz entspricht der Luftlinie der einfachen Entfernung. Der aus der einfachen Distanz ermittelte „Stückkostenbetrag“ bezieht sich auf die gesamte Fahrt, wird also nur einmalig für Hin- und Rückfahrt gezahlt.

      Distanz ⇒ Stückkosten

      10-99 km ⇒ 20 €

      100-499 km ⇒ 180 €

      500-1.999 km ⇒ 275 €

      2000-2.999 km ⇒ 360 €

      3.000-3.999 km ⇒ 530 €

      4.000-7.999 km ⇒ 820 €

      8.000 km und mehr ⇒ 1.500 €

      Aufenthaltskosten:

      Die Aufenthaltskosten werden auf Grundlage von Tagessätzen („Stückkosten“ pro Tag) berechnet. Aus der Lehrvereinbarung muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Lehrmobilität stattgefunden haben. Maßgeblich ist der Nachweis durch eine am Ende des Aufenthaltes unterzeichnete Bescheinigung der Gastinstitution mit Beginn und Ende des Aufenthalts (Confirmation of Stay). Eine Förderung von Aufenthaltstagen am Wochenende ist nur dann möglich, wenn an diesen Tagen Dienstgeschäft stattgefunden hat und dieses von der Gastinstitution bescheinigt wird. Zusätzlich zu den Lehrtagen kann ein Reisetag vor der Mobilität und ein Reisetag nach der Mobilität finanziert werden. Es gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag:

      Zielland ⇒ Stückkosten pro Tag

      Norwegen, Dänemark, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Island, Schweden, Irland, Finnland, Liechtenstein ⇒ 180 €

      Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Zypern, Griechenland, Malta, Portugal ⇒ 160 €

      Slowenien, Estland, Lettland, Kroatien, Slowakei, Tschechische Republik, Litauen, Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien ⇒ 140 €

      Vom 15. bis 60. Fördertag der Personalmobilität entspricht die Förderung 70% des Tagessatzes.

      Regelung zur Versteuerbarkeit

      Die ermittelte Fördersumme für Fahrt- und Aufenthaltskosten wird als Pauschale gewährt und zu 100% als Abschlag vor Reisebeginn ausgezahlt. Sollten die tatsächlichen Reise- und Aufenthaltskosten unter dem Pauschalbetrag liegen, so verpflichten sich die Teilnehmer-/innen, den Überschuss zu versteuern. Sollte die Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht abdecken, so ist eine Erstattung aus Hochschulmitteln nicht möglich. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann dies aber ebenfalls bei der Steuererklärung geltend machen.

      Für die Bewerbung um eine Dozierendenmobilität im Rahmen des Erasmus+ Programms wenden Sie sich gerne zunächst an Verena Bodenbender, um Ihre Pläne zu besprechen.

      Im nächsten Schritt beantragen Sie eine Dienstreise. Senden Sie den Dienstreiseantrag nach Unterschrift Ihres Vorgesetzten im Original an das AAA. Das aktuelle Dienstreiseformular sowie weitere aktualisierte Hinweise zu Dienstreisen finden Sie auf der Homepage im Login-Bereich unter der Rubrik Formulare-Richtlinien-Merkblätter/ Dienstreisen. Wir weisen Sie darauf hin, die Sie auf Ihrer Auslandsdienstreise eine A1-Bescheinigung mitführen müssen und Flugreisen aus Klimaschutzgründen ausführlich zu begründen und ausdrücklich über das Reisebüro des Landes zu buchen sind. Bitte beachten Sie alle aktuellen Formulare und Informationen unter https://www.ph-freiburg.de/fileadmin/shares/Zentral/Verwaltung/Dienstreisen/hinweise_dienstreisen.pdf

      Gemeinsam mit der Partnerhochschule vereinbaren Sie im nächsten Schritt die Lehrvereinbarung und halten diese im Dokument Mobility Agreement for Teaching schriftlich fest. Das Mobility Agreement muss von drei Seiten unterzeichnet werden:

      • Teilnehmer/-in
      • Erasmus Koordinator/-in der Gasthochschule
      • Erasmus Koordinator/-in der PH (Dr. Verena Bodenbender)

      Eine gescannte Version ist beim Mobility Agreement ausreichend.

      Das Grant Agreement wird nach Abgabe Ihres Dienstreiseantrags und des Mobility Agreements persönlich für Sie erstellt. Sie erhalten je nach der Entfernung zur Partnerhochschule eine Pauschale für die Reisekosten sowie Tagegeld, das sich nach der Eingruppierung des Landes Ihrer Destination richtet. Diese Pauschale wird im Grant Agreement festgelegt. Das Grant Agreement muss bilateral unterzeichnet im Original vorliegen.

      Mit Unterzeichnung des Grant Agreements verpflichten Sie sich, spätestens 30 Tage nach Beendigung Ihres Aufenthalts einen Bericht über diesen abzugeben. Es handelt sich hierbei um eine Online-Abfrage, zu welcher Sie nach Beendigung Ihres Aufenthalts einen Link erhalten.

      Reise und Unterkunft sind erst zu buchen, wenn ein dreifach unterzeichnetes Mobility Agreement for Teaching sowie das bilateral unterzeichnete Grant Agreement vorliegen. Jede vorherige Buchung erfolgt auf eigenes Risiko.

      Am letzten Aufenthaltstag an der Partnerhochschule müssen Sie eine Bestätigung über Ihren Aufenthalt unterzeichnen lassen und umgehend im Original im AAA einreichen.

      Versicherungsschutz

      Mit dem ERASMUS+ Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden (Auslandsreise-Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung), so dass für den Versicherungsschutz im Gastland eigenständig Sorge zu tragen ist. Sie können auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilnehmen (https://www.daad.de/versicherung/de/).

      Im Falle von Beamten ist es gem. §14 LRKG (Landesreisekostengesetz) ggf. möglich, dass die beihilfefähigen Aufwendungen (Arzt/Arzneimittel/Krankenhauskosten) nach der Beihilfeverordnung geltend gemacht werden können.

      Erasmus Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

      Alle Hochschulangehörigen können sich für diese Personalentwicklungsmaßnahme bewerben (z.B. allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Finanzen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, Weiterbildung etc).

      Erasmus+ STT ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an unseren Erasmus Partnerhochschulen und weiteren Einrichtung im Erasmus-Raum, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind. Der selbst zu organisierende Aufenthalt zu Fortbildungszwecken kann z.B. folgende Elemente umfassen: Hospitation, Job Shadowing, Teilnahme and Workshops, Seminaren, Sprachkursen etc.

      Die Online-Plattform IMOTION staffmobility.eu zentralisiert Informationen zu Schulungsaktivitäten für Verwaltungspersonal und technisches Personal. Dies soll Verwaltungsmitarbeiter/-innen dabei unterstützen, eine geeignete Fortbildung bzw. einen geeingeten Platz für ein Job Shadowing zu finden: IMOTION Search Your Job Shadowing

      Job Shadowing: Im Job Shadowing begleitet eine Person eine andere sozusagen als "Schatten". So können relevante Informationen "aus erster Hand" gesammelt werden. Im Unterschied zum Praktikum steht nicht das Mitarbeiten im Vordergrund, sondern das gegenseitige Kennenlernen und die Arbeitsplatzerkundung.

      Neben individuellen, selbst organisierten Aufenthalten (etwa einem Job Shadowing) kann über STT auch die Teilnahme an so genannten Staff Weeks unserer Partnerhochschulen gefördert werden (siehe unten). Auch hier unterstützt IMOTION bei der Suche - mit Filtermöglichkeiten nach Land, Sprache und Zielgruppe: IMOTION Search Your Staff Week

      Allgemein gilt:

      • Die Mobilität muss in einem europäischen Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
      • Der/die Teilnehmende muss in einem Arbeitsverhältnis mit der PH Freiburg stehen (Arbeitsvertrag oder Lehrauftrag).
      • Wir unterstützen jede Mobilität zunächst mit maximal 5 Mobilitätstagen und zwei Reisetagen. Sollte die Zahl der angemeldeten Mobilitäten die verfügbaren Mittel überschreiten, werden diejenigen bevorzugt gefördert, die noch nicht an einer Erasmus+ Mobilität teilgenommen haben.
      • Seit 2021 wird die Anreise mit dem Zug oder Bus zusätzlich durch einen Zuschuss belohnt. Dazu ist das Formular "Ehrenwörtliche Erkläriung green travel" dem Antrag beizufügen, und es muss aus dem Dienstreiseantrag hervorgehen, dass die Anreise mit diesen Verkehrsmitteln geplant ist.

      Im Gegenzug ist es ebenfalls erwünscht, dass Mitarbeiter/-innen der PH Freiburg Personal unserer Erasmus-Partnerhochschulen willkommen heißen. Wenn Sie sich bereit erklären möchten, eine individuelle Hospitation ("Job Shadowing") an Ihrem Arbeitsplatz anzubieten, registrieren Sie sich gerne auf IMOTION staffmobility.eu.

      Das Akademische Auslandsamt kann Sie bei Ihrem Aufenthalt über den Erasmus+ Mobilitätszuschuss finanziell unterstützen. Dieser beinhaltet sowohl Fahrt- als auch Aufenthaltskosten, welche als „Stückkosten“ nach folgenden Rahmenbedingungen bezuschusst werden:

      Fahrtkosten:

      Die Berechnung der Fahrtkosten in der Personalmobilität erfolgt mit Hilfe des Entfernungsrechners https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de. Die angezeigte Distanz entspricht der Luftlinie der einfachen Entfernung. Der aus der einfachen Distanz ermittelte „Stückkostenbetrag“ bezieht sich auf die gesamte Fahrt, wird also nur einmalig für Hin- und Rückfahrt gezahlt.

      Distanz ⇒ Stückkosten

      10-99 km ⇒ 20 €

      100-499 km ⇒ 180 €

      500-1.999 km ⇒ 275 €

      2000-2.999 km ⇒ 360 €

      3.000-3.999 km ⇒ 530 €

      4.000-7.999 km ⇒ 820 €

      8.000 km und mehr ⇒ 1.500 €

      Aufenthaltskosten:

      Die Aufenthaltskosten werden auf Grundlage von Tagessätzen („Stückkosten“ pro Tag) berechnet. Aus dem Mobility Agreement muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilität stattgefunden haben. Maßgeblich ist der Nachweis durch eine am Ende des Aufenthaltes unterzeichnete Bescheinigung der Gastinstitution mit Beginn und Ende des Aufenthalts (Confirmation of Stay). Eine Förderung von Aufenthaltstagen am Wochenende ist nur dann möglich, wenn an diesen Tagen Dienstgeschäft stattgefunden hat und dieses von der Gastinstitution bescheinigt wird. Zusätzlich zu den Lehrtagen kann ein Reisetag vor der Mobilität und ein Reisetag nach der Mobilität finanziert werden. Es gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag:

      Zielland ⇒ Stückkosten pro Tag

      Norwegen, Dänemark, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Island, Schweden, Irland, Finnland, Liechtenstein ⇒ 180 €

      Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Zypern, Griechenland, Malta, Portugal ⇒ 160 €

      Slowenien, Estland, Lettland, Kroatien, Slowakei, Tschechische Republik, Litauen, Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien ⇒ 140 €

      Vom 15. bis 60. Fördertag der Personalmobilität entspricht die Förderung 70% des Tagessatzes.

      Regelung zur Versteuerbarkeit

      Die ermittelte Fördersumme für Fahrt- und Aufenthaltskosten wird als Pauschale gewährt und zu 100% als Abschlag vor Reisebeginn ausgezahlt. Sollten die tatsächlichen Reise- und Aufenthaltskosten unter dem Pauschalbetrag liegen, so verpflichten sich die Teilnehmer-/innen, den Überschuss zu versteuern. Sollte die Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht abdecken, so ist eine Erstattung aus Hochschulmitteln nicht möglich. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann dies aber ebenfalls bei der Steuererklärung geltend machen.

       

      Für die Bewerbung um eine Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) im Rahmen des Erasmus+ Programms setzen Sie sich gerne zunächst mit Verena Bodenbender in Verbindung, um Ihre Pläne zu besprechen.

      Im nächsten Schritt beantragen Sie eine Dienstreise. Senden Sie den Dienstreiseantrag nach Unterschrift Ihres Vorgesetzten im Original an das AAA. Das aktuelle Dienstreiseformular sowie weitere aktualisierte Hinweise zu Dienstreisen finden Sie auf der Homepage im Login-Bereich unter der Rubrik Formulare-Richtlinien-Merkblätter/ Dienstreisen. Wir weisen Sie darauf hin, die Sie auf Ihrer Auslandsdienstreise eine A1-Bescheinigung mitführen müssen und Flugreisen aus Klimaschutzgründen ausführlich zu begründen und ausdrücklich über das Reisebüro des Landes zu buchen sind. Bitte beachten Sie alle aktuellen Formulare und Informationen unter https://www.ph-freiburg.de/fileadmin/shares/Zentral/Verwaltung/Dienstreisen/hinweise_dienstreisen.pdf

      Gemeinsam mit der aufnehmenden Institution erstellen Sie im nächsten Schritt ein Mobility Agreement for Training. Das Mobility Agreement muss von drei Seiten unterzeichnet werden:

      • Teilnehmer/-in
      • Erasmus Koordinator/-in der Gasthochschule
      • Erasmus Koordinator/-in der PH (Dr. Verena Bodenbender)

      Eine gescannte Version ist beim Mobility Agreement ausreichend.

      Das Grant Agreement wird nach Abgabe Ihres Dienstreiseantrags und des Mobility Agreements persönlich für Sie erstellt. Sie erhalten je nach der Entfernung zur Partnerhochschule eine Pauschale für die Reisekosten sowie Tagegeld, das sich nach der Eingruppierung des Landes Ihrer Destination richtet. Diese Pauschale wird im Grant Agreement festgelegt. Das Grant Agreement muss bilateral unterzeichnet im Original vorliegen.

      Mit Unterzeichnung des Grant Agreement verpflichten Sie sich, spätestens 30 Tage nach Beendigung Ihres Aufenthalts einen Bericht über über diesen abzugeben.

      Reise und Unterkunft sind erst zu buchen, wenn ein dreifach unterzeichnetes Mobility Agreement for Teaching sowie das bilateral unterzeichnete Grant Agreement vorliegen. Jede vorherige Buchung erfolgt auf eigenes Risiko.

      Am letzten Aufenthaltstag an der Partnerhochschule müssen Sie eine Bestätigung über Ihren Aufenthalt unterzeichnen lassen und umgehend im Original am AAA einreichen.

      Versicherungsschutz

      Mit dem ERASMUS+ Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden (Auslandsreise- krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung), so dass für den Versicherungsschutz im Gastland eigenständig Sorge zu tragen ist. Sie können auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilnehmen (https://www.daad.de/versicherung/de/).

      Im Falle von Beamten ist es gem. §14 LRKG (Landesreisekostengesetz) ggf. möglich, dass die beihilfefähigen Aufwendungen (Arzt/Arzneimittel/Krankenhauskosten) nach der Beihilfeverordnung geltend gemacht werden.

       

      Im Rahmen der Erasmus Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) ist es möglich, an so genannten Staff Weeks unserer Partnerhochschulen teilzunehmen. Staff Weeks sind meist themenorientiert und richten sich an Mitarbeiter/-innen aus bestimmten Arbeitsgebieten. Oftmals kombinieren sie Workshops, Job Shadowing und Sprachkurse.

      Einen Überblick über die aktuellen (und leider auch über nicht so aktuellen) Staff Weeks bietet die Online-Plattform IMOTION staffmobility.eu. Sie zentralisiert Informationen zu Schulungsaktivitäten für Verwaltungspersonal und technisches Personal. Dies soll Verwaltungsmitarbeiter/-innen dabei unterstützen, eine geeignete Fortbildung oder passende Staff Week für sich zu finden: IMOTION: Search Your Staff Week. Die Datenbank bietet hilfreiche Filter-Optionen nach Zielgruppe, Land und Arbeitssprache.

      Allgemeine Informationen, Informationen zur Finanzierung, zum formalen Ablauf sowie ein Merkblatt und Downloads finden Sie oben unter "Erasmus Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)".

      L!NT - Lehramt International!

      Die PH Freiburg hat zum Ziel, die Lehrerausbildung weiter zu internationalisieren. Dabei wird sie vom DAAD und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Die Internationalisierungsmaßnahmen im Rahmen des Programms L!NT - Lehramt International! richten sich vor allem an Studierende, die bisher aus verschiedenen Gründen keinen Auslandsaufenthalt geplant haben, ermöglichen aber auch PH-Lehrenden, internationale Mobilitäts- und Lehrerfahrungen zu sammeln.

      L!NT finanziert Gastdozenturen von maximal 14 Tagen an den folgenden Partnerhochschulen in den USA und Québec, Kanada:

      • University of South Dakota
      • Université Laval
      • Université du Québec à Trois-Rivières

      Nähere Informationen zu den jeweiligen Institutionen finden sich im Partnerhochschulportal des AAA auf ILIAS.

      Mobilitäten außerhalb des Erasmus-Raums

      Für die Pflege der Beziehung zu unseren Partnerhochschulen im außereuropäischen Ausland erhalten wir Internationalisierungsmittel vom MWK, die für Aufenthalte an einer unserer Partnerhochschulen im außereuropäischen Ausland eingesetzt werden können. Diese Mittel sind jedoch begrenzt, und es müssen einige Bedingungen vorab erfüllt werden:

      • Ihr Aufenthalt an der Partnerhochschule muss der Pflege der Kooperation dienen, indem Sie dort eine konkrete Aufgabe übernehmen, z.B. in der Lehre oder durch eine Vertiefung der Hochschulpartnerschaft in anderer Weise.
      • Aufenthalte für Konferenzen, Vorträge etc. im Ausland fördert das AAA nicht. Dafür wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stelle des Prorektorat Forschung.
      • Wir bitten Sie, vorab nach weiterer finanzieller Unterstützung zu suchen, z.B. über den DAAD. Der beim DAAD gestellte Antrag ist für eine positive Bewertung und Unterstützung durch das AAA sehr förderlich.
      • Sobald Sie die Reise konkret planen, richten Sie bitte einen formlosen Antrag an Dr. Verena Bodenbender und Annette Himmelsbach im Akademischen Auslandsamt. In diesem Antrag beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben und geben einen Überblick über die zu erwartenden Kosten sowie die finanzielle Förderung, die Sie von anderer Seite zu erwarten haben. Auf dieser Grundlage entscheiden wir über die Höhe des Zuschusses, den wir gewähren können.
      • In vielen Kooperationsverträgen ist geregelt, dass die empfangende Hochschule für die Unterbringung des Gastdozenten sorgt. Sie können vorab im AAA in Erfahrung bringen, ob eine solche Abmachung für den konkreten Fall besteht. Bitte machen Sie in dem Fall auch davon Gebrauch.

      Im Rahmen der Kooperation mit der York University in Toronto gibt es jährlich die Möglichkeit einer Gastdozentur im Monat August. Bitte wenden Sie sich für weitere Details an Prof. Dr. Thomas Fuhr.

      Die Partnerschaft mit der Stetson University in Florida sieht ebenfalls den Austausch von Dozierenden vor. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Dr. Verena Bodenbender.