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Ein Stipendium der Landesgraduiertenförderung für eine Individualpromotion zu vergeben

Die Pädagogische Hochschule Freiburg vergibt

ein Promotionsstipendium nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

an eine/-n überdurchschnittlich qualifizierte/-n Promovierende/-n. Das Vollzeitstipendium ist ein Individualstipendium, das an keine bestimmte Fachrichtung gebunden sind. Bei fachlicher Passung ist jedoch eine Assoziierung an ein bestehendes Promotionskolleg der Pädagogischen Hochschule Freiburg möglich. Die Einreichungsfrist für Bewerbungsunterlagen endet am 15.10.2023. Das Stipendium beginnt ab 01.11.2023.

Eckdaten zum Stipendium

  • Grundbetrag von 1000,- EUR/Monat
  • Regelförderdauer zwei Jahre + Option auf zwei weitere Halbjahre
  • Verlängerung der Regelförderzeit auf vier Jahre bei Pflege / Erziehung mind. eines Kindes unter 14 Jahren ist möglich
  • Kinderzuschlag von 160,- EUR/Monat für ein Kind (bzw. 210,- EUR/Monat für zwei und mehr Kinder)
  • Vollzeitstipendium, Nebentätigkeit in geringem Umfang (max. 10 h/Woche) unter bestimmten Bedingungen möglich
  • Voraussetzung ist die bereits erfolgte Annahme als Doktorand/-in an einer Fakultät der Pädagogischen Hochschule Freiburg
  • Stipendiat/-innen mit Individualpromotion werden durch die strukturierte Förderung der Bildunswissenschaftlichen Graduiertenakademie und weitere überfachliche Angebote unterstützt

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