Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
Die Pädagogische Hochschule Freiburg setzt sich mit Präventionsmaßnahmen und Beratungsangeboten für ein diskriminierungs- und gewaltfreies Klima am Arbeits- und Studienort ein und spricht sich klar gegen solch ein Verhalten aus!
Ansprechpersonen der Hochschule: Doris Schreck , Marcel Hinderer
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf für ein vertrauliches Gespräch an uns.
Beitritt der Hochschule zum Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“
Seit April ist die Hochschule als Mitglied dem bundesweiten Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ unter der Schirmherrschaft von Familienministerin Lisa Paus beigetreten. Gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen, Politik, Verwaltung, Medien, Kultur und Zivilgesellschaft soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Sexismus und sexualisierte Belästigung zu erkennen, hinzusehen und wirksame Maßnahmen dagegen zu entwickeln und institutionell zu verankern.
Weitere Informationen zum Bündnis finden Sie unter https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/.
Vertrauensanwältin für die Bereiche sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt: kostenloses Beratungsangebot des Wissenschaftsministeriums
Mit Unterzeichnung einer gemeinsamen Resolution des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Hochschulen wurde im Jahr 2020 ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt auf Landesebene gesetzt. Zudem wurde für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums eine Vertrauensanwältin bestellt.
Auch Mitglieder und Angehörige der PH Freiburg können sich - auf Wunsch auch anonym - an Vertrauensanwältin Michaela Spandau in Stuttgart wenden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Richtlinie und Informationsbroschüre der Hochschule
- Richtlinie gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt im Studium und am Arbeitsplatz an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- Informationen zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Hinweis: Die Richtlinie sowie die Informationsbroschüre werden aktuell überarbeitet und im WiSe 2024/25 in einer Neuauflage erscheinen.
Sexualisierte Gewalt hat viele Ausprägungsformen. Grundsätzlich ist darunter jegliches unerwünschte sexualisierte Verhalten zu verstehen. Sexuelle Belästigung findet in verbaler, physischer oder psychischer Form statt und gilt nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als Benachteiligung aufgrund des Geschlechts (AGG, § 3 Abs. 4). Nach dem StGB § 184 i gilt es als eine Straftat, wenn eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird.
Immer wieder kommt es im Berufs- oder Studienalltag an Hochschulen zu verbalen oder körperlichen Grenzverletzungen. Dazu gehören zweideutige, oft subtile Verhaltensweisen, wie verbale Äußerungen, sexistische Kommentare und Nachrichten oder unerwünschte körperliche Berührungen.
Kennzeichnend für grenzverletzendes Verhalten ist, dass sich die betroffene Person gedemütigt und in ihrer Würde verletzt und herabgesetzt fühlt.
Sexualisierte, übergriffige Verhaltensweisen sind in erster Linie Instrumente der Verunsicherung und der Ausübung von Macht.
Sexualisierte Gewalt hat viele Erscheinungsformen und kann von verbaler Belästigung bis zu gewaltvollen Übergriffen reichen:
- abschätzende Blicke, Nachpfeifen, Anstarren
- herabsetzendes, anzügliches Reden über körperliche Merkmale, Aussehen oder Kleidung
- zweideutige Kommentare oder Fragen zum Privatleben, Einladungen, unerwünschte Geschenke
- ehrverletzende, anzügliche, peinliche oder sexistische Bemerkungen
- diskriminierende „Witze“
- Hinweise auf oder Zurschaustellen von Erotikseiten im Internet
- Anbringen oder Online-Stellen herabwürdigender Fotos oder Zeichnungen mit sexuellem Inhalt oder von wenig oder gar nicht bekleideten Personen
- Zuschicken von anzüglichen und sexistischen Nachrichten oder Bildern
- Versprechen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
- Androhung von Nachteilen bei Verweigerung sexuellen Entgegenkommens
- unerwünschte, „zufällige“, körperliche Nähe und Berührungen
- exhibitionistische Verhaltensweisen
- sexuelle Nötigung, Stalking oder (versuchte) Vergewaltigung
- ….
Grenzverletzendes Verhalten wird auch im digitalen Raum nicht geduldet und führt gegebenenfalls zur strafrechtlichen Anzeige.
Laut der UniSAFE-Studie (2022) zu geschlechtsbezogener Gewalt in der Wissenschaft hat fast ein Drittel der befragten Studierenden und Beschäftigten bereits sexuelle Belästigung an ihrer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung erlebt. Weitere drei Prozent gaben an, dort sexuelle Gewalt erlebt zu haben, seitdem sie in ihrer Einrichtung studieren oder arbeiten. Frauen und nicht-binäre Personen sind davon häufiger betroffen als Männer.1
Sexualisierte Belästigung findet beispielsweise in Büro- oder Seminarräumen, bei Betriebsfeiern, Exkursionen, Sprechstunden, Arbeitsbesprechungen oder in der Bibliothek statt. Dies kann dazu führen, dass Situationen oder Orte, wie etwa Lehrveranstaltungen am Abend, aus Angst vor Übergriffen gemieden werden.2
1 UniSAFE (2022): Umfrage über geschlechtsbezogene Gewalt in 46 Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Europa, https://unisafe-gbv.eu/wp-content/uploads/2022/11/UniSAFE-press-release_survey-results_DE.pdf (zuletzt abgerufen: 23.11.2023)
2 Bermann, Milena; Finger, Julia & Bührer, Amelie (2022): Erfahrungen mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der PH Freiburg. Projektbericht, yourls.ph-freiburg.de/projektbericht
Werden persönliche Grenzen nicht respektiert und gewahrt, kann das für die Betroffenen negative Auswirkungen auf die Motivation und Leistungsfähigkeit im Studium oder im Arbeitsleben haben und zu Krankheit, Studienabbruch oder Verlust des Arbeitsplatzes führen.3
Um eigenes grenzüberschreitendes, diskriminierendes Verhalten im Arbeits- und Studienalltag auszuschließen, ist es notwendig, das eigene Verhalten zu reflektieren:
- Verhalte ich mich den Menschen in meinem Studien- und Arbeitsumfeld gegenüber respektvoll und versuche ich deren Grenzen zu wahren?
- Wie nehme ich abweisendes Verhalten und Abwehrreaktionen wahr?
- Reagiere ich angemessen und nicht bagatellisierend auf aufgezeigte Grenzen?
Es bedarf gegenseitiger Aufmerksamkeit, um die Grenzen der Mitmenschen zu erkennen und zu wahren. Auch nicht direkt beteiligte Personen, die diskriminierende Grenzverletzungen beobachten, können einen wertvollen Beitrag dazu leisten, indem sie ihr Unbehagen äußern und Unterstützung anbieten.
3 Vgl. World Bank (2024): Women, Business and the Law 2024. Washington, DC: World Bank. doi:10.1596/978-1-4648-2063-2: 26; Niehaus, Albert; Drechsel-Schlund, Claudia; Schambortski, Heike & Schablon, Anja (2016): Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Gesundheitliche Folgen und settingbezogene Ansätze zur Prävention und Rehabilitation. In: Bundesgesundheitsblatt 59: 88-97.
Wenn Sie von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt betroffen sind, ist es wichtig, Ihre Gefühle ernst zu nehmen. Es ist Ihr Recht zu reagieren, sich zu schützen und zu wehren. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Grenzen setzen: Sagen Sie der belästigenden Person, dass Sie sich durch ihr Verhalten belästigt fühlen und den Vorfall ggf. melden werden.
- Vertrauenspersonen einbeziehen und Beratungsangebote nutzen. Die geschulten Ansprechpersonen der Hochschule sind zur Verschwiegenheit verpflichtet: Sie hören Ihnen zu, beraten Sie vertraulich und zeigen Möglichkeiten auf. Sie sind mit der Situation nicht allein.
- Beschwerdestelle aufsuchen: Der offizielle Beschwerdeweg an der Hochschule steht Ihnen offen. Sie können sich vorab bei den geschulten Ansprechpersonen informieren und beraten lassen und in Ruhe entscheiden, ob Sie gegebenenfalls ein offizielles Beschwerdeverfahren einleiten möchten. Die Ansprechpersonen der PH sowie regionale Beratungsstellen finden Sie weiter unten auf der Webseite.
Wenn Sie etwas beobachten, das Sie nicht genau einordnen können oder Ihnen Unbehagen bereitet, bieten Sie Betroffenen Unterstützung an, behandeln Sie Gesagtes vertrauensvoll und tun Sie nichts, was Betroffene nicht möchten. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Hilfe angebracht ist, wenden Sie sich vertrauensvoll an die geschulten Ansprechpersonen an der Hochschule oder an eine der externen Beratungsstellen.
Wir wollen Sie zum Handeln ermutigen – damit alle Beschäftigten und Studierenden sich in einem möglichst diskriminierungs- und angstfreien Raum entfalten können.
Sexuelle Belästigung ist mit dem im November 2016 in Kraft getretenen § 184i des Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe gestellt. Demnach ist strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Auf dieses Delikt steht eine Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Das 2006 erlassene AGG hat zum Ziel, arbeitsrechtliche Benachteiligungen zu verhindern und zu beseitigen und die Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen. Unter Benachteiligung und Diskriminierung fällt laut § 3 Abs. 4 AGG auch sexuelle Belästigung, worunter physische, psychische und verbale Übergriffe zählen. Beschäftigte der Hochschule besitzen nach § 13 Abs. 1 AGG ein Beschwerderecht, auch Studierenden steht laut der Richtlinie der PH Freiburg in Anlehnung an § 2 Abs. 4 LHG ein Beschwerderecht zu.
Die Hochschule ist zur Beschwerdeprüfung sowie bei Fällen sexueller Belästigung zu arbeits- bzw. disziplinarrechtlichen Maßnahmen (wie z.B. Abmahnung, Versetzung bis hin zu Kündigung, Exmatrikulation) verpflichtet.
Es ist laut § 4a Abs. 1 LHG Aufgabe der Hochschule, für ihre Mitglieder und Angehörigen sowohl eine Ansprechpartnerin als auch einen Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung zu benennen. Diese stehen für Beratungen zur Verfügung und unterliegen der Verschwiegenheit.
- Richtlinie gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt im Studium und am Arbeitsplatz an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- Regelmäßige Schulungen von Ansprechpersonen zum Thema sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt an der Hochschule
- Veranstaltungen (Vorträge und Workshops) für alle Mitglieder der Hochschule
Die Maßnahmen erfolgen auch in Kooperation mit regionalen Anlauf- und Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf der Webseite.
Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt werden an unserer Hochschule nicht geduldet. Zögern Sie daher nicht, sich an die geschulten Ansprechpersonen der Hochschule zu wenden, wenn Sie betroffen sind oder etwas beobachten. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt.
- Doris Schreck
Stabsstelle Gleichstellung, akademische Personalentwicklung und Familienförderung
KG 2, R 206B, 0761/682-375
doris.schreck(at)ph-freiburg.de
www.ph-freiburg.de/gleichstellung
- Marcel Hinderer
Sprecherziehung
KG 4, R 129, 0761/682-302
hinderer(at)ph-freiburg.de
Anlauf-/Beratungsstellen, Informationsmaterialien
Frauenhorizonte – Gegen sexuelle Gewalt e.V.
Beratung für Frauen und Mädchen nach einem sexuellen Übergriff
Basler Straße 8, 79100 Freiburg
Tel.: 0761 / 2 85 85 85 (24 Stunden erreichbar)
E-Mail: info(at)frauenhorizonte.de
https://www.frauenhorizonte.de/
Wildwasser Freiburg e.V. -
Beratung und Information für Mädchen & Frauen gegen sexuellen Missbrauch
Basler Straße 8, 79100 Freiburg
Tel.: 0761 / 3 36 45
E-Mail: info(at)wildwasser-freiburg.de
https://www.wildwasser-freiburg.de/
Wendepunkt – Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Beratung auch für Erwachsene
Talstraße 4, 79102 Freiburg
Tel.: 0761 / 707 11 91
https://www.wendepunkt-freiburg.de
Studierendenwerk Freiburg – Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS)
Basler Straße 2, 79100 Freiburg
Tel.: 0761 / 2101 269
E-Mail: pbs(at)swfr.de
https://www.swfr.de/soziales/psychotherapeutische-beratung
(Stand: Mai 2024)
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Bundesweite Beratung und Hilfe für Frauen
Tel.: 08000 116 016
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Tel.: 0300/18 555 1855
E-Mail: beratung(atnospam)ads.bund.de
https://www.antidiskriminierungsstelle.de
Weisser Ring e.V. - Hilfe für Kriminalitätsopfer
Tel.: 116 006 Oper-Telefon
E-Mail: info(atnospam)weisser-ring.de
Vertrauensanwältin für die Bereiche sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt des MWK
Rechtsanwältin Michaela Spandau (Javitz & Spandau Rechtsanwälte)
Tel.: 0711 673 53 70
E-Mail: vertrauensanwaeltin-mwk(at)rechtsanwaelte-js.de
Studierendenprojekt - Umfrage an der Pädagogischen Hochschule
Im Rahmen eines Studierendenprojektes im Frühjahr 2021 wurde eine Umfrage an der Pädagogischen Hochschule mit dem Ziel durchgeführt, Erfahrungen mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der Hochschule unter Einbeziehung aller Hochschulmitglieder in Studium, Lehre und Verwaltung zu erheben.
Zusammenfassung der Ergebnisse