Datenschutzbeauftragter
Aufgaben
Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Personen zu datenschutzrechtlich relevanten Fragen hinsichtlich der Verarbeitung von personenpezogenen Daten durch die PH Freiburg. Nach Artikel 38 DSGVO können betroffene Personen den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen. Er ist zur Erfüllung seiner Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden.
Wesentliche Aufgaben sind zudem die Beratung der für eine Datenverarbeitung Verantwortlichen hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO und sonstigen Datenschutzvorschriften sowie die Überwachung dieser Vorschriften.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die massgebliche Rechtsvorschift für die Verarbeitung personenbezogener Daten.